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Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 1

Pitigrilli, ein lesenswerter italienischer Romancier, beschreibt in seiner Novelle „Ein Mensch jagt nach Liebe“ einen französischen Gerichtspräsidenten,  der  ganz  gegen  seinen  Willen  eine  junge  Frau  wegen  Diebstahls  verurteilen  soll.  Er  tut  dies  etwa  mit folgenden Worten: „Mademoiselle, ich verurteile Sie zu 2 Jahren Gefängnis. Ich wurde überstimmt, weil mein Beisitzer zur linken ein Dummkopf und mein Beisitzer zur rechten ein Schwein ist.“ Dann zieht er seine Robe aus und wird Clown. Eine schöne Geschichte! Übrigens: Der Gerichtspräsident hat sich geirrt. Die Angeklagte war tatsächlich eine Diebin, das Urteil somit richtig – und die Entscheidung des Richters fragwürdig. Oder etwa nicht?

Recht  und  Gerechtigkeit  –  am  Ende  steht  immer  „nur“  ein  Urteil:  ein  „richtiges“  oder ein  „falsches“,  ein  „gerechtes“  oder „ungerechtes“, jedenfalls eine Entscheidung. Erwarten wir mehr, dürfen wir mehr erwarten? Wer bestimmt, was richtig oder falsch, gerecht oder ungerecht ist? Sind Sie, bin ich bereit, für die Gerechtigkeit und die Wahrheit Risiken einzugehen? Können wir die Verantwortung tatsächlich tragen? Können wir aus unseren Erkenntnissen Konsequenzen ziehen? Das ist doch die Frage!

Wie gerichts-, wie gesetzesgläubig sind wir? Sind wir auf dem Weg von der Bürger- zur Paragrafenrepublik? Wo bleibt das Gerechtigkeitsgefühl?

Wir behaupten Folgendes:

1.  Wir werden mit einer Flut von Gesetzen und Verordnungen national und in Europa konfrontiert. Damit wird unser Leben zunehmend verrechtlicht. Der Bürger hat zwar in der Theorie, aber nicht in der Praxis die Zugriffsmöglichkeit auf diese Bestimmungen. Da er keinen Zugang zu ihnen hat, kann er sie auch nicht verstehen. Damit steigt sein Sicherheitsgefühl nicht, sondern es sinkt. Er schöpft Misstrauen und entwickelt das Gefühl der Entfremdung, des Ausgeliefertseins.

2.   Je größer die Verunsicherung des Bürgers, desto größer sein Sicherheitsbedürfnis. Der Ruf nach dem Gesetzgeber, der Rückzug ins Private, die zunehmende Radikalisierung weiter Teile der Bevölkerung – all dies ist Ausdruck einer nationalen und supranationalen Verunsicherung, Ausdruck einer tief empfundenen Furcht vor dem Verlust der Freiheit. Nicht der „freie europäische Geist“, sondern die Angst eint die Vaterländer.

3.   Anstatt die Bürger im weitesten Sinne zu ermutigen, selbst aktiv zu werden und ihr Schicksal in die Hand zu nehmen, erlassen der Staat und die EU oft auch ad hoc eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen. Diese stellen dann die unmittelbaren Instrumente der Problemlösung dar und sollen dem Bürger das Gefühl von Kompetenz vermitteln. Man nennt diese auch Maßnahmegesetze bzw. Maßnahmeverordnungen.

Sicherlich ist es vordringlich die Aufgabe des Staates, die Bürger vor Gefahren zu schützen, und, wo es sinnvoll und notwendig ist, auch die entsprechenden Gesetze zu schaffen. Dies gilt vor allem im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung.

Doch in anderen Bereichen sind diese Gesetze nur eingeschränkt wirksam, nämlich dort, wo sie die Bedingungen, die zu ihrem Erlass geführt haben, nicht oder nicht wesentlich verändern, insbesondere nicht die „wahren Verantwortlichen“ treffen.

So erleben wir den „Reflex“ von Gesetzen und Bestimmungen, die eigentlich gar nicht für uns gemacht sind, sondern den Halunken unter den Politikern, Steuerschiebern und Terroristen das Handwerk legen sollen, dabei aber letztlich uns, die Bürger treffen: verschärfte Abhör- bestimmungen, Anlegen einer Gendatei, Einführung eines Zwangsgentests, kurz: eine empfindliche Beschneidung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

Ist das wirklich so gewollt? Das Gesetz, die Rechtsordnung nicht als Ausdruck von Freiheit, sondern der Abhängigkeit? Was dürfen, was können wir in dieser Hinsicht von Europa erwarten?

Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski