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RECHTSFORMEN PHILANTHROPISCHER UNTERNEHMEN

Philanthropische Unternehmen sind nicht vorgebildet in einem unangreifbaren Begriff der Selbstständigkeit, sondern formen sich im Dialog und in Kooperation mit den von den Menschen in dieser Gesellschaft geschaffenen Einrichtungen.

Verwirklichungsformen für philanthropische Einrichtungen sind heute in erster Linie als  Stiftungen   denkbar.   Stiftungen   verkörpern   die   Unantastbarkeit   des Vermögensstockes eines Unternehmens zu spekulativen Zwecken. So wenig wie der Stiftungsbegriff selbst geschützt ist, muss sich ein philanthropisches Unternehmen allerdings auf Dauer in der Gesellschaftsform einer Stiftung präsentieren. Andere gemeinnützige Unternehmen, wie gemeinnützige Gesellschaften mit  beschränkter Haftung,   Kommanditgesellschaften,   selbst Aktiengesellschaften sind denkbar, soweit die beteiligten Gesellschafter sich verabreden, die Unternehmensverfassung und die Ziele eines philanthropischen Unternehmens zur Richtschnur ihres Handelns zu machen. Es wird sich immer als klug erweisen, eine effiziente, an der Problemlösung orientierte gesellschaftliche Konstruktion zu wählen und dabei gerade nicht in den typischen Formen zu erstarren, sondern bedarfsorientiert flexibel zu handeln. Komplementär hierzu muss aber stets die Bestandskontrolle gelten, um dem Missbrauch der Unternehmenseinsatzform einen Riegel vorzuschieben.

Das Konzept der Philanthropic Industries beinhaltet einen Zukunftsentwurf gemeinnütziger Unternehmen, die ihre Stärke daraus erfahren, dass sie weder im Interesse Einzelner noch von Gruppen Leistungen abschöpfen, sondern sich einbringen, um die Leistungsfähigkeit von Unternehmen im Interesse der Menschen und ihrer Möglichkeiten zu erweitern, zukunftssicher zu machen und neue Anreize zu schaffen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

EIGENSCHAFTEN PHILANTHROPISCHER UNTERNEHMEN

Da philanthropische Unternehmen keine Eigenschaften aufweisen, die anderen wirtschaftlich orientierten Unternehmen widersprechen, wirken sie komplementär zu diesen. Philanthropie ist nicht beschränkt auf die klassischen Bereiche der idealistischen Dienstleistung, sondern im Wesen etwas anderes. Dieses andere drückt sich aus in einer Unternehmensverfassung, die nicht nur die Bereiche Wertschöpfung und Führung auf eine besondere Art und Weise kommentiert, sondern auch den Unternehmensgegenstand an sich beschreibt. Zum Produktionsablauf gehören alle diejenigen Eigenschaften, die erforderlich sind, um ein Produkt zu evaluieren, worunter u. a. zählt:

  • biologisch und energetisch wertvolle Nahrungsgewinnung,
  • fairer Handel,
  • ressourcenschonende Rohstoffgewinnung,
  • respektvoller Umgang mit anderen Menschen,
  • kreislauforientierte Wiederverwertung von Produkten,
  • bedarfsbemessene Beschaffung,
  • Kostenminimierung,
  • Rationalisierung, aber nicht auf Kosten von Produzenten,
  • Antidiskriminierung,
  • Verträglichkeit mit Menschen, Tieren und Pflanzen.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und soll den Gegenstand der Tätigkeit in seinen signifikanten Erscheinungsmerkmalen ausformen. Philanthropische Unternehmen sind in allen Bereichen der Daseinsvorsorge denkbar, müssen sich allerdings dem Wettbewerb mit niedrigen Produktionskosten anderer Länder und renditeorientierten Dienstleistungsangeboten stellen. Auf mittlere Sicht werden sich aber die Produkte philanthropischer Unternehmen durchsetzen, denn sie weisen diejenigen Merkmale auf, die für die Aufrechterhaltung der menschlichen Gesellschaft wesentlich bestimmend sind. Letztlich wird sich jedes renditeorientierte auch global agierende Unternehmen der Einsicht nicht entziehen können, dass das Ziel produktiver Tätigkeit nicht die Abschaffung des Menschen und seiner Umwelt sein kann.

Philanthropische Einsichten müssen auch dort Maßstab für Ausbildung und eigenes Handeln sein, wo sie bisher nur eingeschränkt bekannt oder strukturell nur unzureichend gefestigt waren.

Das eigene integre Verhalten muss vertraglich verbriefter Anspruch an das Verhalten anderer sein; Verhalten, das den entsprechenden Kriterien nicht folgt, führt zwangsläufig zur Kündigung der Verabredungen und zum Anspruch auf Kompensation des durch Wortbruch entstandenen Schadens.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

ARBEITSMARKT (Teil 2)

Etwas anderes gilt dann, wenn sich das Unternehmen selbst und die Erwartungshaltung des Unternehmens an den Arbeitsmarkt ändern. Philanthropische Unternehmen, die nicht vordringlich an der Abschöpfung des Mehrwerts an dem durch Menschen geschaffenen Produktionsergebnis selbst orientiert sind, haben eine veränderte Erwartungshaltung gegenüber ihren Mitarbeitern. Diese Mitarbeiter sollen selbst initiativ, flexibel, kybernetisch gebildet und integer, das heißt vertrauensbildend und sozial engagiert, sein. Sie kämpfen nicht in erster Linie nur um eine bessere Vergütung, sondern um eine sie ausfüllende berufliche Tätigkeit. Insofern individualisieren sie mit der Aufnahme ihrer Tätigkeit ihren Arbeitsplatz und müssen – wie in einem Orchester – ihr Instrument optimal spielen und sich gleichzeitig einfügen, sich dem Dirigenten unterordnen. Die so beschriebene Verhaltensweise sollte keinesfalls als liberalistisch bezeichnet werden und bedeutet auch nicht die Einführung von Basisdemokratie im Arbeitsleben. Menschlichkeit und Konsensorientierung sind verlässliche Elemente der Demokratie, jedoch erschwert die Form einer Vielzuständigkeit Produktionsabläufe und vernebelt Verantwortlichkeiten, anstatt sie zu stärken. Sie ist daher für eine Unternehmensführung nur als Leitbild passend.

Vordringlich bei der Gestaltung philanthropischer Arbeitsverhältnisse wirkt sich die Bereitschaft des Arbeitnehmers aus, sich mit allen Fähigkeiten einzubringen, das heißt eine Ausbildung zu durchlaufen, die es möglich macht, sich praktisch und theoretisch auf die neuen Herausforderungen eines philanthropischen Betriebes einzustellen. Neben der praktischen Ausbildung sind folgende Bereiche der theoretischen Vorgabe zum Zwecke der Erprobung unabdingbar:

  • Ethische Ausbildung: das heißt die Vermittlung und die Aufnahme von Fähigkeiten, die dazu erforderlich sind, sichere wertorientierte Beurteilungen vorzunehmen. Es gibt zwar keinen einheitlichen Wertemaßstab, jedoch allgemeingültige Anhaltspunkte des Handelns für alle Menschen. Das Hauptaugenmerk bei dieser Ausbildung ist darauf zu richten, dass der Mensch andere und sich selbst respektiert, durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichsten Werteparametern lernt, eine Auswahl zu treffen, aus dem Gewählten seine persönliche Integrität formt und die Würde des anderen Menschen achtet, weil er bereit ist, auch sich selbst anzunehmen.
  • Seinserfassung: Darunter ist zu verstehen, dass der Mensch mit den Ressourcen seiner Betätigungsmöglichkeiten konfrontiert wird. Die Welt wird dem Menschen, sobald er geboren wird, anvertraut und ihm wieder entzogen, wenn er stirbt. Seine Erfahrung der allumfassenden Welt erlebt er insofern, als er Angebote erhält, sowohl mit Materie als auch mit Lebewesen umzugehen. Das Wissen um dieses Sein ist Voraussetzung für die Überwindung der Fremdheit und den sicheren Umgang mit Stoff und Kreatürlichem bei der Ausübung jeder spezifischen Tätigkeit.
  • Visionäre Bereitschaft: Der seiner selbst, der Kultur und der Natur bewusste Mensch darf sich der grenzenlosen Möglichkeit aller seiner Sinne öffnen, träumen und fantasieren. Der Wagemut und die völlige Ungebundenheit aller Empfindungen und Gedanken ist die Voraussetzung für einen ordnenden Sinn.

Im Rahmen des grundsätzlichen, aus der Integrität abgeleiteten Verständnisses ist der Kühnheit der Vorstellung keine Grenze gesetzt, da das, was unsere Möglichkeiten zu überschreiten scheint, nicht unzulässig ist, keine grundsätzlich in der Sache selbst begründete Begrenzung darstellt, sondern nur das „eben noch“ Fremde ist. Das Visionäre ist nicht das eigentlich Richtige, sondern ein Impuls, der entweder verworfen oder ausformuliert wird. Das Visionäre ist nicht deshalb besser, weil es den Rahmen der bisher bedachten Möglichkeiten sprengt, sondern weil es diese Möglichkeiten erweitert, Auswahl zulässt.

  • Soziale Kompetenz: Unter sozialer Kompetenz ist die Fähigkeit zu verstehen, sich in andere einzufühlen, andere Menschen wahrzunehmen, dabei deren physische, psychische und wirtschaftliche Möglichkeiten mit zu berücksichtigen. Die Ausbildung zur Empathie überschreitet die Grenzen des wechselseitigen Duldens durch Hinwendung mit dem Ziel nachhaltiger Fürsorge. Dabei sind nicht Gerechtigkeitsmaßstäbe und Anforderungsprofile Richtschnur für das eigene Verhalten, sondern die Bereitschaft zu geben, das heißt zu lernen, Zeit und Geld zu spenden und mit anderen die eigenen Fähigkeiten zu teilen.
  • Fachspezifische Ausbildung: das heißt die Erlangung hoher Kompetenz im angestrebten Tätigkeitsbereich, aber auch in wirtschaftlichen, kulturellen und naturwissenschaftlichen Bereichen. Wichtig ist dabei nicht die eindimensionale Ausbildung, sondern die Entwicklung von Fähigkeiten, in einer spezifischen Disziplin Besonderes zu leisten, aber an diesem Prozess auch andere Fachrichtungen teilhaftig werden zu lassen. Der interdisziplinär ausgebildete Mensch hat dabei eine Vorbildfunktion.
  • Ordnungskompetenz: Die Fähigkeiten eines vielfältig gebildeten Menschen bedürfen des Angebots einer ordnenden Struktur, die es ihm ermöglicht, seine komplexen Fähigkeiten zielgerichtet einzusetzen, zu verwalten und immer wieder zum Einsatz zu bringen.
  • Leistungsbereitschaft: das heißt, die Mobilisierung aller Kräfte und Fähigkeiten in Richtung des gesetzten Ziels, ohne dabei ständig darauf zu achten, nicht überholt zu werden oder nur unauffällig mitzumachen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski