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Gerechtigkeit in Europa – eine Illusion? Teil 2

Aus meiner Sicht (noch) nicht viel. Rechtlich sind wir in Europa schon fast am Ende, bevor wir richtig angefangen haben. Einer der Gründe hierfür ist zunächst, dass wir immer noch zu sehr von einem rein nationalen Denken geprägt sind, Europa nach wie vor ein Zweckbündnis der Vaterländer ist, in dem eine Rechtsvereinheitlichung oder besser ein konstruktiver Rechtsdialog auf der Grundlage unterschiedlicher rechtlicher Einschätzungen nicht möglich ist. Was wir zuvörderst dringend benötigen würden, wäre ein gemeinsames europäisches Verfahrensrecht in allen Bereichen. Wir müssten lernen, mit Rechtsangelegenheiten in gleicher Weise umzugehen, damit wir nicht nur die Unterschiede, sondern auch Fehlverhalten innerhalb einzelner nationaler Abläufe besser erkennen.

Weiter:  Gesetze  und  Verordnungen  können  das  aktive  Handeln  der  Bürger  nicht  ersetzen.  Der  Gesetzgeber  leistet  durch  seine Gesetzesflut dem Rückzug des Bürgers aus der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung Vorschub und trägt schlimmerweise dazu bei, dass der Bürger individuell und kollektiv die Verantwortung für sein Leben in die Hände anderer legt. Damit erlahmt seine Wachsamkeit, seine Kreativität. Seine Bereitschaft, selbst initiativ zu werden, verschwindet.

Wozu führt die Entfremdung zwischen dem Bürger und dem „Recht“?

1.    Der Bürger selbst ist nicht mehr konfliktbereit. Er verlagert seine Verantwortung auf andere. An herausragender Stelle profitiert hiervon der Anwalt. Es ist bezeichnend, dass sich die Anwaltschaft in Deutschland in den letzten fünfzehn Jahren mit 110.000 Anwälten nahezu vervierfacht hat.
Die Konsequenz: Selbst einfache Konflikte kann der Bürger nicht mehr selbst lösen, sondern er benötigt professionelle Hilfe.

2.    Das Schadensbeseitigungs- bzw. das Schadensersatzrecht hat europaweit enorm an Bedeutung gewonnen. Eine scheinbar logische Konsequenz: Eine Gesellschaft, in der sich der Einzelne selbst nicht mehr helfen kann, ist gewissermaßen gezwungen, den Bereich des Schadensersatzrechtes auszudehnen und Kompensation für erlittenes Unrecht zu schaffen.

Dies mag in einigen Bereichen verständlich und sinnvoll sein, als Grundhaltung, als Flucht vor der Verantwortung ist es jedoch unverzeihlich und kläglich. Es zeigt, wie wenig wir inzwischen damit zurechtkommen, Dinge so zu regeln, dass Schäden überhaupt vermieden werden. Wir verlassen uns lieber auf die Schadenskompensation, sei es gegenüber dem Staat, der europäischen Gemeinschaft, aber auch der Haftpflichtversicherung von Anwälten, Notaren etc. Diese Ausdehnung des Schadensrechtes halte ich für ein Armutszeugnis der entwickelten Gesellschaft. Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei auch noch erheblich über das Ziel hinaus geschossen wird. In den Vereinigten Staaten können wir erleben, wie sich das Schadensrecht mit der Anerkennung eines Verschuldens von Tabak- und Mikrowellenherstellern für Gesundheitsschäden und mit Ersatzleistungen in Millionenhöhe zunehmend bis ins Absurde verselbstständigt, getreu dem Motto: hoffentlich passiert mir was, dann kann ich auch richtig zulangen. In Europa sind wir auf dem besten Wege dorthin.

3.    Der Richter wird’s schon richten. Welch ein Fehlschluss! Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei. Das wissen wir zwar, wollen es aber dennoch nicht wahrhaben. Der Richter hofiert seine subjektive Realität. Er ist in ihr gefangen. Sie ist ihm bequem. Bezeichnenderweise schaffen Zivilprozessreformen keine Abhilfe, sondern beschneiden Bürgerrechte, indem sie die Möglichkeit der Einflussnahme der Betroffenen selbst zurückdrängen und auch hier „amerikanische Verhältnisse“ im Sinne eines Wettstreits der besseren und besten Juristen, Anwälte, Prozessagenten etc. provozieren.

Von dem Bürger als Drittbetroffenem wird erwartet, dass er sich trotz seiner Unkenntnis der Gesetze im Interesse der Justiz auf eine relativ komplizierte Verfahrensordnung einstellt. Deren wichtigste Bedeutung liegt in der Beschleunigungsmaxime. Die Aufgabe, den Sachverhalt zu klären und – dies ist entscheidend – gemäß den Anforderungen der Prozessordnung (!) aufzubereiten, wird dem Richter mehr und mehr entzogen und auf die Prozessparteien verlagert. Dieses als Baustein der Freiheit gepriesene System schafft indes neue Abhängigkeiten des Bürgers, der sich dieser Anforderung nicht gewachsen sieht und sich erneut an Dritte, nämlich an den Anwalt wendet.

Mehr dazu im nächsten Blog Eintrag.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski