Freiberuflich tätige Menschen, zum Beispiel Rechtsanwälte, werden oft mit der Frage konfrontiert, warum denn die Rechnung so hoch sei, obwohl man sich mit dem Anliegen des Mandanten so viel Zeit habe gar nicht nehmen müssen. Kurzum: Es wird die Angemessenheit der Vergütung bestritten. Fällt die Vergütung allerdings bei hohem Zeitaufwand geringfügig aus, bleibt der Hinweis auf eine fehlende Vereinbarkeit der Vergütung mit der Leistung aus. Jeder Kunde möchte möglichst wenig bezahlen, aber viel dafür haben.
Das Gefühl der Unangemessenheit stellt sich dann nicht ein, wenn es sich um reine Geldmehrung handelt. Jeder Spekulant, jeder Börsenritter empfindet es als selbstverständlich angemessen, wenn bei einem Börsensprung oder sogar kontinuierlich die angelegten Werte plötzlich über Nacht zwischen 10 und 18 % nach oben klettern. Die Börse, die Bank oder deren Agenten kämen nicht auf die Idee, den Großteil des auszuschüttenden Geldes mit der Bemerkung zurückzugeben, ein derartiger Gewinn sei völlig unangemessen. Mit Sicherheit würde der Kunde einen derartigen Anspruch auch nicht akzeptieren. Er empfindet vielmehr diesen ihm ohne sein geringstes Zutun zugewachsenen Gewinn auf „sein“ Geld als absolut gerechtfertigt. Dass es zwischen Einsatz und Gewinn manchmal nur um Minuten oder Sekunden geht, findet er in keiner Weise verwerflich. Anders verhält es sich mit Leistungen, die kein Geld darstellen, aber eine Gegenleistung erwarten, die üblicherweise in Geld ausgedrückt wird.
Die Leistung des Dienstleisters ist in der Regel nicht auf Sekunden und Minuten beschränkt, die Leistung beruht auf Verantwortung, Ausbildung, berücksichtigt die Kosten für Unterhaltung des Bürobetriebes und des Gewinns. Solche Leistungen sind kalkuliert, ggf. in der Form einer Mischkalkulation, und berücksichtigen unternehmerische Einsätze, die ohne zusätzlichen Gewinn mit erledigt werden müssen. Die Leistung wird gerne genommen, aber das Äquivalent in Geld nicht gerne erbracht. In einer Tauschgesellschaft ging das so, dass demjenigen, der einen Rat erteilte, zunächst ein paar Fische auf den Tisch gelegt wurden. Es ist aber eine Frage der Zweckmäßigkeit, dass der Ratsuchende erst mal diese von ihm im Beispiel vorrätig gehaltenen Fische verkauft und bei der Beratung statt Fischen das entsprechende Geld aushändigt. Wo ist das Problem? Warum fällt es dann schwerer, sich statt von den Fischen vom Geld zu trennen? Der Rat, der erteilt wird, ist wichtig geblieben und bleibt sich auch immer gleich. Die Leistung erbringen zu sollen und dann um das Äquivalent zu kämpfen, ist eine merkwürdige Errungenschaft unserer Waren- und Dienstleistungsgesellschaft. Nicht die Leistung zählt also, sondern nur das Geld. Dabei ist das Geld ohne Leistung nichts wert.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski