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Denken

„Querdenker“, ein wahrhaft süffiger Begriff, der allgemein verständliche Zuweisungen in den Personen jener Menschen erfuhr, die während der Corona-Pandemie einerseits ihr Recht einforderten, sich nicht impfen zu lassen, andererseits häufig ohnehin den Staat und sämtliche Politiker als korrupt, gekauft und inkompetent brandmarkten. Ihre Proteste gegen alle diejenigen, die etwas anderes meinten, als sie, versehen sie mit dem Hinweis, dass das richtige Denken bei ihnen aufgehoben sei. Ist dies nachvollziehbar?

Ich denke nicht. „Denken“ und „meinen“ schließen sich nicht aus, sind aber nicht dasselbe. Auch Emotionen und Denken teilen gleiche auslösende Momente. Dass aber „querdenkt“, wer etwas anderes denkt, als andere, erscheint mir nicht schlüssig. Ein kollektives Denken dürfte genauso aussichtslos sein, wie ein paralleles Denken. Wenn Denkende Informationen haben, werden sie diese verarbeiten, um dann die Ergebnisse ihres Denkens ggf. auf Übereinstimmung mit dem Denken anderer Menschen zu überprüfen. Das Ausgangspotential des Denkens ist ein umfassendes Angebot, denn auch diejenigen, die sich nicht als „Querdenker“ bezeichnen würden, haben die Möglichkeit über genau das Gleiche wie „Querdenker“ nachzudenken. Sie kommen nur möglicherweise zu anderen Schlüssen. Sind damit diejenigen, die bei gleicher Ausgangslage in einer anderen Richtung denken, „Querdenker“? Das leuchtet mir nicht ein.

„Querdenker“ könnte vielleicht derjenige sein, der denkend etwas so quer stellt, dass ein anderer Mensch in seinem Denkprozess zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Vielleicht könnte man Emanuel Kant als ein „Querdenker“ bezeichnen, der vielen geläufigen Denkerwartungen bei gleicher Ausgangslage und gleichen Denkinstrumenten zu abweichenden Ergebnissen verhalf.

Die sogenannten Querdenker stellen dagegen Behauptungen auf, die sie mit ihrem angeblichen Wissen rechtfertigen wollen, ohne zunächst eine stringente Ableitung a priori vom Tatsächlichen zwecks einer sicheren Möglichkeit der Überprüfung vorzunehmen. Die Meinung, dass sich etwas so verhält, wie sie es darstellen, ersetzt bei den sogenannten „Querdenkern“ ihre Schlüssigkeitsprüfung.

Sachverhalte sind aber keine Kopfgeburten, sondern schaffen Faktenlagen, die zwar verschieden ausgedeutet werden können, ohne deren Substanz in Frage zu stellen. Hier könnte „Quer-Denken“ ansetzen und eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnen. Wie heißt es bei Kant?: „Sapere aude“.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gewährleistungspflichten

Welche Verpflichtungen haben wir gegenüber jedem anderen Bürger dieses Landes? Wer ist dabei ´wir` und weshalb bestehen diese Pflichten? Bei der Klärung dieser Frage dürfte zunächst die Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechte wichtig sein. Mit Unwillen nehme ich wahr, dass beides in der öffentlichen Diskussion oft vermengt wird. Menschenrechte benötigen zu ihrer Anerkennung keinen durch Abstimmung herbeigeführten expliziten Konsens in der Gesellschaft. Sie sind selbst dann verbindlich und gültig, wenn eine Mehrheit von Bürgern sich dafür aussprechen würde, diese nicht oder nur zu ihren Gunsten anzuwenden.

Anders verhält es sich allerdings mit allen sonstigen Rechte der Teilhabe. Diese beruhen auf einem Konsens, der Willensbildung, der Abstimmung und Verabredung, nicht nur zum gemeinsamen Handeln, sondern zur allgemeinen Akzeptanz des Ergebnisses.

Demokratische Verhältnisse bedingen dabei nicht die angestrebten Rechte, sondern den Prozess, in dem die Meinungsbildung stattfindet und der zur Umsetzung der Absprachen führen soll. Letztlich entscheidet dabei die Mehrheit, gewährt und garantiert die Verbindlichkeit der Entscheidung und schützt zudem die unterlegene Minderheit, die sich mit dem Ergebnis abfinden muss, wegen dieser Bereitschaft dies zu tun.

Aufklärung, Chancengewährung, Diskurs, Abstimmung und Kontrolle sind die wichtigsten Bestandteile einer organsierten und verbindlichen Teilhaberschaft. Nicht nur der Staat, die Politiker und alle Bürger haben im eigenen Interesse eine prozessuale Gewährleistungspflicht, um durch demokratische Prozesse Selbstermächtigungen Einzelner und Gruppen zu verhindern, wenn deren Anspruchsverhalten die Demokratie zu gefährden droht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski