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Rechts-TÜV – rechtliche Unwucht, Rechtszertifizierung, Teil 3

Da das Judiz allerdings keine öffentliche Bekanntmachung ist, sondern das einzelne und kollektive Rechtsbewusstsein ausmacht, ist es auf die Zulassung durch die Menschen angewiesen. Ein Rechtsgefühl kann sich nicht entwickeln, wenn ich es ablehne und unterdrücke. Also ist die mitwirkende Korrespondenz des durch das Recht berührten Menschen unabdingbar wichtig für die Existenz des Judizes.

Der Pfad des Judizes ist schmal. Die Rede ist vom richtigen Judiz, was impliziert, dass es auch das falsche gibt. Eine falsche Rechtseinschätzung beruht auf Faktoren, die die richtige Einschätzung auch zulassen, aber falsch interpretiert worden sind. Dass dies nicht nur möglich, sondern auch unausweichlich ist, beruht auf der Komplexität unseres menschlichen Seins sowohl individuell, als auch kollektiv. Jeder, wir alle können uns irren.

Es gibt nichts Alternativloses, weder im Angebot, welches wir selbst abgeben, noch in der Entgegennahme eines Angebots. Ein anderer Blickwinkel und schon verändert sich die Wahrnehmung einer Situation und damit die Einschätzung eines rechtlichen Sachverhalts als richtig oder falsch. Vergeblich sind das Mühen um das richtige Judiz allerdings nicht, denn es erlaubt uns eine Orientierung, die einer steten, und zwar konsekutiven Überprüfung zugänglich ist.

Wir können unser Rechtsgefühl wirken lassen, ob wir ihm trauen dürfen, hängt aber von vielen anderen Umständen ab, die möglicherweise jenseits unserer Persönlichkeit liegen. Möglicherweise sage ich aber auch deshalb, weil wir selbst einen Beurteilungsapparat beherbergen, der erstaunlich gut dazu geeignet ist, Hinderliches oder Störendes zu unterdrücken und Erwünschtes zuzulassen. Da mag im Hintergrund des Bewusstseins noch eine andere Einschätzung lauern, unser bekräftigtes Rechtsgefühl behauptet dennoch etwas ganz Anderes.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Rechts-TÜV – rechtliche Unwucht, Rechtszertifizierung, Teil 2

Rechtsbegriffe lassen sich als Argumente begreifen, die einen Raum gestalten, der eine eigene Sphäre hat, aber einen Schlüssel bereithält, das ist das Judiz, das Rechtsgefühl. Dieses scheint aus dem Bauch zu kommen, durchdringt aber unser gesamtes Wesen.

Vermutlich, weil uns das Recht so nahe ist oder zumindest nahe erscheint, würden wir bei einer überfallartigen Befragung, was einem zum Recht so einfiele, vielleicht antworten: Also erst einmal Gesetze, Gericht, Gerechtigkeit, selbstverständlich auch Rechtsanwälte und Richter.

Ein Spaßvogel würde bemerken, dass man ja vor Gott, vor dem Gericht und auf hoher See alleine sei. Das Recht, das uns unmittelbar umgibt, uns einhüllt wie ein Kokon, scheint uns auf eine bestimmte Art fremd, ja sogar lästig zu sein. Um dieses Unwohlgefühl abzuschütteln, bemühen wir uns ungern darum, weiter vorzudringen in diesen uns eigentlich so geläufigen Bereich. Sozusagen der Schlüssel zu diesem Bereich ist das Judiz, das Rechtsgefühlt. Es scheint aus dem Bauch zu kommen, durchdringt aber unser gesamtes Wesen und ist uns seit der Menschwerdung geläufig.

Wir haben gelernt, was richtig und falsch ist. Wir kennen die Interessen anderer und achten darauf, dass auch unsere Interessen bedient werden. Das Judiz, das Wissen um das Richtige, wird aber nicht nur genährt durch ein diffuses Gefühl, sondern ist das Sublimat unserer vernünftigen Einstellung zum Recht, dem Rechtsbewusstsein, der geschichtlichen Erfahrung und der Erwartung, dass andere dies ähnlich sehen.

Die gesellschaftliche Kohärenz lässt uns sicher sein, dass die Abweichungen vom Standard in der Regel nicht so schwerwiegend sind, dass unser Rechtsgefühl versagen muss. Zwingend ist das allerdings nicht, denn in geschichtlichen Epochen wurde das Judiz auf die Probe gestellt bzw. ausgehebelt, in dem durch Umstürze, Diktaturen oder andere willkürliche Eingriffe das bestehende Rechtsgefüge so durchgeschüttelt wurde, dass nicht nur der Einzelne, sondern auch die ganze Gesellschaft nicht mehr wusste, was richtig und falsch ist.

Allerdings ist es nach einiger Zeit wieder gelungen, das Rechtsgefühl mit den Umständen so zu versöhnen, dass das Judiz wieder an Standfestigkeit gewann. Man könnte auch sagen, dass sich das Judiz wieder durchgesetzt hat, weil es eine durchaus konservative Komponente hat. Das Judiz ist erschütterbar, aber kann nicht endgültig eliminiert werden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski