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Rücksichtnahme

Bin ich in den einschlägigen Medien unterwegs, verwundert mich die augenblickliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Es ist einerseits von der grassierenden Ansteckung die Rede, andererseits gibt es Querdenker, die in Massendemonstrationen durch die Straßen ziehen und offensichtlich billigend in Kauf nehmen, dass sie mit Corona infiziert werden.

Ihre Aufmärsche rechtfertigen sie mit ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und allgemeine Handlungsfreiheit, die nach ihrer Überzeugung den Verzicht auf Mundschutz mit einschließt. Was bei allem öffentlichen Lärm allerdings übersehen wird, ist, dass die politischen Entscheidungen einen eher untergeordneten Einfluss auf die Eindämmung der Pandemie haben.

Es geht nicht um Grundrechte und deren Verletzung, es geht nicht um Freiheit und die Zuweisung von Fehlern. Es geht vielmehr, und dies an erster Stelle, um menschliches Zusammenleben, um unser Grundverständnis des menschlichen Wesens, seiner Bedürfnisse und seiner Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft.

Hätten früher schon religiöse Hinweise ausgereicht, um Menschen an ihre Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen zu erinnern, sind heute nach der Erosion der Religionen deutlichere Ermahnungen nötig. Es geht nicht um die im Grundgesetz verbriefte Handlungsfreiheit eines Menschen, sondern es geht um die Rücksichtnahme, die jeder Mensch einem anderen Menschen schuldet.

Es kann im Belieben jedes einzelnen Menschen stehen, sich mit Corona anzustecken und für die Folgen persönlich einzustehen, aber dies berechtigt ihn nicht, andere Menschen anzustecken, sondern im Gegenteil. Es ist ein auch für ihn geltendes Gebot der Menschlichkeit, dies zu verhindern. Derjenige, der ein solches Gebot weder aus seiner christlichen Überzeugung, noch aus seinem Menschenbild abzuleiten vermag, sollte Artikel 1 des Grundgesetzes prüfen, der den Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen nicht nur gegenüber dem Staat sichern will, sondern auch als eine Selbstverpflichtung eines Menschen gegenüber einem Anderen ansieht.

Es ist mit der Würde eines Menschen nicht zu vereinbaren, einem anderen Menschen diese zu nehmen, indem er ihn der Gefahr aussetzt, sich bei ihm anzustecken. Daraus folgt, dass jeder Aufmarsch der Querdenker im höchsten Maße würdelos ist. Empathie bedeutet nicht, kranke Menschen zu bemitleiden, sondern alles zu tun, um deren Erkrankung zu verhindern. Was für den Krankheitsbereich gilt, umfasst auch alle anderen Lebensbereiche. Kein Mensch kann die Freiheit beanspruchen, sich zu Lasten anderer Menschen zu verwirklichen, sei dies körperlich, emotional oder geistig.

Unseren Handlungsoptionen sind durch unser Menschsein, unser soziales Zusammenleben und den Grundkonsens einer funktionierenden staatlichen Ordnung Grenzen gesetzt. Das Akzeptieren von Fakten, Respekt gegenüber anderen Menschen, demokratisch legitimierten Institutionen und Rücksichtnahme untereinander auch dann, wenn wir anderer Meinung sind, verbürgen zuverlässig unser eigenes Sein in der Gemeinschaft mit anderen Menschen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Bürgertum

Es entspricht dem Zeitgeist, den Wertverfall zu beklagen und in diesem Zusammenhang das Bürgertum als Hort des Wertes zu benennen. Das war es dann aber auch. Die Werte selbst, die das Bürgertum schützen soll, detailliert aufzuzählen, das geschieht dann doch lieber nicht. Das aus gutem Grund. Werte entstehen nicht aus sich heraus, sondern Werte werden geschaffen. Sie werden von denjenigen geschaffen, die für sich selbst daraus Vorteile ableiten, seien diese individuell oder kollektiv.

Wenn mehrere dann gleicher Meinung sind, entstehen Verbindlichkeiten, die, soweit Macht und Einfluss reicht, auch für diejenigen als allgemeinverbindlich angeordnet werden können, die derselben Wertegemeinschaft eigentlich nicht angehören. So verhält es sich mit dem Kirchenkodex, dem Kodex des Adels und selbstverständlich auch des Bürgertums.

Die Form bestimmt den Inhalt und die Möglichkeit, durch soziale Kontrolle auf die Einhaltung der Normwerte zu achten. Dessen eingedenk, wie sieht es denn heute mit den bürgerlichen Werten aus? Wer erklärt sie für allgemeinverbindlich? Wer schützt sie? Gibt es noch ein Bürgertum, das durch gemeinsame Selbstbehauptung in der Lage ist, einen verbindlichen Kodex der Verhaltensweise aufzustellen und auch bereit ist, sich selbst noch an diesem Kodex jenseits des individuellen Anspruchsverhaltens zu orientieren?

In einer Zeit des „anything goes“ ist es wohlfeil, mit der Hülle des Bürgertums durch die Gegend zu laufen und diese Hülle als Mäntelchen für jedwede Ansicht zu nutzen, die dem eigenen sektierischen Anspruch genügt. Eine Bürgerlichkeit, die wertetragend sein könnte, ist nur durch eine gesellschaftliche Verabredung jenseits von Einzelinteressen zu haben. Bürgerlichkeit ist kein Kampfbegriff, sondern die mehrheitliche Überzeugung, geschaffen durch einen Contrat Social. Die Werte, die diese Vereinbarung beinhalten sollte, dürften sich fügen aus Menschlichkeit, Demut, Akzeptanz, Rücksichtnahme, gemeinsamem Wollen, Teilen, Umweltbewusstsein, Offenheit für Neues, Respekt und Anerkennung von Leistungen auch der anderen Menschen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Zu geben ist gerecht

Zu geben sei besser als zu nehmen, so heißt es gemeinhin im Volksmund. Das ist wohl eine Erziehungsparole, vielleicht auch eine Selbstorientierung aber vor allem an die Adresse anderer Menschen gerichtet.

Was ist nun gerecht? Anspruch, Erwartung oder Zuwendung? Wie kann es gerecht zugehen in einer Welt, die von Habsucht, Neid, Missgunst und Eifersucht geprägt ist? Sicher Klischees! Den Menschen zeichnet auch Empathie und Mitgefühl aus, das Mitleiden und Helfenwollen. Wir Menschen leugnen die raffgierige Seite unseres Wesens nicht aber, statt Scham zu empfinden, verteidigen wir unsere Interessen. Wir freuen uns auch über jeden kläglichen Sieg, den wir davongetragen haben und halten die Schäden, die wir anrichten, nicht für die Rede wert und übertrieben. Denn wie gesagt, es sind nicht alle Menschen so, also kann man die Selbstsüchtigen verkraften.

Als selbstsüchtig bezeichnen wir gemeinhin den, der im Leben weitergekommen ist, Geld hat und sich durchzusetzen vermag. Das ist nicht gerecht, finden diejenigen, die sich zu kurz gekommen fühlen. Das Zu-kurz-gekommen-sein drückt sich aus in einem Anspruchsverhalten, d. h. ich verlange, dass der, der mehr hat als ich, alles – zumindest einen Teil davon – mir gibt. Das halte ich für gerecht. Derjenige, der alles hat, hält auch dies für gerecht, denn der andere oder die Generationen vor ihm hätten sich ja auch bereits um entsprechenden Wohlstand kümmern können. Keiner will den Schalter umlegen, weder bei der Besitzstandswahrung noch im eigenen Anspruchsverhalten. Eine entwicklungsfähige Gesellschaft muss auf Ausgleich bedacht sein. Diejenigen, die über entsprechenden Wohlstand verfügen, glauben gerecht zu sein, weil sie Stiftungen gründen und Not lindern.

Das machen einige und in der Tat, dies ist großartig, reicht aber nicht. Erforderlich ist ein Geben als gesellschaftlicher Prozess, der Entschluss damit aufzuhören, sich auf Kosten anderer zu bereichern, gemeinsam ein interessenorientiertes Miteinander mit anderen zu pflegen, das auf Verständnis, Rücksicht und Teilhaberschaft gegründet ist. In diesem Prozess des Gebens und Nehmens muss aber auch der Nehmende sich anstrengen, die Erwartungen des Gebenden zu befriedigen, mitzumachen am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess, anstatt darüber zu jammern, dass es einem nicht selbst so gut ginge, wie anderen. Selbstbewusstsein, Stolz und Rücksichtnahme sind drei zu benennende Eigenschaften, die dazu beitragen könnten, nicht das Nehmen, sondern das Geben als gerecht zu empfinden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski