Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Noch. Wie ist dies zu rechtfertigen? Greift man nicht auf die sattsam gängigen Verbotsargumente zurück, kann man neue überzeugende Argumente nicht feststellen. Selbsttötung ist in Deutschland nicht mehr verboten. Aber, der Mensch, der sich töten will, kommt in Deutschland an keine Mittel heran, die ihm einen schmerzfreien Tod ermöglichen könnten.
Die Ärzte verschreiben keine endgültig wirksamen Schlafmittel und auch Gifte, die endgültig wirken, sind für den Todsuchenden kaum zu erlangen. Derjenige, der sterben will, muss heute zum Beispiel in die Schweiz fahren und dort einen Cocktail entgegennehmen, der ihm den Tod zu bringen vermag. Mit Erschrecken hatten wir vernommen, dass ein suizidal eingestellter Pilot eine Verkehrsmaschine zum Absturz brachte, um selbst nicht mehr weiterleben zu müssen.
Manche springen in Selbsttötungsabsichten von Brücken und Gebäuden oder rasen mit dem Auto in den Abgrund. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sie dies bei entsprechendem alternativen Angebot nicht auch machen würden, aber zumindest bestünde die Chance, dass sie sich die Freiheit nähmen, effektiv aus dem Leben zu scheiden und dabei andere Menschen nicht zu gefährden.
Es zeichnet die Verantwortung des Menschen aus, dass er selbstbestimmt ist und sich in Würde annimmt. Wenn es keine gesellschaftlich bestimmten Erhaltungsvorschriften für den Menschen um jeden Preis mehr gibt, kann er auch die Dispositionen treffen, die für ihn eindeutig sind, zumal, wenn Schmerz und Demenz ihn zu beeinträchtigen drohen. Vorsorgevollmachten delegieren diese endgültige Verantwortung auf andere Menschen und Ärzte. Sie sollen berechtigt sein, lebensverkürzende Maßnahmen einzuleiten.
Dabei wird übersehen, dass andere Menschen gerade nicht die Verantwortung übernehmen können und nicht die Freiheit haben, über das Lebensende des ihnen Anvertrauten zu befinden. Einen anderen Menschen zu töten, ist strafbar, auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht. Der Handelnde ist somit Täter und muss sich dieser Rolle sehr wohl bewusst sein, selbst dann, wenn er durch die schriftlichen Anordnungen des Vollmachtgebers einigermaßen exkulpiert wird. Die Unsicherheit könnte etwas gedämpft werden, wenn man dem Menschen den Zugang zu seinem Tod in Deutschland erleichtern würde.
Hans Eike von Oppeln-Bronikowski