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Wahlrecht

In einem bemerkenswerten Interview, welches die Rechtsanwältin und frühere Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit in den Heften 4 und 5 aus 2016 dem Berliner Anwaltsblatt gewährt hat, forderte sie ein Wahlrecht auch für junge Menschen von Geburt an. Das Stimmrecht der Kinder sei tatsächlich zu gewähren, aber treuhänderisch von denjenigen, die für sie Verantwortung tragen, wahrzunehmen. Dies sind in der Regel die Eltern. Als ich ihre Ausführungen in dem Interview las, war ich hin- und hergerissen.

Bei vernünftigen Eltern habe ich überhaupt nichts dagegen, dass sie auch das Stimmrecht für ihre Kinder ausüben. Aber, was passiert, wenn sie sich nicht einigen können, über den sachgerechten Umgang mit dem Stimmrecht streiten oder es nicht ausüben, obwohl ihre Kinder einen Anspruch darauf haben sollen. Ab welchem Alter kann ein Kind sein Wahlrecht selbst wahrnehmen? Wann ist ein junger Mensch tatsächlich mündig? Die familiäre, wie auch gesellschaftliche Einübung in ein späteres selbstverantwortliches Leben ist mühevoll und stellt ein Kind vor große Herausforderungen.

Ist dies aber ein Grund, Kindern das Wahlrecht zu versagen? Viele Fragen sind angstgesteuert. Die Wahlstimmen der Kinder könnten in falsche Hände kommen, die Machtverhältnisse verschieben und kinderreichen Familien mehr Einfluss zukommen lassen. Dies würde wiederum Einfluss auf die Sozialgesetzgebung und Lebenssicherung für die nächste Generation nehmen. Rechtfertigen aber diese Unwägbarkeiten die Ablehnung des Kinderwahlrechts? Kein Kind hat den Aufenthalt in unserer Welt gewählt, übernimmt aber zugleich mit der Geburt – wenn auch zunächst nicht rechtlich – so aber schon tatsächlich Verpflichtungen in unserer Gesellschaft, die später Wirkung zeigen werden. Das Kind wächst in seine Verantwortung und trägt bereits ab seiner Geburt einen Teil der gemeinsam zu schulternden Last, die im Generationenvertrag festgeschrieben ist.

Mehr Demokratie wagen, so lautete die Mahnung der SPD in den End-60er-Jahren. Der Slogan war damals richtig und fordert uns auch heute noch heraus, das gesellschaftliche Modell nicht als statisch zu begreifen, sondern Veränderungen und Wagnisse zuzulassen. Das Wahlrecht für Kinder und junge Menschen ist kein revolutionärer Akt, sondern entspricht der Vernunft einer gesellschaftlichen Entwicklung. Fragwürdig ist oft alles nur solange, bis es selbstverständlich ist, gesellschaftliche Anerkennung gefunden hat.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski