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Verfassungskrise

Da das Grundlagengesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht Verfassung, sondern Grundgesetz genannt wird, wäre es unangemessen, die Krise des Grundgesetzes als eine Verfassungskrise zu beschreiben. Wieso das? Das Grundgesetz ist 1948 von fähigen Persönlichkeiten geschaffen worden, historische Erfahrungen wurden berücksichtigt und Perspektiven eröffnet, die im Zeitpunkt des Entstehens des Grundgesetzes noch kaum mit schneller Umsetzung rechnen durften. In diesem Sinne wurde das Grundgesetz als modern, komplex und integrativ bezeichnet. Und doch, da es Menschenwerk ist, haben dessen Auswirkungen auch dafür gesorgt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderdriften können.

Das zeigt sich meines Erachtens deutlich darin, dass mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz kurzerhand für die hinzugewonnenen Landesteile der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, ohne durch Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung zu überprüfen, ob dieses Grundgesetz auch den Willen der neuen Bundesbürger abbildet. Dem Unbehagen und der Kritik daran begegneten die Verantwortlichen stets mit dem Hinweis, dass alles schnell gehen musste und die künftigen Bundesbürger des Ostens dieses Grundgesetz wollten oder es ihnen egal war, Hauptsache, sie profitierten nun auch vom gemeinsamen Staat und würden entschädigt für die vielen Jahre, die sie davor von der Bundesrepublik abgehängt waren.

Es hätte eine Aufholjagd des Ostens werden können, aber diese „Missachtung“ des Gedankens der Schaffung eines einheitlichen Verfassungsstaates führte in der Konsequenz auch dazu, dass die Bürger und ihre Betriebe sowie Einrichtungen des Ostens so behandelt wurden, als seien sie Besitzstände der vorhandenen Bundesrepublik. Die Rolle der Treuhand ist bekannt. Ihre fehlerhafte Einrichtung und teils gewissenlose Nutzung durch bestimmte Akteure führten dazu, dass Betriebe abgewickelt, ausgeplündert und stillgelegt wurden, statt einen vertretbaren Entwicklungsprozess einzuleiten, der es erlaubt hätte, Versäumnisse aufzuholen und vorhandene Entwicklungskräfte freizusetzen. Eine zwar in weitem Sinne nicht gelebte, aber gleichwohl per Staatsdoktrin verkündete Teilhaberschaft der DDR-Bürger an ihren Betrieben, spiegelte sich auch in einer Teilhaberschaft im öffentlichen Leben wider, deren Bodenständigkeit kurzerhand durch das Demokratiemodell der Bundesrepublik Deutschland abgelöst wurde.

Demokratien beruhen nun aber auf Verabredungen von Menschen, ihr Zusammenleben auf eine abgestimmte Art und Weise so zu ordnen, dass jeder Bürger auf die Interessen und Belange anderer Bürger bei der Ausübung seiner freiheitlichen Rechte Rücksicht nimmt. Dieser Aushandlungsprozess erfolgt in einer Verfassung als eine Manifestation des „Contract Sociale“, aus dem sich festgeschriebene und verbindliche Garantien für eine soziale Teilhaberschaft der Bürger ableiten lässt.

Diese rechtlich verbürgte Teilhaberschaft ist in der neu gefügten Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet und führt in der Konsequenz zu einem Verhalten seiner Bürger, die darin eine Missachtung ihres fundamentalen Anspruchs auf Mitsprache sehen und Gelegenheit haben wollen, ihrem Gemeinschaftsverständnis nunmehr eine Stimme zu geben. Um die darin begründete Höhe des Grundgesetzes zu überwinden, wäre es erforderlich, das Versäumte nachzuholen, ein Verfassungskonvent zu berufen und über eine ausgehandelte Verfassung eine Abstimmung herbeizuführen. Geschieht dies nicht, droht eine Erosion unseres Staates.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Steuern

Als Rechtsberater in Erbangelegenheiten werde ich bei der Neuaufnahme eines Mandats regelmäßig mit der Frage konfrontiert, dass eine Lösung gefunden werden müsse, die die Erbschaftsteuer vermeide oder zumindest erheblich mindere. Auf meinen Hinweis an den potentiellen Erblasser, dass nicht er, sondern seine Erben möglicherweise Steuern zu zahlen haben, reagiert dieser regelmäßig irritiert, als habe er dies erstmalig vernommen. Er ist aber auch erleichtert, wenn ich ihn bitte, zunächst einmal bekanntzugeben, was er denn wolle. Um die Steuern könnten wir uns dann schließlich auch noch kümmern.

Steuern, vor allem Steuervermeidung treibt die Menschen um. Sie unternehmen fast alles am Rande oder unter Überschreitung der Legalität, um dem Staat und den Gemeinden nicht das zukommen zu lassen, was diese begehren, um die Infrastruktur in unserem Staat aufrecht zu erhalten. Auch diejenigen, die Steuerzahlungen vermeiden oder mindern wollen, bezweifeln diese Legitimität des Staates in keiner Weise, sondern mahnen diese sogar lautstark an. Sie sagen: „Wenn ich schon Steuern zahlen muss, dann soll der Staat auch liefern.“

Und genau da liegt das Problem, denn die Rechnung geht nicht eins zu eins auf. Ich kann beim Staat keine Leistung bestellen und diesen verpflichten zu liefern. Die Höhe der Steuern ist sicher auch ein Problem, aber das entscheidende Problem ist, dass die Erhebung der Steuern zwar zuweilen mit einer Infrastrukturmaßnahme begründet wird, nicht aber in der Regel.

Die meisten Steuern werden dort eingesetzt, wo Länder, Städte und Kommunen Handlungsbedarf sehen. Sie werden nicht dort eingesetzt, wo der Einzelne Handlungsbedarf sieht, weil er das Schulgebäude seines Kindes marode findet oder dringend einen neuen Pass benötigt. Es wird wenig dazu getan, beim Einsatz von Steuermitteln dankbar gegenüber dem Steuerpflichtigen dessen Beitrag zu vermitteln, im Gegenteil, die durch Wahlen erzeugte Herrschaftsgewalt über Steuermittel wird als selbstverständlich angesehen.

Wer nicht spurt, muss mit Konsequenzen rechnen, wer und wie viel zu zahlen hat, entscheidet der Verwender, also der Staat. Gefallen kann dies nicht, insbesondere nicht denjenigen, die mit Einkommens- und Mehrwertsteuer ohnehin die größte Steuerlast zu tragen haben. Es entsprach aber schon immer dem gemeinsamen Bedürfnis aller Steuerpflichtigen, diese zu vermeiden. Bei dieser Rigorosität gerät allerdings aus dem Fokus der Betrachtung, welche Wirkung mit Einnahmen und Ausgaben erzielt werden soll.

Welchen Sinn verfolgen wir mit unserem Handeln, ob als Staat, als Gemeinschaft oder als Einzelner? Um auf das Eingangsbeispiel zurückzukommen: Ist es nicht vielleicht sinnvoller, beim Vererben an Kinder zu fragen, warum man das tue, als an Steuern zu denken? Ist es nicht vielleicht sinnvoller, in Städten und Gemeinden, sogar im ganzen Land für Vorhaben zu werben, die dann planvoll mittels Abgaben umgesetzt werden?

Das heutige Steuersystem ist dagegen obrigkeitsstaatlich. Ich setze fest, nehme ein und dann überlege ich mir, was ich damit tue. Dies widerspricht nicht nur der Tugend der Freiheit, sondern schränkt auch dort Potentiale ein, wo auch sämtliche finanzielle Kräfte gehoben und erfolgversprechend eingesetzt werden könnten. Wenn wir Steuern zahlen, weil die Bürokratie funktionieren müsse, der Bildungsauftrag erfüllt werden sollte und die Energieversorgung gewährleistet bleibt und wir dann feststellen, dass das alles gleichwohl nicht funktioniert, dann kann es nicht wirklich verwundern, dass Menschen alles daransetzen, die an sich dringend benötigten Steuern und Abgaben zu vermeiden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Ethical and Philantropic Solutions (Teil 1)

Unser Grundgesetz manifestiert nicht nur den Abwehranspruch der Bürger gegenüber dem Staat, sondern die Selbstverpflichtung der Bürger, die Gebote des Grundgesetzes in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik auch umzusetzen. Jeder Bürger ist dabei gefordert, sowohl solidarisch, als auch individuell.

Die Gesellschaft, die uns das Grundgesetz vorgibt, ist plural, im Kern achtsam und auf Ausgleich bedacht.

Narzissmus und Selbstsucht sind keine günstigen Merkmale einer Gemeinschaft. Dies genauso wenig wie Habgier und Anspruchsverhalten. Eine Gesellschaft, die die Gemeinschaft fokussiert, findet einfache Antworten auf die Probleme unserer Zeit. Es ist wichtig, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik Denkanstöße zu bieten, und zwar auf bekannten und neuen Handlungsfeldern.

Eine besondere Bedeutung beansprucht dabei die Beschäftigungsmöglichkeit eines Menschen als grundgesetzlich verbürgtes Erhaltungsgebot der menschlichen Würde. Dabei steht das bisher fast ausschließlich kapitalistisch geprägte Beschäftigungsverhältnis auf dem Prüfstand. Dessen Ziel war es, unter Einsatz eigener Arbeitskraft vor allem Geld zu erringen, um dieses zur Deckung von Bedürfnissen einzusetzen. Der Wert der Arbeit drückte sich dabei fast ausschließlich in Geld aus. Ist das weiterhin zielführend und vernünftig? Menschliche Tätigkeit ist weder auf Belohnung noch Entlohnung angewiesen, sondern entspringt dem natürlichen Bedürfnis, etwas zu tun, sich einzubringen in die Gemeinschaft. Geld als Äquivalent für Arbeit ist nach wie vor sinnvoll, aber nicht als Macht- und Anspruchsinstrument. Das Maß des zu Leistenden muss das Bedürfnis eines Menschen sein, sein Leben in Würde zu begehen. Wenn wir dies bedenken, eröffnen sich weitere Betätigungsfelder auch in den Bereichen der „Sharing-Economy“, der Abfallvermeidung, der Ressourcenschonung, der Energie, der Pflege, der Bildung und des Lifestyles, um nur einige Gebiete zu benennen. Es geht dabei auch um die Schaffung einer modernen philanthropischen Industrie, die neue Beschäftigungsformen ermöglicht, Verantwortung von den Menschen einfordert, aber auch vermittelt, dass alles, was wir machen, von Menschen für Menschen gedacht ist.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Familie

Die Familie ist eine vorkonstitutionelle menschliche Errungenschaft. Familie wird nicht durch die rechtsgestaltenden Akte des Staates begründet, sondern ist ein Naturrecht des Menschen, dessen Erhalt der Staat allerdings zu garantieren hat. Die Aufgaben der Familie kann der Staat nicht abnehmen oder ersetzend anderweitig regeln. Zu den Primäraufgaben der Familie gehört es, den menschlichen Fortbestand unserer Gesellschaft zu sichern, Bildung und Lebensregeln bei Kindern von Anfang an zu initiieren und solidarisch füreinander einzustehen. Das bedeutet, dass der Staat den Familien vor allem Eigenverantwortung überlassen und statt reglementierender Gesetze Perspektiven anbieten muss. Einer dieser Perspektiven ist die Unterstützung und Förderung von Eltern bei der künftigen Entwicklung ihrer Kinder bereits im pränatalen Bereich zum Beispiel durch Förderung der ehrenamtlichen Betreuung, Vorbereitung auf die Sprachentwicklung der Kinder und deren Bildungsmöglichkeiten sowie gesundheitliche Erziehung. Die Bereitschaft, Kinder in dieser Gesellschaft zur Welt zu bringen, ist für viele Paare heute nicht mehr selbstverständlich, weil Kinder nach dem Verständnis unseres Lebensmodells zur Alterssicherung nicht mehr familiär erforderlich zu sein scheinen. Man kann in dieser Gesellschaft ohne soziale Einschränkungen auf Kinder verzichten. Mehr noch, Kinder stellen in dieser Gesellschaft eine derart hohe finanzielle Belastung dar, dass viele potentielle Eltern genau überlegen, ob sie dieses Wagnis eingehen. Hier ist nicht nur gesellschaftliche Solidarität mit den Eltern gefordert, sondern darüber hinaus sollte der Staat finanzielle Leistungsanreize für diese durch massive Steuersenkungen und finanzielle Vergünstigungen schaffen. Es muss sich lohnen, Kinder zu bekommen.

Zur Familiengerechtigkeit zählt auch, dass Familien steuerlich entlastet werden sollten, die bereit sind, sich solidarisch bis ins Alter zu unterstützen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Familienfonds, entweder individuell oder durch Partizipation und internen als externen Versprechungen auf Wechselseitigkeit. Es ist notwendig, Kriterien für ein modernes solidarisches Familienverständnis zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen für den Staat abzuleiten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Bürokratie

Einmal angenommen, sie haben eine gute Idee und wollen zum Beispiel mit Hilfe ihrer Stiftung den Pflegedienst für ältere Menschen organisieren oder Praktika an jugendliche Immigranten vermitteln. Was immer sie mit großem Enthusiasmus und Einsatz eigener Mittel auf den Weg bringen wollen, sie brauchen sicher einen langen Atem. Regeln, Vorschriften und bürokratische Anordnungen sind die Widerhaken auf dem Weg zum Erfolg. Das ist zwar lästig, teilweise absurd, aber normal, denn mit ihrem Engagement dringen sie ein in einen Raum, den die Bürokratie im Griff behalten will, denn wenn die Zivilgesellschaft wirkungsmächtig werden sollte, verliert diese ihren Einfluss.

Deshalb gibt es Zuwendungen des Staates oft nur in homöopathischen Dosen, und dies zudem nur widerwillig. Der Staat, der seine Bürokratie pflegt, begreift sich in einer Konkurrenzsituation zu seinem Dienstherrn, dem Bürger als Souverän. Diesen Kampf möchte er für sich entscheiden, eigene Vorhaben werden bevorzugt, so unsinnig diese sein mögen. Sie bestätigen dabei die Hilflosigkeit des Bürgers angesichts der Totalität des bürokratischen Apparates.

Dieser ist allerdings nicht nur im Ausgeben erfindungsreich, sondern auch im Vereinnahmen. Von einem kleinen Bespiel des Straßenverkehrs kann jeder berichten, zum Beispiel von kostenpflichtigen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an völlig absurden Stellen kurz vor Aufhebung des Tempolimits auf der Autobahn oder kurzfristig angesetzten unsinnigen Parkbeschränkungen. Jeder Bürger hat Beispiele bürokratischen Handelns aus seinem Alltagsleben parat. Also: Wir lassen uns nicht unterkriegen, auch nicht von unserem Staat und seinen Bürokraten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Verrechtlichung des Lebens

Es besteht ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Bürger erwartet vom Staat, insbesondere von den von ihm gewählten Vertretern im Parlament, dass sie Gesetze erlassen, die unser Leben für jeden einsehbar ordnen und gestalten. Formelle Gesetze sind den Volksvertretern vorbehalten. Zusätzlich wird das öffentliche und auch private Leben ergänzend gestaltet durch sogenannte materielle Gesetze, Rechtsverordnungen, Verfügungen und Erlasse, und zwar sowohl national als auch supranational zum Beispiel durch EU und UN. Das Korsett ist eng geschnürt und lässt unser Leben als in Gänze verrechtlicht erscheinen. Wichtig ist es daher zu wissen, ob und in welchem Umfang diese Verrechtlichung aufgebrochen werden kann. Ansatzpunkt ist Artikel 1 GG, für den im Gegensatz zu Artikel 2 GG die sogenannte Kerntheorie nicht gilt, d. h. Artikel 1 des Grundgesetzes kann nicht dahingehend abgeändert oder eingeschränkt werden, dass die Würde des Menschen nur noch im Kern erhalten bleibt. Ferner beinhaltet Artikel 1 GG nicht nur einen Abwehranspruch des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern ist Ausfluss des allgemeinen Menschenrechts, welches jeder andere, also auch der Staat zu respektieren hat. Zur Würde des Menschen gilt vordringlich die Freiheit, d. h. sein naturgegebenes Recht, sich umfassend zu bilden, sich zu mehren, Gefühle zu haben und seinen Verstand zu gebrauchen. Seine Freiheit kann nur dort eingeschränkt werden, wo dies aus vernünftigen Gründen zur Ordnung des gesamten Gemeinwesens erforderlich ist. Insbesondere besteht aber das Menschenrecht darin, über sich selbst zu verfügen, Verantwortung zu übernehmen, den Staat zu fordern und alles zu tun, um das eigene Leben zu gestalten und in Würde zu vollenden. In Erkenntnis dieses alles umfassenden Menschenrechtes müssen wir uns die Frage stellen, ob nicht ein Übermaß an Regelungen in die Freiheitsrechte des Menschen nach Artikel 1 des GG eingreifen und es ihm nicht selbst überlassen werden sollte, seine eigenen verantwortungsvollen Grundsätze zu beachten. Hierfür ein Beispiel:

Nicht Politik und Gesetzgeber haben die Kriterien für Good Governance und Corporate Social Responsibility entwickelt, sondern verantwortungsvolle Unternehmen und Menschen, die erreichen wollen, dass auch in wirtschaftlich organisierten Einrichtungen ein Wertekodex verankert wird. Wir kennen dies auch aus anderen Zusammenhängen, zum Beispiel die Grundsätze für „Gute Stiftungspraxis“ oder aufgestellte Nachhaltigkeitskriterien. Jetzt gibt es allerdings Bestrebungen, die Kodizes für CSR und Good Governance gesetzlich zu verankern. Das ist natürlich einerseits attraktiv, andererseits führt eine derartige Sichtweise zur Einschränkung einer sich dynamisch entwickelnden Diskussion zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Die Verrechtlichung erscheint dort kontraproduktiv und führt zur eher resignativen Haltung unter dem Gesichtspunkt des Müssens, statt des freiheitlichen Bejahens und Wollens. Es ist daher zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, einen dynamischen Entwicklungsprozess in unserer Gesellschaft zu fördern, indem wir auf die Aufstellung von immer mehr Rechtsregeln verzichten und sogar an der einen oder anderen Stelle zurückbauen, um dadurch das Verantwortungsgefühl des Bürgers als Souverän zu stärken und seine Freiheit zu erhalten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Staatsnepotismus

Vielleicht hätte ich mich auch im Feudalismus zurechtgefunden, jedoch hat sich das Volk inzwischen zur Demokratie entschlossen und die muss gelebt werden. Gelebte Demokratie bedeutet, dass wir uns dem Staat nicht verweigern, denn dieser gehört uns. Dem Volk. Wir müssen die Politiker ausbilden, denn diese sollen uns helfen, effektiv den Willen der Bürger umzusetzen. Das kann man in der Demokratie nicht den Parteien überlassen. Die Parteien sind und waren die Orientierungspunkte verschiedener Kräftefelder innerhalb der Gesellschaft, stellen aber kein Zukunftsmodell für eine pluralistische Gesellschaft dar. Vielleicht nicht der einzelne Politiker, aber die Parteien als solche glauben, dass sie sich des Staates bedienen dürfen, der Bürger für sie da sei. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass der Staat für den Bürger da ist, ihm gegenüber Rechenschaft abzulegen hat. Um größere Transparenz und Selbstverständlichkeit im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu entwickeln, ist es erforderlich, dass Politiker künftig außerhalb der Parteienstrukturen ausgebildet und mit ihren Aufgaben konfrontiert werden. Dies kann an Universitäten und sonstigen Einrichtungen unter Einbeziehung philanthropischer Institute und Stiftungen geschehen.

Wir brauchen keine zufällige, sondern eine ausgebildete politische Elite, die in der Lage ist, nicht nur medial, sondern auch inhaltlich zu wirken, bereit ist, Verantwortung außerhalb der Parteiverantwortung für das gesamte Gemeinwesen zu übernehmen, Zukunftsentwürfe zu fertigen und diese auch verständnisvoll umzusetzen. Parteien, Gewerkschaften und sonstige Verbände sollen dabei natürlich auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, und zwar als Gruppierungen, die zum einen den Willen unterschiedlicher bürgerschaftlicher Kräfte bündeln und zum anderen den Dialog zwischen unterschiedlichen Ansätzen und Betrachtungsweisen fördern. Nur durch Politiker, die künftig häufiger dem Volk verpflichtet sind, ist es möglich, den Staat auch dort in die Schranken zu weisen, wo er glaubt, sich als Feudalherr aufspielen zu müssen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski