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DER STAAT (Teil 2)

Die Subsidiarität staatlichen Handelns zwingt philanthropische Unternehmen andererseits, mit dafür zu sorgen, die Aufrechterhaltung des staatlichen Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Steuern und Abgaben auch dann zu zahlen, wenn dies im Rahmen einer Unternehmenssteuer für philanthropische Unternehmen bisher nicht erforderlich war. Da das Unternehmenskapital unantastbar sein soll und steuerliche Privilegierung erfährt, ist es unumgänglich, einen Teil der aus dem Kapital erwirtschafteten Erträge unmittelbar über die zuständigen Finanzämter an die jeweiligen Gebiets- und Staatshaushalte abzuführen. Dazu wäre es wünschenswert, dass der Staat selbst, wie jedes andere Unternehmen, zunächst seinen Haushalts- und Vorhabenplan veröffentlicht und den zu schaffenden Bürgergremien vorlegt, damit diese Gelegenheit haben, die Notwendigkeit der Ausgaben zu prüfen und sich bezüglich eigener Gestaltungsabsichten mit den staatlichen Einrichtungen abzugleichen.

Vom Staat sollten dieselbe Transparenz und betriebliche Effektivität gefordert werden, wie sie jedem anderen Unternehmen und Privathaushalten obliegen. Der Staat bleibt aber Wahrer des Richtungsentscheids durch Anerkennung philanthropischer Unternehmen sowie Dienstleister bei der Umsetzung ihrer Vorhaben. Er erfährt dadurch einen Zuwachs der Legitimationen und festigt seine Autorität als Garant einer auch philanthropischen Gesellschaftsstruktur.

Bei dieser Gelegenheit sollte angemahnt werden, dass Steuern und Abgaben in ihrem traditionellen Bedeutungssinne nicht mehr zu rechtfertigen sind. Der feudalistisch geprägte Staat hat vom Bürger genommen. Unserem Demokratieverständnis entspricht es eher, dass der Souverän, also der Bürger, der staatlichen Verwaltung das gibt, was diese zur Aufrechterhaltung der Ordnung benötigt.

Dieses Bürgeropfer verstärkt die Zuwendung des Souveräns gegenüber dem gewählten Vertreter, der Justiz und der Verwaltung. Niemand wird sich ihm entziehen, ohne Gefahr zu laufen, vor den anderen Bürgern bloß dazustehen, als einer, der nicht zu geben bereit ist, aber dennoch die Unterstützung des Staates in Anspruch nimmt. Das sinnhafte Geben wird andere anstiften, ihrerseits den erforderlichen Beitrag zu leisten, anstatt Schlupflöcher zu suchen und Abgabenvermeidungsstrategien zu ersinnen. Wer seinen Einsatz nicht erbringt, der darf nicht mitspielen. So sind üblicherweise die Regeln, die jeder Teilnehmer am Spiel des Lebens beherzigen muss.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski