Schlagwort-Archive: Stiftungen

Immobilien/Wohnen

Wohnen als ein Menschenrecht. Das erscheint heute schon als eine Selbstverständlichkeit. Schon seit längerem wird Fortschritt auch daran gemessen, dass wir das Richtige tun und damit Geld verdienen. Das gilt gleichermaßen für das Bauen und Vermieten. Daran hat sich nichts geändert. Aber, vielleicht hat sich geändert, dass neben Bauherrn und Vermieter der Mieter in den Fokus der Betrachtungen gerät als ein weiterer Stakeholder, der seine Stimme erhebt. Wie passen profitables und wirtschaftlich vernünftiges Bauen sowie Vermieterinteressen und Mieterinteressen an einer bedarfsgerechten Wohnung zusammen?

Um all dies auf einen Nenner zu bringen, ist es erforderlich und möglich, ESG und SDG zu beherzigen, Nachhaltigkeit hochzuhalten und so zu profitieren. Hilfereich ist dabei, den Raum für den Einsatz dieser Möglichkeiten neu zu denken, die Chancen zu nutzen und deren Potentiale voll auszuschöpfen. Ein Beispiel, das sicher uns allen geläufig ist: Eigentum symbolisiert eigentlich nur totes Kapital. Man muss also Verfügungsmacht besitzen, um mit Eigentum Geld zu verdienen.

Entschließen wir uns dazu, diese Verfügungsmacht zu teilen und davon zu profitieren, dass auch andere profitieren, so erweitern wir unsere Möglichkeiten des gewinnbringenden Einsatzes. Schon in der Vergangenheit hatten wir gängige Modelle der Zweckverwirklichung im Immobilienbereich, zum Beispiel Genossenschaften. Heute treten hinzu Stiftungen, Gesellschaften mit gebundenem Vermögen, auch Verantwortungseigentum genannt, oder auch hybride Konstruktionen, die Teil des Verwirklichungsprozesses selbst sind und zu multilateralem Profit beitragen.

Ich denke dabei zum Beispiel an Konstruktionen in der Verbindung mit Erbbaurechten, aber auch und das vor allem, an neue ganzheitliche Überlegungen, die etwas schlagwortartig mit „Quartierbuilding“ benannt werden können. Wie ist das zu verstehen, worin liegen deren Vorteile?

Zunächst in einem neuen, die Lebenssituation des Mieters erfassenden Vertrag zwischen diesem und dem Vermieter. Es soll bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen werden, aber auch eine Verbindung von Bauen und Dienstleistungen und schließlich das Bauen an sich unter Berücksichtigung recycelbarer Materialien, von Verkehrswegen, Infrastruktur insgesamt, Flexibilität, Kostenoptimierung bei angestrebter Effizienz und sachgerechte Verteilung der Lasten. Es gibt hier kein umfassendes, allein seligmachendes Konzept, denn es gibt viele spezifische Standortbedingungen, die bei der Problemlösung berücksichtigt werden müssen. Aber, und dies ist ein entscheidender Treiber für solche Vorhaben: Das Quartier stellt eine bleibende Verantwortungsgemeinschaft dar, die Veränderungen, wechselnde Anforderungen und die Fluktuation von Mietern als zeitgemäß begreift und sich bereits bei der Entstehung darauf einrichtet. Stifterhäuser á la Fugger haben früher einmal ihren Sinn erfüllt, sind aber heute nicht mehr zeitgemäß.

Über alle möglichen Varianten dazu, Beispiele des Gelingens und neue Herausforderungen werden und müssen wir sprechen. Es geht mir aber um die Hinleitung zu einem der dringendsten Probleme unserer Zeit angesichts der Krisen, die uns u. a. Verkehr, Ressourcenverknappung und Energieprobleme bescheren. Sie fordern uns dazu auf weiterzugehen und Chancen gerade in einer angestrengten, aber auch durch Herausforderungen veränderbaren Welt zu sehen.

Unterschätzen wir dabei weder die Möglichkeiten, noch die Schwierigkeiten. Gehen wir diesen Weg und gerade viele junge Menschen tun dies, indem sie tätigem Handeln den Vorzug vor Venture Capital und Exitstrukturen geben. Sie fordern zu recht den Staat heraus, der sich – teilweise sicher aus gutem Grund – auch für zuständig hält, aber aufgrund von Bürokratien, Steuerregimen, stadtplanerischen Einschränkungen und Vergabeproblemen Schwierigkeiten damit hat, die notwendige grundsätzliche Orientierung des Menschen für seine und vor allem auch die Zukunft seiner Kinder in einem Plan orientierungsfest zu gestalten.

Deshalb müssen wir unsere Kinder schon früh als Träger von Rechten mit einbinden, aber auch die Eltern, denn Elternbildung schafft Kinderbildung. Der Bildungsauftrag, der in den zu schaffenden Quartieren verwirklicht werden soll, ist essentiell für die gedeihliche Zukunft dieser sowohl Pflicht- als auch Verantwortungsgemeinschaft. Zu den Infrastrukturmöglichkeiten eines Quartiers gehören neben Bildung auch die historisch bewährten Aufgaben, das Arbeiten, das Denken und das Handeln, also auch den Beruf sowie Sport und Freizeit mit dem Wohnen zu koordinieren.

Allerdings muss bei aller Euphorie für eine umfassende Wohn-, Lebens- und Arbeitssituation auch darauf geachtet werden, dass die Offenheit, d. h. der Zuzug anderer Menschen und Veränderungen im Wohnverhalten gewährleistet bleiben, ja, sogar gefördert werden. Die Kommunikation der Quartiere untereinander und ihre Fähigkeiten, sich nicht nur konzeptionell, sondern auch mit Wohnungstausch etc. neue Möglichkeiten zu schaffen, ist dabei ein Gradmesser für das Funktionieren eines solchen Konzeptes. Je mehr „Working Places“, Ateliers und sonstige das Leben beeinflussende Lösungsangebote auch im Bereich Kultur, Pflege und Bildung derartige Quartiere aufweisen, umso einfacher wird sein, die Gemeinschaft lebendig zu gestalten, zu bewahren und so auf Dauer friedlich miteinander umzugehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wohnstiften (Teil 1)

Wohnraum zu schaffen, zu unterhalten und anderen Menschen zu vermieten, stellt eine gemeinnützige Tätigkeit dar. Deshalb ist es naheliegend, dass Stifter entweder bereits bestehenden Wohnhäuser oder auch Grundstücke in eine Stiftung einbringen, um diese dann mit Mietshäusern zu bebauen. Stiftungen, wie auch andere gemeinnützige Einrichtungen können dafür eigene Wohnungsprojekte umsetzen, da sie nicht nur Renditeerwartungen verfolgen.

Abgesehen von bereits bestehenden steuerlichen Vorteilen für Stiftungen sollte auch der gesamte Erwerbs-, ggf. Bebauungs- und Unterhaltungsvorgang steuerliche privilegiert sein. Stiftungen ist es nicht verwehrt, einen Teil des in die Stiftung eingebrachten Vermögens zu verbrauchen und somit für die Erhaltung und den Ausbau eines Mietobjektes zu sorgen. Nicht nur bei einer Vermögenseinbringung von Mietgrundstücken in Stiftungen von Todes wegen, sondern auch generell bei der Leistung unter Lebenden, sollte eine umfassende Steuerbefreiung greifen. Bei der Einbringung kommunaler Wohngrundstücke in eine Stiftung stellen sich schon derzeit kaum steuerlichen Probleme. Stets aber sollte auch bei kommunalem Wohneigentum ein Stiftungsmodell gewählt werden, dass sich an einer Stiftung bürgerlichen Rechts orientiert und auf Dauer dafür sorgt, dass nicht das politische Interesse der Einflussnahme den Vorrang vor einer verantwortlichen Stiftungsführung hat.

Abgesehen von steuerlichen Privilegierungen auf Seiten des Stifters können dieser und auch etwaige Mitstifter Aufgaben in der Stiftung gegen eine entsprechende Vergütung übernehmen. Es ist sogar denkbar, den Stifter und seine Angehörigen aus den Stiftungserträgen zu begünstigen. Die Kontrolle des Stiftungsvorstands erfolgt durch einen satzungsgemäß eingerichteten Stiftungsrat, der gemeinsam mit dem Vorstand dafür sorgt, dass die für die Prüfung zuständige Stiftungsaufsicht und das zuständige Finanzamt für Körperschaften geeignete Prüfunterlagen erhalten. Stiftungen gewährleisten absolute Transparenz und können auch weitere Geldgeber veranlassen, als Zustifter, als Spender oder Darlehensgeber eigene steuerliche Vorteile zu verfolgen und Vermögen vernünftig anzulegen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gemeinwesen

Ja, ich leugne es nicht. Es gab auch eine Zeit, da wollte ich alles haben, Auto, Häuser, Reisen, aber vor allem Geld, um mir meine Wünsche zu erfüllen. Zu den Herausforderungen des Lebens gehört, so glaubte ich damals, dass man vor allem Eigentum und Besitz hat, Wohlstand, der Unabhängigkeit verschafft und Einfluss; Erben und Vererben gehörte nach meiner Vorstellung auch dazu. Davon ist wenig geblieben. Ein neues Auto brauche ich nicht. Ich fahre lieber mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Grund- und Wohneigentum sind eher hinderlich.

Das Leben ist zu kurz, um die hohen Anschaffungskosten zu bestreiten. Mieten ist flexibler und meist günstiger. Die Ausbildung meiner Kinder war mir viel wert. Da habe ich investiert und nicht zu knapp. Aber vererben? Warum? Unsere Kinder sind volljährig, haben gute Berufe und können für sich selbst sorgen. Erbschaften bringen nach meiner Erfahrung meist Streit und verhindern, dass man des Verstorbenen nett gedenkt. Meine Frau ist versorgt, meine Kinder erwarten nichts.

Lieber gebe ich mein Vermögen den Stiftungen, die sinnvoll und nachfrageorientiert Projekte realisieren. Selbstlos bin ich bei weitem nicht. Ich genieße ein selbstbestimmtes und wirtschaftlich unabhängiges Leben. Niemals, so sage ich mir, würde ich auf das Amt gehen und um Hartz IV oder Sozialhilfe nachsuchen. Die Menschen, die dies tun müssen, respektiere und verstehe ich sehr. Ihnen muss geholfen werden, aber nicht auf die Art und Weise, wie dies hierzulande geschieht.

Auch die Altersarmut ist ein großes Problem. Wie wenig ist heute der Satz von Kindern zu hören, dass sie später gerne für ihre Eltern sorgen wollen. Eine solidarische Familie, eine solidarische Gesellschaft kennt das beschämende Verzichten-Müssen nicht. Ich aber darf und kann verzichten, auf Geschenke, Kleider, den Konsum an sich. Wenn ich es recht bedenke, benötige ich sehr wenig, um zufrieden zu sein. Mein Verzicht ist freiwillig und effektiv. Ich spare damit nicht nur Geld, sondern arbeite an meiner Bedürfnislosigkeit, die hoffentlich im Alter noch wachsen wird.

In einer konsumorientierten Gesellschaft ist dies eine problematische Aussage, das weiß ich wohl. Aber vielleicht geht es doch mit ein bisschen weniger Verschwendung und Konzentration auf wesentliche Vorhaben, die ebenso Freude bringen, aber ressourcenschonender, weniger aufwendig und kostspielig sind. Einschränkung und Verzicht könnte ein Bildungsauftrag sein, der uns und den nächsten Generationen zugutekommt.

https://blogvonoppeln.de/

Was vermögende Menschen wirklich bewegt

Ein Mensch, der zu Lebzeiten ein Vermögen erworben hat, will es in der Regel sichern. Derjenige, der von Todes wegen vermögend geworden ist, sieht sich in der Regel in der Pflicht, dieses ebenfalls zu erhalten und an seine Erben weiterzugeben. Aber auch das Gegenteil kann richtig sein, wenn die Regeln zum Umgang mit Vermögen nicht erlernt wurden. Vermögen, welches durch Spekulationen erworben wird, kann in gleicher Weise zwischen den Fingern verrinnen. Vermögen ist das Ergebnis geronnener Arbeit oder Wagniskapital.

Von der Regel ausgehend, bewegt den vermögenden Menschen, sein Vermögen zu erhalten, Erträge zu erzielen und dieses so zu bewirtschaften, dass er selbst und seine Familie bis zu seinem Lebensende und ggf. darüber hinaus gesichert sind.

Neben der Lebenssicherung durch Vermögen bewegt ihn aber auch die Möglichkeit, das Vermögen zumindest teilweise einzusetzen, um Lebensziele im wirtschaftlichen und philanthropischen Bereich zu verwirklichen. Nebst der Erprobung eigener Fähigkeiten und Umsetzung von Interessen bewegen ihn dabei auch gesamtgesellschaftliche Anliegen, für die er eine Verantwortung übernommen hat. Bleibendes zu schaffen, ist für den vermögenden Menschen schon deshalb wichtig, weil er weiß, dass Vermögen an sich keine Anerkennung bringt und nach dem Tode bedeutungslos geworden ist.

Was zählt, ist, was der vermögende Mensch mit seinem Vermögen bewirkt, sei es durch gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen oder jede andere Form nachhaltigen Engagements. Sicherung der Familie und der nächsten Generation nebst dem Bewirken von bleibenden Zuwendungen zum Beispiel im Rahmen von Stiftungen verleihen dem Vermögen Sinn.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

DER STAAT (Teil 1)

Träger philanthropischer Einrichtungen sind heute überwiegend Stiftungen. Neben der wohlbedachten Errungenschaft, dass Stiftungen der Vermögenssicherung dienen und selbst dem Stifter das Vermögen nach Stiftungsgründung nicht mehr verfügbar sein sollte, bilden steuerliche Anreize einen wesentlichen Grund für Stiftungsgründungen. Diese steuerliche Entlastung ist derzeit noch gerechtfertigt, da der Stifter, der sein Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung gibt, Projekte verwirklicht, die der Allgemeinheit auch wieder zugute kommen, und zwar in der Regel ohne finanzielle Gegenleistungen.

Diese gesellschaftliche Transformation von Geld in Gemeinwohl wird es in einer entwickelten philanthropischen Gesellschaft in gleicher Weise geben, allerdings werden die steuerlichen Akzente anders zu setzen sein. In einer grundsätzlich dem Gemeinwohl verpflichteten Gesellschaft kann die steuerliche Privilegierung ansonsten dazu führen, dass der Staat finanziell völlig ausgezehrt wird. Das kann aber nicht gewünscht sein. Der unverzichtbare Anspruch jeder Gesellschaft auf die staatliche Gestaltungs-, Ordnungs- und Rechtsmacht muss realisierbar bleiben.

Philanthropische Einrichtungen können nur komplementär zu staatlichen Einrichtungen funktionieren, zuweilen im direkten Austausch und wünschenswert meist in der Subsidiarität staatlichen Handelns. Die Kernkompetenz des Staates selbst aber darf in einer philanthropischen Gesellschaft nicht außer Kraft gesetzt werden. Für den Staat bedeutet dies, dass die progressive steuerliche Entlastung des Stifters nicht mehr Gegenstand der Steuergesetzgebung sein muss, sondern im Gegenteil staatliche Einrichtungen denjenigen in privater, gemeinnütziger Trägerschaft gegenüberzustellen sind.

Der Staat, der sich aus vielen Bereichen der Daseinsvorsorge zurückziehen wird, benötigt dabei weniger Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und kann daher zur Abgabenentlastung der Bürger und seiner am Gemeinwohl orientierten Institutionen und Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag erbringen. Die Konversion der Gesellschaft von einer solchen, die im Wesentlichen durch staatliche Fürsorge bestimmt ist, zu einer Gesellschaft, die auf Selbstorganisation und Verantwortung beruht, entlastet den Bürger von Ausgaben, die ihre Grundlage in staatlicher Autorität haben, aber keine fiskalische Rechtfertigung mehr in sich tragen, weil die zugrunde liegenden Aufgaben ebenso gut oder besser von philanthropischen Unternehmen bewältigt werden könnten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Der „Ruck“-Beitrag im philanthropischen Bereich

Deutschland  boomt  im  philanthropischen  Bereich.  Jährlich  werden  derzeit  ca.  1.000 Stiftungen neu gegründet. Insgesamt gibt es bis heute ca. 20.000 Stiftungen. Hiervon sind 13.000 staatlich anerkannte selbstständige Stiftungen des privaten Rechts und ca. 2.500 unselbstständige Stiftungen bzw. Treuhandstiftungen, deren Vermögen von anderen Stiftungen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Privatleuten verwaltet wird. Der Rest sind staatliche und kirchliche Stiftungen. Stiftungen sind in der Regel gemeinnützig. Der Name Stiftung  ist  allerdings  nicht  geschützt,  sodass  auch  Vereine  und  Gesellschaften  den Hinweis  auf  eine  Stiftung  führen  können.  Die  ältesten  Stiftungen  sind  übrigens  1.000 Jahre  alt.  Stiftungen  sind  in  der  Regel  fördernd  tätig,  das  heißt  sie  geben  zur Durchführung von Projekten entsprechende Geldmittel an andere Einrichtungen oder sie sind operativ tätig, das heißt sie führen Projekte, die ihrem Satzungszweck entsprechen, selbst  durch.  Stiftungen  sind  oft  auch  Träger  von  Wirtschaftsunternehmen  wie  zum Beispiel  Bosch,  Bertelsmann  oder  Carl  Zeiss  oder  dienen  als  Familienstiftungen  dem Erhalt des Unternehmens oder einer Regelung der Unternehmensnachfolge.

Der Anreiz, Stiftungen zu gründen, entspringt meist dem Willen des Stifters, ein Anliegen, das er für wichtig erachtet, das ihm also nahe am Herzen ist, zu seinen Lebzeiten oder von Todes wegen dauerhaft zu verwirklichen. Steuerliche Anreize spielen dabei auch eine Rolle. Die steuerliche Entlastung kann beträchtlich sein und insbesondere im Bereich der Einkommensteuer   eine   Entlastung   von   20 %   bzw.  1  Mio.   Euro  vom  veranlagten Einkommen bedeuten. Selbst spätere Zuwendungen, welche Stiftungen erhalten, sind steuerlich absetzbar.

Zum einen entäußert sich eine Persönlichkeit mit der Gründung ihrer Stiftung eines Teils ihres Vermögens mit dem in der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck, etwas dauerhaft Bedeutsames zu schaffen, wie zum Beispiel im Bildungsbereich die Förderung des Schüleraustauschs oder im medizinischen Bereich die Behandlung seltener Erkrankungen. Oft sind es aber auch Persönlichkeiten, die sich in Gruppen- bzw. Bürgerstiftungen organisieren und oft auch mit wenig Geld gemeinsam etwas in ihrer Gemeinde bewirken wollen. Stiftungsinitiativen machen an Ländergrenzen nicht halt, sondern  deutsche Stiftungen  können  auch  europaweit  Stiftungsprojekte  in  anderen Ländern verwirklichen, ohne ihre Gemeinnützigkeit hiermit zu gefährden. Mit gewissen Einschränkungen gilt dies auch weltweit. Damit werden Stiftungen zu einer sehr interessanten  Organisationsform, wenn  es  gilt,  in  der  augenblicklich  herrschenden Finanzkrise eine vertrauensbildende Einrichtung zu finden, die Vorbildfunktionen erfüllen kann bei der Schaffung einer philanthropischen Gesellschaft, in der ideelle Ziele und wirtschaftlicher  Erfolg  zusammengeführt  werden.  Bei  ca.  20.000  Stiftungen  in Deutschland beläuft sich das gesamte Stiftungsvermögen auf ungefähr 120. Mrd. Euro, wovon das meiste Geld krisenfest angelegt ist und dem allgemeinen Pessimismus zum Trotz arbeitet, Erträge  abwirft,  hilft,  Projekte  umzusetzen,  und zur Stabilität im dritten Sektor beiträgt.

Deshalb empfinden wir die von uns gegründete staatlich anerkannte Ruck – Stiftung des Aufbruchs sozusagen als eine Klammer in dem Sinne, die Bestrebungen guter Unternehmensführung,   Corporate   Social   Responsibility  und  Prosperität  im  ideellen Bereich zusammenzubringen, um eine andere menschliche Perspektive aufzuzeigen als diejenige, die nur von Gewinnmaximierung geprägt ist.

Die Berliner Rede des früheren Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog, die sogenannte Berliner Adlon-Rede aus dem Jahre 1997 „Es muss ein Ruck durch Deutschland  gehen“   war unser   Signal,   diese   Gruppenstiftung   mehrerer  Stifter   zu entwickeln. Wir verstehen dies als Bekenntnis, durch Eigeninitiative zu zeigen, dass wir für uns selbst und andere Verantwortung übernehmen und uns nicht erschöpfen im Beschreiben  von Missständen, sondern  tatkräftig  an  ihrer  Beseitigung  arbeiten.  Die Stiftung,   die   im  Bildungs-,   Gesundheits-,   Beschäftigungs-  sowie  im  Kunst-   und Kulturbereich aktiv ist, will durch ihre Projekte und Projektideen aufzeigen, welche Spielräume die Bürgergesellschaft  hat, um in  Kooperation  mit  anderen  Stiftungen, Bürgern  und staatlichen  wie  nicht  staatlichen Einrichtungen  nachhaltig  wirksam  zu werden. Dabei pflegt die Stiftung keinerlei Projekt-Egoismus, sondern ist die Stiftung von allen für alle, geöffnet jeder Bereitschaft mitzumachen, sich einzubringen und daran mitzuwirken, dass die Ideale dieser Stiftung verwirklicht werden, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt.

Dabei steht im Vordergrund der integre Mensch oder die integre Einrichtung, die durch ihr Verhalten Vertrauen schafft, welches sowohl ideell als auch wirtschaftlich Erfolge bringt. In diesem Sinne zertifiziert die Stiftung eine derartige Verhaltensweise auch bei anderen Menschen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen und damit auch dem Zweck und den Zielen der Ruck – Stiftung des Aufbruchs entsprechen.

Im Bereich Bildung und Wissenschaft fördert die Stiftung grenzüberschreitendes Denken und den Austausch von Ideen, Visionen und Erfahrungen. In der Erkenntnis einer ganzheitlichen Bildungsaufgabe unterstützt sie die Erschließung von Bildungsressourcen, erweitert Bildungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen. Sie steht Bildungseinrichtungen bei strukturellen Änderungen zur Seite mit dem Ziel, Menschen jeglichen Alters bei der Bewältigung ihrer Lebensaufgaben zu unterstützen.

Die Stiftung fördert die Kulturnachfrage dadurch, dass sie private und staatliche Institutionen bei der Überwindung ihrer verfestigten Strukturen unterstützt. Dabei sollen die organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten bei der Umsetzung künstlerischer Projekte gebündelt sowie geografische, alters-, materiell- und bildungsbedingte Zugangssperren zu kulturellen Erfahrungen überwunden werden.

Die Stiftung will helfen, den Appell des I. Artikels des Deutschen Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in allen Lebensbereich umzusetzen. Sie will ferner dazu beitragen, dass ein Paradigmenwechsel „Geben ist schöner als Nehmen“ von uns Besitz ergreift, Einfluss auf unser soziales Verhalten nimmt, u. a. durch die Übernahme von Verantwortung für unsere Gesundheit und die anderer Menschen.

Die Stiftung tritt dafür ein, an den Schnittstellen zwischen Staat und Bürgern unnötige strukturelle Hürden abzubauen und stärker auf zivile Formen gegenseitiger Hilfeleistung zu  setzen.  Darüber  hinaus  sollen  Möglichkeiten  der  umweltschonenden Ressourcennutzung im alltäglichen Leben ermittelt werden.

Politischer Wandel, Gesetzesänderungen und Strukturreformen hinsichtlich des Arbeitsmarktes sind dringend erforderlich. An diesem Punkt will die Stiftung mit verschiedenen Projekten Abhilfe schaffen: So sollen Jugendlichen der Einstieg in die berufliche Beschäftigung erleichtert, jugendliches Gestaltungs- und Kreativitätspotenzial genutzt und vor allem ein Bewusstseinswandel zu mehr Mut, Eigeninitiative und Selbstbewusstsein der jungen Generation bewirkt werden. Darüber hinaus bemüht sich die Stiftung um die Ergänzung und Optimierung von Ausbildungsangeboten und die effiziente Reintegration von Arbeitslosen in feste Beschäftigungsverhältnisse.

Ein Motto ist: „Mach es selbst, bevor die anderen dich zwingen, es zu tun“. Anknüpfungspunkt   für   dieses   Stiftungsprojekt   ist   die   weit   überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit von Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Ausländer sind von Bildungsdefiziten besonders betroffen, die soziale Situation und sprachlichen Probleme sind dafür verantwortlich. Defizite in der Schulausbildung setzen sich in der beruflichen Ausbildung fort. Die Geringschätzung formeller beruflicher Abschlüsse sowie fehlende Unterstützung oder Information im Elternhaus sind hierfür verantwortlich. Besonders drastisch  wirkt  sich  dies  für  Ausländerinnen  aus.  Daraus  folgt  nicht  nur,  dass  die schulische Ausbildung von Jugendlichen deutlich verbessert werden muss, sondern es muss auch eine sozial adäquate Ausbildung gewährleistet werden, die dem Jugendlichen das Erfolgsgefühl vermittelt, etwas Sinnvolles mit einer bestimmten Lebensperspektive zu tun.

In der Stiftung wird im Übrigen auch die Auffassung vertreten, dass es jenseits der Politik, die in den Gremien der Europäischen Union verabredet wird, eine lebendige europäische Kultur gibt, die sich schon heute zwischen den Menschen und ihren Einrichtungen grenzüberschreitend ausgebildet hat. So gibt es zum Beispiel viele regionale Interessen, die die Bürger in Deutschland und Frankreich verbinden, aber auch die in allen anderen Anrainerstaaten. Diese aufzudecken und bestehende Anliegen und Probleme gemeinsam zu bewältigen,  ist  auch  einer  der  Gründe  dafür,  dass  eine  Stiftung  wie  die  Ruck  – Stiftung des Aufbruchs ins Leben gerufen wurde. In diesem Prozess stehen wir erst am Anfang einer Entwicklung des Menschen zum „Social Entrepreneur“, der seinem Leben einen befriedigenden und erfüllenden Sinn geben will.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Die Idee der Philanthropie

Stiftungen, überhaupt alle Einrichtungen im philanthropischen Bereich gehen oft fast wie selbstverständlich davon aus, dass der Mensch erwarte, dass man sich um ihn kümmere, ihn fördere und unterstütze. Ist das überhaupt richtig? Durch jede auch noch so wohlmeinende Förderung und Unterstützungshandlung mischen wir uns in den Lebensbereich eines anderen Menschen ein. Dies widerspricht eigentlich dem Idealbild der Selbstbestimmung des Menschen, d. h. seinem Anspruch, selbst dafür zu sorgen, wie er   sein   Leben   gestalten   und   das   Potenzial   seiner  Entfaltungsmöglichkeiten  voll ausschöpfen kann. Insofern geht es bei der Philanthropie durch Einmischung in fremde Lebenssachverhalte stets auch um Macht, und zwar die Macht des Guten über andere Menschen. Dessen müssen wir uns bewusst sein, um das Unbehagen, auf das man zuweilen auch als philanthropische Einrichtung stößt, richtig auszudeuten.

Der Zuwendungsempfänger gemeinnütziger Leistungen steckt in einem großen Zwiespalt. Einerseits wehrt er sich gegen die Einmischung von außen und muss dies auch tun. Andererseits ist er sich seiner Hilfsbedürftigkeit bewusst, unterwirft sich der Einsicht, dass er allein nicht mehr weiterkommt, sondern Hilfe erwartet. Zur Verwirklichung seiner Ideen, Projekte und Vorhaben oder zur Erleichterung seiner Lebenssituation benötigt er gerade diese  Form  der  Einmischung.  Es  bleibt  ihm  aber  die  Erwartung,  dennoch  Herr  des gesamten  Projekts  oder  seiner  Situation  zu  bleiben.  Das  ist  ein  nachvollziehbarer Zwiespalt, der bei sämtlichen Förderleistungen und Unterstützungen jedweder Art sorgfältigster   Betrachtung   bedarf,   d. h.   der   Zuwendungsempfänger   gemeinnütziger Leistungen muss stets davon überzeugt werden, dass man nicht nur sein Bestes will, sondern   dass   er   derjenige   ist,   der   weiterhin   die   Leistungen   und  deren   Umfang mitbestimmt,  der  selbst  verantwortlich  bleibt.

Nicht  unähnlich  verhält  es  sich  bei denjenigen,  die  man  dafür  gewinnen  möchte,  zu  stiften,  zuzustiften  oder  Spenden  zu geben.   Meckern,   wenn   man   seine   Unzufriedenheit  über   Missstände  in  unserer Gesellschaft zum Ausdruck bringen will, ist die eine Seite der Medaille – die andere, etwas  selbst  zu  tun,  um  diesen  Missständen  abzuhelfen.  In  einer  aktiven Bürgergesellschaft vermag der eine oder andere gestaltend einzugreifen, die Chancen, etwas zu ändern, sind indes sehr gering und abhängig davon, welche Möglichkeiten diese meist wenigen Bürger haben, zum Beispiel Politik mitzubestimmen, die Wirtschaft zu ordnen, überhaupt in Bereiche unserer Daseinsfürsorge einzugreifen. Bürger engagieren sich daher in der Regel mit anderen zusammen in Stiftungen und Vereinen, um ihrer Unzufriedenheit sowie ihrem Gestaltungswillen, eine konstruktive Richtung zu geben. Die entschlossenen Bürger brauchen Verbündete. Da nicht alle mitmachen können und/oder wollen, werben die engagiert handelnden Bürger für ihre unterschiedlichsten Projekte Geldmittel  ein  und  erfahren  dabei  zuweilen,  dass  zahlreiche  Mitmenschen  zwar  ihr Anliegen durchaus versteht und auch als richtig empfindet, für sich selbst aber weder persönlich noch wirtschaftlich eine Möglichkeit sieht, sich an diesen für ihn fremden Projekten zu beteiligen. Die Enttäuschung über die fehlende Hilfsbereitschaft dieser Menschen ist bei den Engagierten oft groß. Dabei ist deren Verhalten durchaus verständlich. Denn auch hier gilt, dass der Mensch in erster Linie selbstbestimmt ist. So wenig, wie er will, dass sich jemand um ihn kümmert, will er sich auch von anderen nicht vorschreiben lassen, ob er sich um jemanden kümmern sollte bzw. wer das sein könnte. Der Mensch ist in seinem Wesen eigennützig. Das darin steckende Potential Potenzial ist zu entdecken und zu nutzen, und zwar dadurch, dass man dem Menschen aufzeigt, dass sich sein Engagement für andere auch für ihn auszahlen könnte. Dies geschieht meist in der  Form  der  Hilfe  zur  Selbsthilfe,  die  es  dem  so  Angesprochenen  erlaubt,  das  Maß seines Engagements selbst zu bestimmen, etwas frei zu tun oder zu lassen und vor allem eigenverantwortlich   festzulegen,   wie   er   sich   bei   der  Förderung  fremder  Anliegen einbringen will. Natürlich benötigen philanthropische Einrichtungen die Unterstützung anderer Bürger. In keinem Gespräch, welches ich mit potenziellen Unterstützern heute führe, spreche ich zunächst die finanzielle Unterstützung an, sondern ich versuche vor allem,  festzustellen,  welche  Bereiche  des  Handelns  meinen  Gesprächspartner interessieren könnten. Sobald ich dies festgestellt habe, diene ich ihm die Idee seines eigenen persönlichen Engagements an und gebe ihm Gelegenheit, selbst darüber nachzudenken und sich zu befragen, ob und wie er diese Unterstützung gegebenenfalls künftig gestalten wolle. Vielleicht sieht er persönlich keine Möglichkeit, sich finanziell oder auch ehrenamtlich einzubringen. Vielleicht hat er aber Kontakte, die ihm im Verlauf des Gesprächs oder zu einem späteren Zeitpunkt bewusst werden. Diese Entwicklung der Ideen gilt es abzuwarten, und zwar nicht im Sinne der Beendigung eines lästigen Dialogs oder  einer  finanziellen  Herausforderung,  sondern  in  der  Strukturierung  eines  sich allmählich entwickelnden Anliegens des von mir Angesprochenen bei sich selbst.

Der entschlossene Mensch gibt. Sobald der Entschluss sich zu engagieren gefasst ist, zögert der Mensch meist nicht mehr. Agape gilt dem eigenen Engagement, seiner eigenen Gestaltungsfähigkeit und der Freude am Entstehenden. Diesen Prozess begleitet er in Zukunft mit großem Stolz, in der Erwartung des Erfolges und in der Erkenntnis, dass er es selbst  gewesen  ist,  der  wesentlich  zum  Gelingen  des  Ganzen  beigetragen  hat.  Wir können  uns  daher  sicher  sein,  dass  dieser  Mensch  auch  in  Zukunft  das  von  ihm geförderte Projekt mit großer Anteilnahme begleitet und alles dafür tun wird, um ein künftiges Einschlafen des Projektes zu vermeiden.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski