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Vererben und dabei Gutes tun

Vererben und dabei Gutes tun. Tod, wo ist dein Stachel, so fragte schon der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther und in der Tat! Der Tod ist für alle Menschen unvermeidlich, aber es entlastet jeden Men­schen, wenn er seine Angelegenheiten verantwortungsvoll beizeiten geregelt hat. Dies heißt also nicht erst im Alter, sondern während des gesamten Lebens in einem Prozess der Anpassung, der Überprüfung des Gewollten und steten Veränderung, da sich die Sichtweisen im Leben eines Menschen ja auch stetig ändern.

Bei der Todes- bzw. viel eher Erbenvorsorge spielt es dabei eine große Rolle, ob der Tod erwar­tungsgemäß uns altersbedingt ereilt oder uns krankheitsbedingt bzw. durch einen Unfall überrascht. Die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen sind unterschiedlich, abhängig davon, ob wir noch voll im Erwerbsleben stehen, Kinder haben oder diese planen, Renten und Pensionen in Anspruch nehmen, verheiratet oder Single sind, unseren Betrieb in die Hände Familienangehöriger oder anderer Menschen legen wol­len, den Drang verspüren, unser Vermögen zumindest teilweise gemeinnützig einzusetzen oder zur Alterssicherung anzule­gen.

Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, frei darüber zu bestimmen, wie er unter Lebenden und von Todes wegen mit seinen Gestaltungsmöglichkeiten umgeht. Da es aber so viele Möglichkeiten gibt, wir aber diese gar nicht kennen können und auch die Umsetzung oft aus ordnungsrechtlicher und steuerlicher Sicht, aber oft auch aus rein menschlicher Erwägung heraus schwierig ist, kann es sinnvoll sein, Experten zur Seite zu haben, die erfahren sind und in der Gestaltung von Testamenten, Verträgen, Stiftungserrichtung, aber auch vor allem in der Begleitung von Gesprächen mit Betriebs- und/oder Familienangehörigen zur Seite stehen können.

Aber nicht nur der Erblasser, sondern auch der Erbe muss vorbereitet, eingebunden werden in das gemeinsame Ringen um eine persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich sinnvolle Lösung. Es ist daher gut zu wissen, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der künftigen Erben beschaffen sind, um diese beizeiten mit einzubeziehen in Überlegungen, die auch die darauffolgende Generation der Kinder und Enkelkinder mit im Auge hat, Schwerpunkte bei etwaigen Zuwendungen zu bilden, die den Zusammenhalt der Familie fördern und dafür sorgen, dass das Erbe nach dem Tod nicht auseinanderfällt, sondern in dankbarer Erinnerung an den Erblasser wirkt.

Dies ist organisierbar, bedarf aber einer kompetenten Begleitung, insbesondere durch erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Stiftungsrechts.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski