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Zuwendung

Das Vermächtnis ist das Versprechen einer besonderen Zuwendung, die sehr oft in Testamenten abgegeben wird. Dann sind sie meist sehr direkt gehalten und begünstigen eine Person oder Einrichtung mit einem Anspruch, der nach dem Willen des verstorbenen Erblassers durch seine Erben erfüllt werden soll.

Vermächtnisse benötigen allerdings kein Testament, um wirken zu können, denn auch ein Schriftsteller oder Komponist kann das von ihm geschaffene Werk bestimmten oder allen Menschen überlassen, ohne jemals genau zu wissen, wem dieses Vermächtnis zugutekommt. Niemand muss ein Vermächtnis annehmen, wenn es aber geschieht, dann ist der Wille des Vermächtnisgebers für dessen Ausgestaltung und seiner Nutzung rechtlich verbindlich. Alle mit dem Vermächtnis verbundenen Auflagen und Regeln sind zu befolgen und somit auch die Bedingungen, unter denen es ggf. an einen Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben ist.

Ein mit Bedingungen und Auflagen versehenes Vermächtnis ist ein verpflichtendes Geschenk, dass dem Zuwendungsempfänger zwar zugutekommt, aber stets auch daran erinnert, von wem er seine Nutzungsrechte ableitet. Somit soll gewährleistet sein, dass dem Beschenkten stets der Wohltäter und sein Werk in Erinnerung bleiben und er das Zugewandte auch nicht in einer Selbstanmaßung nützt, die dem mutmaßlichen Willen des Vermächtnisgebers widersprochen hätte.

Zu bedenken ist allerdings, dass Zuwendungsempfänger in der Regel darauf setzen, dass Zuwendungsgeber nicht mehr in der Lage sind, darüber zu wachen, wie mit dem Vermächtnis umgegangen wird und in einer Art Selbstermächtigung die Ablösung vom Willen des Vermächtnisgebers betreiben. Nur dort, wo eine Dauervollstreckung des Willens des Vermächtnisgebers gewährleistet ist, kann einer solchen Entwicklung begegnet werden. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass infolge fehlender Anpassungsfähigkeit der im Vermächtnis zum Ausdruck gebrachte Willen nicht mehr zeitgemäß ist und so das Interesse des oder der Zuwendungsempfänger schwindet, die Zuwendung angemessen wirtschaftlich oder ideell zu honorieren.

Deshalb erscheint es mir sinnvoll, Vermächtnisse mit Gestaltungsklauseln zu versehen, die es zwar erlauben, dass die so Begünstigten ihren zeitweiligen Nutzen aus der Zuwendung ziehen, dies aber nur, wenn sie dem Zuwendenden etwas zurückgeben, zumindest wertschätzend.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was den Erblasser bewegt

Der Erblasser hat ein großes Interesse daran, auf die Gestaltung seiner Hinterlassenschaft nach seinem Tode Einfluss zu nehmen.

Seine letzten Gestaltungswillen bringt der Erblasser in der Regel in der Form eines Testaments zum Ausdruck. Den Erblasser bewegt dabei,

  • wie er sein Testament errichten soll,
  • ob in dem Testament rechtsverbindlich festgeschrieben ist, was er will,
  • ob seine Hinterbliebenen gut versorgt sind,
  • ob sein Wille umgesetzt werden kann bzw. welche wirklichen und tatsächlichen Hinderungsgründe bestehen könnten,
  • ob das Testament für seine Erben gerecht ist, d. h. er zum Beispiel seine Abkömmlinge in gleichem Maße vernünftig bedacht hat,
  • ob seine Erben seine Anordnung von Todes wegen respektieren,
  • ob seine gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen und Pflichtteilsansprüche geltend machen,
  • ob durch die Pflichtteilsansprüche seine Erben und Vermächtnisnehmer belastet werden,
  • ob Vermächtnisse und Auflagen hinreichend bestimmt sind und von den Erben erfüllt werden,
  • ob der von ihm berufene Testamentsvollstrecker sein Amt annehmen wird oder auch Ersatztestamentsvollstrecker berufen werden müssen,
  • ob das von ihm verfasste Testament steuerlich vernünftig ist,
  • ob er bzw. seine Berater alle gestalterischen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt haben,
  • ob das Testament dazu geeignet ist, den Familien- und/oder Geschäftsfrieden zu erhalten,
  • ob sein Testament mit seinen gesellschaftsvertraglichen Verabredungen übereinstimmt oder ob auch dort Änderungen erforderlich werden und
  • ob sein Andenken in geeigneter Weise gewahrt bleibt.

Zudem bewegt den Erblasser, ob er von Todes wegen oder vielleicht schon unter Lebenden den Nachlass gestalten soll, in dem er seinen Erben Verantwortung und Vermögen überträgt, Stiftungen einrichtet und seine Nachfolge regelt.

Um die komplexen Probleme des Erblassers mit diesem gemeinsam zu lösen, ist es von Beraterseite erforderlich, nicht nur rechtlich kompetent, sondern sich vor allem betriebswirtschaftlich und familienorientiert auf die Vorstellungen des Erblassers einzustellen und ihm dabei zu helfen, die vielfältigen Gedanken und Herausforderungen zu überprüfen und zu verlässlichen Entscheidungen zu gelangen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vererben und dabei Gutes tun

Vererben und dabei Gutes tun. Tod, wo ist dein Stachel, so fragte schon der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther und in der Tat! Der Tod ist für alle Menschen unvermeidlich, aber es entlastet jeden Men­schen, wenn er seine Angelegenheiten verantwortungsvoll beizeiten geregelt hat. Dies heißt also nicht erst im Alter, sondern während des gesamten Lebens in einem Prozess der Anpassung, der Überprüfung des Gewollten und steten Veränderung, da sich die Sichtweisen im Leben eines Menschen ja auch stetig ändern.

Bei der Todes- bzw. viel eher Erbenvorsorge spielt es dabei eine große Rolle, ob der Tod erwar­tungsgemäß uns altersbedingt ereilt oder uns krankheitsbedingt bzw. durch einen Unfall überrascht. Die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen sind unterschiedlich, abhängig davon, ob wir noch voll im Erwerbsleben stehen, Kinder haben oder diese planen, Renten und Pensionen in Anspruch nehmen, verheiratet oder Single sind, unseren Betrieb in die Hände Familienangehöriger oder anderer Menschen legen wol­len, den Drang verspüren, unser Vermögen zumindest teilweise gemeinnützig einzusetzen oder zur Alterssicherung anzule­gen.

Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, frei darüber zu bestimmen, wie er unter Lebenden und von Todes wegen mit seinen Gestaltungsmöglichkeiten umgeht. Da es aber so viele Möglichkeiten gibt, wir aber diese gar nicht kennen können und auch die Umsetzung oft aus ordnungsrechtlicher und steuerlicher Sicht, aber oft auch aus rein menschlicher Erwägung heraus schwierig ist, kann es sinnvoll sein, Experten zur Seite zu haben, die erfahren sind und in der Gestaltung von Testamenten, Verträgen, Stiftungserrichtung, aber auch vor allem in der Begleitung von Gesprächen mit Betriebs- und/oder Familienangehörigen zur Seite stehen können.

Aber nicht nur der Erblasser, sondern auch der Erbe muss vorbereitet, eingebunden werden in das gemeinsame Ringen um eine persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich sinnvolle Lösung. Es ist daher gut zu wissen, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der künftigen Erben beschaffen sind, um diese beizeiten mit einzubeziehen in Überlegungen, die auch die darauffolgende Generation der Kinder und Enkelkinder mit im Auge hat, Schwerpunkte bei etwaigen Zuwendungen zu bilden, die den Zusammenhalt der Familie fördern und dafür sorgen, dass das Erbe nach dem Tod nicht auseinanderfällt, sondern in dankbarer Erinnerung an den Erblasser wirkt.

Dies ist organisierbar, bedarf aber einer kompetenten Begleitung, insbesondere durch erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Stiftungsrechts.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Wer schreibt, der bleibt

Das hätte ich nicht erwartet, als ich vor knapp drei Jahren anfing, zu bloggen. Bei der Hochrechnung der bisherigen Besucherzahlen, dürften sich etwa 100.000 Besucher jährlich mit dem von mir Geschriebenen befassen. Selbst, wenn ich bedenke, dass Suchmaschinen ebenfalls als Besucher gezählt werden, so verblüfft es dennoch, dass die durchschnittliche Verweildauer in meinen Beiträgen bei über 2 min. liegt. Da ich mir Gedanken darüber mache, welche Motivation ein Besucher haben kann, trotz aller sonstigen Verpflichtungen und bei eingeschränktem Zeitkontingent meinen Blog zu besuchen, hatte ich darüber nachgedacht, den Besuchern Gelegenheit zu geben, meine Blogeinträge zu kommentieren. Es wurde mir allerdings davon abgeraten und die Begründung war überzeugend.

Was biete ich den Lesern an? Es sind be- und überarbeitete Informationen, die ich selbst oft aus anderen Medien erfahren habe. Persönlich sind der Verarbeitungsprozess und die Vermengung mit anderen Gedanken und Gefühlen, deren Hintergrund beruflich, familiär und weltanschaulich geprägt ist. Ja, ich weiß, woher ich stamme und wer ich bin. Es gibt einen Standpunkt, der verschiedene Varianten der Betrachtungen zulässt, aber auch dazu zwingt, eindeutig Stellung zu beziehen, was das Recht des Menschen auf Leben, Unversehrtheit, Freiheit im Denken, Handeln im gesellschaftlichen Kontext und Bildung anbetrifft. Dies ist unverhandelbar.

Auch wenn ich den Menschen nicht nur körperlich, sondern auch als spirituelles Wesen begreife, so bin ich doch davon überzeugt, dass Religionsausübung persönliche Verabredungen sind und unsere Gemeinschaft insgesamt nicht belasten und bevormunden darf. Der Mensch ist ein Faszinosum, hat bereits jetzt unendliche Entwicklungen durchlaufen und wird auch die Zukunft wesentlich mit gestalten. Der Mensch ist aber nicht allein, sondern steht in Kongruenz zu anderen Lebewesen, auch Pflanzen auf diesem Planeten. Das macht Abstimmung erforderlich und verpflichtet den Menschen unabdingbar zur Erhaltung der Lebensgrundlagen.

Seine Endlichkeit, seine Pflicht gegenüber kommenden Generationen sollte den Menschen daran erinnern, dass wirtschaftliches Gewinnstreben nur ein, aber nicht der wesentliche Aspekt seiner Selbstdarstellung sein darf. Die Kultur in ihrer Vielfältigkeit ist unsere größte Errungenschaft. Sie ist zu bewahren für künftige Generationen. Wer schreibt, erinnert sich, vergewissert sich, schafft Bezüge und notiert Selbstverständlichkeiten eines ewigen Testamentes. Das Wort wird Geist und bleibt. Für immer.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski