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Was den Erblasser bewegt

Der Erblasser hat ein großes Interesse daran, auf die Gestaltung seiner Hinterlassenschaft nach seinem Tode Einfluss zu nehmen.

Seine letzten Gestaltungswillen bringt der Erblasser in der Regel in der Form eines Testaments zum Ausdruck. Den Erblasser bewegt dabei,

  • wie er sein Testament errichten soll,
  • ob in dem Testament rechtsverbindlich festgeschrieben ist, was er will,
  • ob seine Hinterbliebenen gut versorgt sind,
  • ob sein Wille umgesetzt werden kann bzw. welche wirklichen und tatsächlichen Hinderungsgründe bestehen könnten,
  • ob das Testament für seine Erben gerecht ist, d. h. er zum Beispiel seine Abkömmlinge in gleichem Maße vernünftig bedacht hat,
  • ob seine Erben seine Anordnung von Todes wegen respektieren,
  • ob seine gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen und Pflichtteilsansprüche geltend machen,
  • ob durch die Pflichtteilsansprüche seine Erben und Vermächtnisnehmer belastet werden,
  • ob Vermächtnisse und Auflagen hinreichend bestimmt sind und von den Erben erfüllt werden,
  • ob der von ihm berufene Testamentsvollstrecker sein Amt annehmen wird oder auch Ersatztestamentsvollstrecker berufen werden müssen,
  • ob das von ihm verfasste Testament steuerlich vernünftig ist,
  • ob er bzw. seine Berater alle gestalterischen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt haben,
  • ob das Testament dazu geeignet ist, den Familien- und/oder Geschäftsfrieden zu erhalten,
  • ob sein Testament mit seinen gesellschaftsvertraglichen Verabredungen übereinstimmt oder ob auch dort Änderungen erforderlich werden und
  • ob sein Andenken in geeigneter Weise gewahrt bleibt.

Zudem bewegt den Erblasser, ob er von Todes wegen oder vielleicht schon unter Lebenden den Nachlass gestalten soll, in dem er seinen Erben Verantwortung und Vermögen überträgt, Stiftungen einrichtet und seine Nachfolge regelt.

Um die komplexen Probleme des Erblassers mit diesem gemeinsam zu lösen, ist es von Beraterseite erforderlich, nicht nur rechtlich kompetent, sondern sich vor allem betriebswirtschaftlich und familienorientiert auf die Vorstellungen des Erblassers einzustellen und ihm dabei zu helfen, die vielfältigen Gedanken und Herausforderungen zu überprüfen und zu verlässlichen Entscheidungen zu gelangen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski