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Würde

Kaum ein Artikel des Grundgesetzes wird so viel bemüht, wie Artikel 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diese Bestimmung postuliert nicht nur den Abwehranspruch des Bürgers gegen den Staat und die Rechtsgewährung durch den Staat, sondern entspringt auch einem humanistischen Ideal, dass im Kollektiv die Würde jedes einzelnen Menschen zu erhalten ist.

Nichts ist dagegen zu sagen, aber was bei dieser Betrachtung vergessen wird, ist, dass der Mensch, dem die Würde zuteil wird, auch den Anspruch darauf erheben muss. Selten habe ich gehört, dass ein Mensch von sich sagt, dass er seine Würde beanspruche. Ein Mensch, der das tut, verlässt mit diesem Anspruch den Bereich der Zuweisung im gesellschaftlichen System und gefährdet dadurch die „väterliche“ Aufsicht.

Der seiner Würde bewusste Mensch beansprucht Teilhaberschaft, Freiheit und Verantwortung. Jede staatliche Zuweisung fordert zum Widerspruch auf und jede durch Sinn begründbare Einschränkung seiner Freiheit kann er annehmen oder ablehnen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für das Verhältnis zum Staat, sondern auch im Verhältnis zu jeglicher Ideologie, Religion und sonstigen Lenkungsstrukturen.

Ein sich seiner Würde bewusster Mensch lässt eine Zuweisung als „abgehängt“ genauso wenig zu, wie die eine „Heuschrecke“ zu sein. Es ist vielmehr seine durch Verantwortung definierte Selbst- und Kollektivwahrnehmung, die sein Bewusstsein und sein Handeln bestimmt. Zweifellos ist ein sich seiner Würde bewusster Mensch schwerer zu manipulieren und zu steuern, als ein solcher, dem die Würde nur noch als Trostpflaster in einer ungerecht empfundenen und vom Konsum, Sozialhilfe und Hartz-IV bestimmten Gesellschaft verbleibt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski