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Gewährleistungspflichten

Welche Verpflichtungen haben wir gegenüber jedem anderen Bürger dieses Landes? Wer ist dabei ´wir` und weshalb bestehen diese Pflichten? Bei der Klärung dieser Frage dürfte zunächst die Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechte wichtig sein. Mit Unwillen nehme ich wahr, dass beides in der öffentlichen Diskussion oft vermengt wird. Menschenrechte benötigen zu ihrer Anerkennung keinen durch Abstimmung herbeigeführten expliziten Konsens in der Gesellschaft. Sie sind selbst dann verbindlich und gültig, wenn eine Mehrheit von Bürgern sich dafür aussprechen würde, diese nicht oder nur zu ihren Gunsten anzuwenden.

Anders verhält es sich allerdings mit allen sonstigen Rechte der Teilhabe. Diese beruhen auf einem Konsens, der Willensbildung, der Abstimmung und Verabredung, nicht nur zum gemeinsamen Handeln, sondern zur allgemeinen Akzeptanz des Ergebnisses.

Demokratische Verhältnisse bedingen dabei nicht die angestrebten Rechte, sondern den Prozess, in dem die Meinungsbildung stattfindet und der zur Umsetzung der Absprachen führen soll. Letztlich entscheidet dabei die Mehrheit, gewährt und garantiert die Verbindlichkeit der Entscheidung und schützt zudem die unterlegene Minderheit, die sich mit dem Ergebnis abfinden muss, wegen dieser Bereitschaft dies zu tun.

Aufklärung, Chancengewährung, Diskurs, Abstimmung und Kontrolle sind die wichtigsten Bestandteile einer organsierten und verbindlichen Teilhaberschaft. Nicht nur der Staat, die Politiker und alle Bürger haben im eigenen Interesse eine prozessuale Gewährleistungspflicht, um durch demokratische Prozesse Selbstermächtigungen Einzelner und Gruppen zu verhindern, wenn deren Anspruchsverhalten die Demokratie zu gefährden droht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski