Archiv für den Monat: September 2017

Was Notare wirklich bewegt

Notare sind die Sachwalter fremder Interessen. Ausgestattet mit einem öffentlichen Amt protokollieren sie Verabredungen in Form von Verträgen, einseitige Erklärungen in Form von Testamenten, Übereinkünfte in Form von Satzungen und Gesellschaftsverträgen und viele andere ihnen zugetragene Schriftstücke. Auch wenn das Verlesen der vorbereiteten Texte nebst Anlagen, die Überwachung der Unterschriftsleistung und Vollzug der Urkunde am Auffälligsten von den Beteiligten wahrgenommen wird, erschöpft sich die Tätigkeit des Notars keineswegs in diesen Verrichtungen.

Der Notar übernimmt seine wesentliche Verantwortung in der Vorbereitung von Beurkundungsvorgängen dadurch, dass er den Willen der Beteiligten ermittelt und deren Wünsche und Verabredungen aus der realen Welt in die rechtsbeständige Welt überträgt. Da diese Welten nicht deckungsgleich sind, muss der Notar dabei aufklärend wirken, auf Risiken und Gefahren aufmerksam machen, belehren und vor allem Wege finden, die den gewünschten Erfolg der Beteiligten ermöglicht. Weitestgehend deshalb, weil die Interessen der beteiligten Vertragspartner nie deckungsgleich sind.

Um das Gelingen eines Rechtsakts herbeizuführen, ist der Notar auf die Mitwirkung der Beteiligten, ihre Informationsbereitschaft, ihren Ordnungssinn und ihr kooperatives Verhalten untereinander und mit ihm angewiesen. Erfahrung, Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Flexibilität verbunden mit juristischer Kompetenz ermöglichen es dem Notar, den Beteiligten Vorschläge zur Lösung ihres Anliegens zu unterbreiten, auch wenn diese oft zunächst selbst nicht erkennen, wie der Weg zum Ziel führt. Um zielgerichtete Vorschläge unterbreiten zu können, ist es erforderlich, dass der Notar sich kontinuierlich fortbildet und mit einem hohen Maß an Konzentration und juristischer Kombinationsgabe auch schwierige Vorhaben einer Lösung zuführt.

Entgegen der Auffassung vieler Rechtssuchenden bestehen systemisch viele Unklarheiten und Unsicherheiten, die analysiert werden müssen, stets fokussiert auf das Gelingen des Werkes. Die Mandanten wollen ihren Erfolg und der Notar ermöglicht diesen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was Spender bewegt

Spender wollen einen Ausgleich schaffen zwischen ihren eigenen Möglichkeiten und den Defiziten bei Anderen. Sie erkennen, wo Schäden eingetreten sind, Gefahren drohen und Abhilfe erforderlich wird, um Ungleichgewichtigkeiten im Leben oder auf dem Planeten insgesamt auszugleichen. Diese Ungleichgewichtigkeiten können menschengemacht, aber auch durch Naturgewalt, durch Wetter und erdbedingte Katastrophen entstanden sein.

Der Spender will immer seinen Beitrag zum Besseren leisten. Er will mithelfen bei der Überwindung einer Situation, die er für problematisch oder gar gefährlich hält. In der Regel erbringt der Spender seine Leistungen in Geld, aber oft auch in Zeit und Arbeitsleistung. Der Spender will, dass seine Spende ankommt und sein Beitrag hilfreich ist, um eine schwierige Situation zu verhindern, Unglücke zu beseitigen oder schon vorhandene günstige Umstände zu verbessern.

Der Spender handelt meist emotional, aber auch sehr überlegt und zweckorientiert. Der Spender will wissen, ob und wie sich sein Engagement auswirkt. Auch wenn ihm bewusst ist, dass andere Kostenaufschläge auf seine Spende machen oder von dieser profitieren, so ist ihm doch sehr daran gelegen, dass seine Spende nicht zur Bereicherung anderer anstiftet. Der Spender will Gutes tun. Dass dies auch steuerlich wirksam erfolgen kann, ist für ihn in der Regel eine willkommene Begleiterscheinung, aber nicht das auslösende Moment für seine Spendenbereitschaft.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was den Erblasser bewegt

Der Erblasser hat ein großes Interesse daran, auf die Gestaltung seiner Hinterlassenschaft nach seinem Tode Einfluss zu nehmen.

Seine letzten Gestaltungswillen bringt der Erblasser in der Regel in der Form eines Testaments zum Ausdruck. Den Erblasser bewegt dabei,

  • wie er sein Testament errichten soll,
  • ob in dem Testament rechtsverbindlich festgeschrieben ist, was er will,
  • ob seine Hinterbliebenen gut versorgt sind,
  • ob sein Wille umgesetzt werden kann bzw. welche wirklichen und tatsächlichen Hinderungsgründe bestehen könnten,
  • ob das Testament für seine Erben gerecht ist, d. h. er zum Beispiel seine Abkömmlinge in gleichem Maße vernünftig bedacht hat,
  • ob seine Erben seine Anordnung von Todes wegen respektieren,
  • ob seine gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen und Pflichtteilsansprüche geltend machen,
  • ob durch die Pflichtteilsansprüche seine Erben und Vermächtnisnehmer belastet werden,
  • ob Vermächtnisse und Auflagen hinreichend bestimmt sind und von den Erben erfüllt werden,
  • ob der von ihm berufene Testamentsvollstrecker sein Amt annehmen wird oder auch Ersatztestamentsvollstrecker berufen werden müssen,
  • ob das von ihm verfasste Testament steuerlich vernünftig ist,
  • ob er bzw. seine Berater alle gestalterischen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten genutzt haben,
  • ob das Testament dazu geeignet ist, den Familien- und/oder Geschäftsfrieden zu erhalten,
  • ob sein Testament mit seinen gesellschaftsvertraglichen Verabredungen übereinstimmt oder ob auch dort Änderungen erforderlich werden und
  • ob sein Andenken in geeigneter Weise gewahrt bleibt.

Zudem bewegt den Erblasser, ob er von Todes wegen oder vielleicht schon unter Lebenden den Nachlass gestalten soll, in dem er seinen Erben Verantwortung und Vermögen überträgt, Stiftungen einrichtet und seine Nachfolge regelt.

Um die komplexen Probleme des Erblassers mit diesem gemeinsam zu lösen, ist es von Beraterseite erforderlich, nicht nur rechtlich kompetent, sondern sich vor allem betriebswirtschaftlich und familienorientiert auf die Vorstellungen des Erblassers einzustellen und ihm dabei zu helfen, die vielfältigen Gedanken und Herausforderungen zu überprüfen und zu verlässlichen Entscheidungen zu gelangen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was vermögende Menschen wirklich bewegt

Ein Mensch, der zu Lebzeiten ein Vermögen erworben hat, will es in der Regel sichern. Derjenige, der von Todes wegen vermögend geworden ist, sieht sich in der Regel in der Pflicht, dieses ebenfalls zu erhalten und an seine Erben weiterzugeben. Aber auch das Gegenteil kann richtig sein, wenn die Regeln zum Umgang mit Vermögen nicht erlernt wurden. Vermögen, welches durch Spekulationen erworben wird, kann in gleicher Weise zwischen den Fingern verrinnen. Vermögen ist das Ergebnis geronnener Arbeit oder Wagniskapital.

Von der Regel ausgehend, bewegt den vermögenden Menschen, sein Vermögen zu erhalten, Erträge zu erzielen und dieses so zu bewirtschaften, dass er selbst und seine Familie bis zu seinem Lebensende und ggf. darüber hinaus gesichert sind.

Neben der Lebenssicherung durch Vermögen bewegt ihn aber auch die Möglichkeit, das Vermögen zumindest teilweise einzusetzen, um Lebensziele im wirtschaftlichen und philanthropischen Bereich zu verwirklichen. Nebst der Erprobung eigener Fähigkeiten und Umsetzung von Interessen bewegen ihn dabei auch gesamtgesellschaftliche Anliegen, für die er eine Verantwortung übernommen hat. Bleibendes zu schaffen, ist für den vermögenden Menschen schon deshalb wichtig, weil er weiß, dass Vermögen an sich keine Anerkennung bringt und nach dem Tode bedeutungslos geworden ist. Was zählt, ist, was der vermögende Mensch mit seinem Vermögen bewirkt, sei es durch gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen oder jede andere Form nachhaltigen Engagements. Sicherung der Familie und der nächsten Generation nebst dem Bewirken von bleibenden Zuwendungen zum Beispiel im Rahmen von Stiftungen verleihen dem Vermögen Sinn.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Körper

Ohne Körper sind wir Menschen unvollständig. Nur Geist und Seele. Das reicht nicht. Es würde das Gefäß fehlen. Der Körper. Unsere Zellen verändern, vermehren, teilen und erneuern sich, was bleibt, ist aber unser Körper. Unser Körper muss alles aushalten, Vernachlässigungen wie auch Zuwendungen. Wir Menschen haben von Geburt an unterschiedliche Körper. Sie sind die Projektionsflächen unseres Lebens. Es zeichnet sich an unserem Körper die Beziehung zu unserer Familie, zu Ernährungsgewohnheiten, zur Arbeit und zur Freizeit ab.

Wir sind nicht nur, was wir essen, aber was wir und wie wir essen formt das Gefäß, das wir als Körper be­zeichnen. Ist dieses Gefäß verformt, droht es im übertragenen Sinne zu brechen, d. h. es ist nicht mehr geeignet für unsere Lebensabsicht. Unser Körper ist duldsam, verzeiht Übertretungen und ist bereit, soweit es in seiner Macht steht, uns immer wieder eine Chance zu geben. Viele Menschen helfen ihrem Körper, sich wieder zu regenerieren, treiben Sport, sorgen für Ruhe und Ausgeglichenheit und eine akzeptable Ernährung.

Kontraproduktiv kann es allerdings sein, mittel unspezifischer und unpassender Vorhaben den Körper zu zwingen. Aufgestachelt von Werbung und Selbstvermarktungsstrategien, Präparaten und digitalen Geräten, Nahrungsergänzungsmitteln und sportlichem Overkill versuchen manche Menschen aus ihrem Körper etwas Anderes zu gestalten, als er es ist. Sie machen aus ihrem Körper ein Produkt des Lifestyles, entäußern ihn seines eigenen Selbsts und überantworten ihn Fitnessmaschinen und Beratern.

Die Organe des Körpers, Haut, Muskeln und alle Extremitäten werden so zu Chiffren eines fremden Seins, Wahrnehmungsangeboten an Kunden im Internet und zeitweiliger Identitäten mit anderen. Der so entfremdete Körper setzt ein Zeichen. Die Identität ist dann die Projektion des Ichs in eine andere Körperlichkeit, die dem eigenen Ich bedrohlich näherkommen kann, wenn das Ideal scheitert. Das kann jederzeit geschehen aus Schwäche, Krankheit, familiären oder sozialen Veränderungen. Das auf den idealisierten Körper ausgerichtete Bewusstsein kann die Attacken auch des Alters nicht überspielen und scheitert an der Unerbittlichkeit jeder natürlichen Veränderung.

Bei aller Übertreibung ist der Körper ein analoger Protest gegen die virtuelle Welt. Er zeigt, dass der mutige und schöne Organismus Sinnlichkeit und Verstand beherbergt, Genuss ermöglicht und begehrenswert für andere Menschen ist. Wir haben allen Grund, unseren verführbaren Körper zu lieben.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vertrag

Um Verabredungen bindend zu treffen, benötigen Menschen einen Vertrag. Der Vertrag ist somit die Grundlage jeder funktionierenden Sozialordnung.

Der Vertrag ist mehr als das geschriebene Wort und erschöpft sich nicht in einer aus dem Internet herunterladbaren juristischen Konstruktion.

Nur selten, wie zum Beispiel im Grundstücksrecht und teilweise im Gesellschaftsrecht sind Verträge an bestimmte Formen gebunden. Die Schriftform dient dabei der Beweisbarkeit, aber natürlich kommen Verträgen auch dann zustande, wenn man den Vertragsschluss kaum wahrnimmt, zum Beispiel der Beförderungsvertrag beim Einstieg in ein Taxi oder in eine Straßenbahn.

Aus vergangener Zeit besonders bekannt ist der Vertragsschluss durch Kaufleute mittels eines Handschlags. Dieser bringt zum Ausdruck, wir machen es so, wie wir es gesagt haben und im Übrigen gelten unsere Handelsbräuche und das Gesetz.

Ein Vertrag kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die juristischen Vertragsargumente nicht unbedingt im Vordergrund stehen müssen, sondern auch Vernunft, Gefühl, Werte und Anschauung.

Ein Vertrag eröffnet Optionen für die Beteiligten, schafft Perspektiven, sichert die Interessen, vermeidet Konflikte und sieht in seinen Regelungen genaue Abwicklungsmodalitäten vor.

In Zeiten wie heute, wo dies technisch möglich ist und Vertrauen durch Misstrauen herausgefordert wird, sichern sich Vertragsbeteiligte durch aufwendige Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen scheinbar überlegene Positionen. Manch einer verheddert sich im Gestrüpp der verschiedenen, teilweise widersprüchlichen Bestimmungen des gesamten Vertragswerks, zumal allgemeine Geschäftsbedingungen auch gerichtlich überprüft und ggf. kassiert werden können.

Vertragsgestaltungen sollte man nicht allein den Juristen überlassen, sondern den Prozess, der zum Vertragsabschluss führt, mitgestalten, klarmachen, was man will und den Juristen einbinden, um die von den Vertragsbeteiligten vorgesehene Verabredung in Form und Inhalt kompatibel zu machen. Nur, wenn man selbst versteht, was man will, kann man den Willen des Vertragspartners mitberücksichtigen und zu belastbaren Verträgen gelangen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vererben und dabei Gutes tun

Vererben und dabei Gutes tun. Tod, wo ist dein Stachel, so fragte schon der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther und in der Tat! Der Tod ist für alle Menschen unvermeidlich, aber es entlastet jeden Men­schen, wenn er seine Angelegenheiten verantwortungsvoll beizeiten geregelt hat. Dies heißt also nicht erst im Alter, sondern während des gesamten Lebens in einem Prozess der Anpassung, der Überprüfung des Gewollten und steten Veränderung, da sich die Sichtweisen im Leben eines Menschen ja auch stetig ändern.

Bei der Todes- bzw. viel eher Erbenvorsorge spielt es dabei eine große Rolle, ob der Tod erwar­tungsgemäß uns altersbedingt ereilt oder uns krankheitsbedingt bzw. durch einen Unfall überrascht. Die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen sind unterschiedlich, abhängig davon, ob wir noch voll im Erwerbsleben stehen, Kinder haben oder diese planen, Renten und Pensionen in Anspruch nehmen, verheiratet oder Single sind, unseren Betrieb in die Hände Familienangehöriger oder anderer Menschen legen wol­len, den Drang verspüren, unser Vermögen zumindest teilweise gemeinnützig einzusetzen oder zur Alterssicherung anzule­gen.

Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, frei darüber zu bestimmen, wie er unter Lebenden und von Todes wegen mit seinen Gestaltungsmöglichkeiten umgeht. Da es aber so viele Möglichkeiten gibt, wir aber diese gar nicht kennen können und auch die Umsetzung oft aus ordnungsrechtlicher und steuerlicher Sicht, aber oft auch aus rein menschlicher Erwägung heraus schwierig ist, kann es sinnvoll sein, Experten zur Seite zu haben, die erfahren sind und in der Gestaltung von Testamenten, Verträgen, Stiftungserrichtung, aber auch vor allem in der Begleitung von Gesprächen mit Betriebs- und/oder Familienangehörigen zur Seite stehen können.

Aber nicht nur der Erblasser, sondern auch der Erbe muss vorbereitet, eingebunden werden in das gemeinsame Ringen um eine persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich sinnvolle Lösung. Es ist daher gut zu wissen, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der künftigen Erben beschaffen sind, um diese beizeiten mit einzubeziehen in Überlegungen, die auch die darauffolgende Generation der Kinder und Enkelkinder mit im Auge hat, Schwerpunkte bei etwaigen Zuwendungen zu bilden, die den Zusammenhalt der Familie fördern und dafür sorgen, dass das Erbe nach dem Tod nicht auseinanderfällt, sondern in dankbarer Erinnerung an den Erblasser wirkt.

Dies ist organisierbar, bedarf aber einer kompetenten Begleitung, insbesondere durch erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Stiftungsrechts.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Hey Big Spender

Wer bewundert ihn nicht, den reichen Gönner, der uns an seinem Überfluss teilhaben lässt. Mag er alt und krank und nicht mehr ganz von Sinnen sein, wenn das Geld fließt, der Rubel rollt, die Geldscheine auf den Zockertisch flattern, es Champagner, Kaviar und Mädchen im Überfluss gibt, wer schaut da noch genau hin. Wer schaut da noch genau hin, woher der plötzliche Überfluss, der Reichtum kommt und wie lange das Spiel dauern wird. Katzenjammer?

Jedenfalls dann nicht, wenn das Spiel am Schönsten ist und später ist nun mal später. Hey Big Spender. Natürlich ist hier nicht der legendäre einsame Mann und seine letzte Party gemeint, sondern unsere letzte Party, die Party unseres Staates, denn wir, die Bürger des Staates sind das Volk, der Souverän. Eine ganze Zeit lang wurde ohne uns gefeiert, und zwar als es am Schönsten war.

Jetzt dürfen wir mitmachen, weil das Geld ausgeht. Das ist zwar nicht ganz richtig, denn Geld gibt es noch mehr als zuvor, sozusagen im Überfluss, aber das Spiel funktioniert nicht mehr richtig, denn trotz hoher Einsätze, sind die Chips nichts mehr wert, sogar, dass der Staat seine Bürger verzockt, bleibt ohne Eindruck. In kaum einem Stall finden sich noch Esel, die Gold scheißen und wir können arbeiten so viel wir wollen und kneten auch daraus nicht die Münzen aus Edelmetall, die erforderlich sind, um den Zockermoneten einen Glanz zu verleihen.

Was bleibt? Die Croupiers räumen ab. Das Kasino wird geschlossen und wir fangen von vorne an, kramen zusammen, was wir für Wert halten, bringen es zur Bank und lassen uns versprechen, dass die von uns beauftragten des Staates sorgfältig unsere Schätze prüfen, deren Wert taxieren und damit das Maß unserer Währung bestimmen. Was wir geben, wollen wir zurück mit Zins und Zinseszins. Auf Heller und Pfennig. Oder auf Euro und Cent. Wer auf eigene Rechnung Geld druckt, fliegt raus. Die Zockerbuden bleiben geschlossen und gegessen wird, was auf den Tisch kommt. Das kann auch einmal Champagner und Kaviar sein, aber nicht dauernd. Das hält kein Mensch aus.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski