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Zeitfixum

„Just in time“, das heißt, gerade zur richtigen Zeit das Richtige zu vollbringen. Die Fixierung der Zeit im Hinblick auf ein genau dazu passendes Ereignis setzt organisatorisch zunächst voraus, dass alle dazu notwendigen Komponenten greifbar und das Ziel nicht nur abgesteckt, sondern auch erwartbar ist. Ein zeitgenaues Handeln verlangt neben der Kompetenz der Beteiligten auch deren Souveränität.

Dabei ist keineswegs die Homogenität sämtlicher Handlungsschritte zum angestrebten Ergebnis gefordert, sondern die prozessuale Berechenbarkeit des Tuns im Hinblick auf das erwartbare Ergebnis. Erwartungsbedingtes Handeln geht hier Hand in Hand mit der Kontrolle bei der Zusammenführung unterschiedlichster Komponenten, die zwar ergebnisoffen eingesetzt und daher durchaus auch für Überraschungen sorgen können, aber in einem kontrollierten Prozess wirken.

„Just in time“ bringt zudem die Befriedigung der Handelnden darin zum Ausdruck, dass von ihnen alle institutionellen und inhaltlichen Möglichkeiten genutzt werden, um etwas zu schaffen, das unter Ausnutzung des Zeitmoments Einsichten erlaubt, die eine neue Sichtweise ermöglichen, sei es im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen oder persönlichen Bereich.

Wer zur richtigen Zeit handelt und die richtigen Maßnahmen ergreift, entlastet sich selbst von Rechtfertigungszwängen und läuft eher nicht Gefahr, einer Kritik ausgesetzt zu werden, die das Zeitmoment als Anlass nimmt, auch inhaltlich die Ergebnisse zu beanstanden. Genau dies erleben wir sehr oft mit dem Hinweis, warum dies oder jenes nicht schon längst getan worden sei oder auch bei der Nachfrage, warum der erste Schritt nicht vor dem zweiten getan wurde. Es kommt also darauf an, Zeit und Handeln miteinander in Einklang zu bringen und so auch die Akzeptanz der Adressaten des Handelns erwartbarer zu machen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vermächtnis

Nicht nur in Testamenten werden vom Erblasser Vermächtnisse ausgesetzt, die dann sein Erbe zu verwirklichen hat, sondern auch jedes Bild, jedes Kunstwerk, jeder Text und auch jedes Zeichen stellt ein Vermächtnis seines Urhebers dar. Doch, was verkörpert dieses, welche Bedeutung ist darin verborgen und wer ist der Adressat seines Vermächtnisses?

Manche Vermächtnisse, also Zuwendungen, sind unkompliziert zuzuordnen, wenn der Adressat genannt wird, dies selbst dann, wenn der Adressatenkreis, wie zum Beispiel bei Kunstwerken und in der Literatur, sehr weit gefasst und anonym sein sollte. Wie verhält es sich aber mit höchstpersönlichen Gestaltungen, zum Beispiel Tattoos, Piercings, Ohrtunnel und anderen körpernahen Modellierungen?

Stellen auch diese Vermächtnisse ihren Urheber dar und welche Rückbezüglichkeit ist mit einem solchen Vermächtnis beabsichtigt? Wie verhält es sich mit einem selbstbestimmten Geschlecht, sei dies sexuell oder sozial, ist auch dies ein Vermächtnis und dann an wen gerichtet und aus welchem Grunde?

Vermächtnisse zeigen Wirkung, aber der Urheber will auch etwas Persönliches bewahren, wer sich schneidet oder tätowieren lässt oder ein anderes Geschlecht wählt, als demjenigen, dem er anzugehören scheint. Auf sich aufmerksam zu machen, sich zu verstecken oder sich zu verkleiden und ein ewiges Zeichen der Existenz zu setzen, all das dürfte diesem körperlichen Vermächtnis innewohnend sein. Aber es ist auch ein Akt der Solidarität mit denen, die ähnliche Vermächtnisse aussetzen und sich so ihre Einzigartigkeit und Vielfältigkeit in der Gemeinschaft mit anderen versichern.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski