Schlagwort-Archive: Erblasser

Vermächtnis

Nicht nur in Testamenten werden vom Erblasser Vermächtnisse ausgesetzt, die dann sein Erbe zu verwirklichen hat, sondern auch jedes Bild, jedes Kunstwerk, jeder Text und auch jedes Zeichen stellt ein Vermächtnis seines Urhebers dar. Doch, was verkörpert dieses, welche Bedeutung ist darin verborgen und wer ist der Adressat seines Vermächtnisses?

Manche Vermächtnisse, also Zuwendungen, sind unkompliziert zuzuordnen, wenn der Adressat genannt wird, dies selbst dann, wenn der Adressatenkreis, wie zum Beispiel bei Kunstwerken und in der Literatur, sehr weit gefasst und anonym sein sollte. Wie verhält es sich aber mit höchstpersönlichen Gestaltungen, zum Beispiel Tattoos, Piercings, Ohrtunnel und anderen körpernahen Modellierungen?

Stellen auch diese Vermächtnisse ihren Urheber dar und welche Rückbezüglichkeit ist mit einem solchen Vermächtnis beabsichtigt? Wie verhält es sich mit einem selbstbestimmten Geschlecht, sei dies sexuell oder sozial, ist auch dies ein Vermächtnis und dann an wen gerichtet und aus welchem Grunde?

Vermächtnisse zeigen Wirkung, aber der Urheber will auch etwas Persönliches bewahren, wer sich schneidet oder tätowieren lässt oder ein anderes Geschlecht wählt, als demjenigen, dem er anzugehören scheint. Auf sich aufmerksam zu machen, sich zu verstecken oder sich zu verkleiden und ein ewiges Zeichen der Existenz zu setzen, all das dürfte diesem körperlichen Vermächtnis innewohnend sein. Aber es ist auch ein Akt der Solidarität mit denen, die ähnliche Vermächtnisse aussetzen und sich so ihre Einzigartigkeit und Vielfältigkeit in der Gemeinschaft mit anderen versichern.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Erbe

Eine Erbschaft wird vor allem mit dem Tod eines Menschen und der Weitergabe seines wirtschaftlichen Vermögens in Verbindung gebracht. Historisch ist dies nicht begründbar. Vererbt werden die genetischen Eigenschaften und bestimmte Verhaltensauflagen. Deshalb ist es im historischen Kontext gesehen nicht verwunderlich, dass die Vererbung von Rechten und Vermögen, wie zum Beispiel dem Hof oder dem Unternehmen, auch mit Pflichten einhergeht, die gleichermaßen vererbt wurden.

Diese Pflichten bestanden zum Beispiel in der Erhaltung des Vermögens, aber auch in der Sorge für die Arbeiter und Angestellten und die Familie. Erbschaft war somit ein umfassendes Sicherungssystem und diente nur mit entsprechenden Auflagen der Weitergabe von Vermögen zu dessen Erhaltung und Mehrung. Und heute?

Auflagen spielen bei Erbschaften auch heute noch eine Rolle, aber oft nicht mehr vordringlich. Nur noch selten werden Höfe und betriebliche Erhaltungsverpflichtungen innerhalb der Familie weitergeben. Im Vordergrund stehen Aktien, Wertgegenstände und Geldmittel, die von Todes wegen verteilt werden sollen. Es ist dabei mehr der Überfluss, als die Notwendigkeit, der das Handeln bestimmt. Wem gebe ich was und warum? Diese Fragen stellen sich viele Erblasser, ohne sie hinreichend begründen zu können.

Mit dem weitgehenden Verlust des Erhaltungsgebots geht das zunehmen fehlende Bedürfnis einer Erbengeneration einher. Sicher, ein vererbtes Vermögen wird nicht verschmäht, aber es verpflichtet in der Regel zu nichts und folgt meist anderen Regeln, als das früher der Fall war. Das Verhalten der Erben ist nicht auf Vermögenserhalt und die sinnvolle Nutzung auch im Sinne des Erblassers gerichtet, sondern Nachlässe werden zur Stillung eigener Bedürfnisse eingesetzt.

Dabei spielen die stets als ungerecht empfundene Erbschaftsteuer, Verschonungsbeiträge und Prüfung der Zuwendungen unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten eine viel ausschlaggebendere Rolle als die Sinnhaftigkeit der Erbschaft an sich. Umsichtige Erblasser fangen an, dieses Missverhältnis zu begreifen und versuchen, auch post mortem dem Nachlass einen bleibenden Sinn zu verleihen.

Dies geschieht durch die Einrichtung und Unterhaltung gemeinnütziger Einrichtungen, zum Beispiel Stiftungen, die nicht nur Vermögen erhalten, sondern auch dem ursprünglichen Ideal der Erbschaft entsprechend, das heißt der Erblasser selbst verpflichtet sich, kommenden Generationen eine Grundlage für das weitere Fortkommen zu schaffen, und zwar materiell als auch ideell.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Vererben und dabei Gutes tun

Vererben und dabei Gutes tun. Tod, wo ist dein Stachel, so fragte schon der Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther und in der Tat! Der Tod ist für alle Menschen unvermeidlich, aber es entlastet jeden Men­schen, wenn er seine Angelegenheiten verantwortungsvoll beizeiten geregelt hat. Dies heißt also nicht erst im Alter, sondern während des gesamten Lebens in einem Prozess der Anpassung, der Überprüfung des Gewollten und steten Veränderung, da sich die Sichtweisen im Leben eines Menschen ja auch stetig ändern. Bei der Todes- bzw. viel eher Erbenvorsorge spielt es dabei eine große Rolle, ob der Tod erwar­tungsgemäß uns altersbedingt ereilt oder uns krankheitsbedingt bzw. durch einen Unfall überrascht. Die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen sind unterschiedlich, abhängig davon, ob wir noch voll im Erwerbsleben stehen, Kinder haben oder diese planen, Renten und Pensionen in Anspruch nehmen, verheiratet oder Single sind, unseren Betrieb in die Hände Familienangehöriger oder anderer Menschen legen wol­len, den Drang verspüren, unser Vermögen zumindest teilweise gemeinnützig einzusetzen oder zur Alterssicherung anzule­gen. Jeder Mensch hat das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze, frei darüber zu bestimmen, wie er unter Lebenden und von Todes wegen mit seinen Gestaltungsmöglichkeiten umgeht.

Da es aber so viele Möglichkeiten gibt, wir aber diese gar nicht kennen können und auch die Umsetzung oft aus ordnungsrechtlicher und steuerlicher Sicht, aber oft auch aus rein menschlicher Erwägung heraus schwierig ist, kann es sinnvoll sein, Experten zur Seite zu haben, die erfahren sind und in der Gestaltung von Testamenten, Verträgen, Stiftungserrichtung, aber auch vor allem in der Begleitung von Gesprächen mit Betriebs- und/oder Familienangehörigen zur Seite stehen können. Aber nicht nur der Erblasser, sondern auch der Erbe muss vorbereitet, eingebunden werden in das gemeinsame Ringen um eine persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich sinnvolle Lösung. Es ist daher gut zu wissen, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der künftigen Erben beschaffen sind, um diese beizeiten mit einzubeziehen in Überlegungen, die auch die darauffolgende Generation der Kinder und Enkelkinder mit im Auge hat, Schwerpunkte bei etwaigen Zuwendungen zu bilden, die den Zusammenhalt der Familie fördern und dafür sorgen, dass das Erbe nach dem Tod nicht auseinanderfällt, sondern in dankbarer Erinnerung an der Erblasser wirkt. Dies ist organisierbar, bedarf aber einer kompetenten Begleitung, insbesondere durch erfahrene Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts und des Stiftungsrechts.

Familiencharta bei Erbregelungen

Wertvolle Hilfe der Orientierung kann dabei auch eine Familiencharta bieten, d. h. die Verabredung innerhalb der Familie, welche Grundsätze bei der Lebensführung und später auch bei der Erfolge berücksichtigt werden sollen. Diese Grundsätze weisen nur indirekt rechtliche Verbindlichkeit auf, verpflichten aber alle Beteiligten im Interesse der Familienstärkung, sich an diesen Codex zu halten, um der Gefahr zu begegnen, von der Familie ausgegrenzt zu werden und ggf. auch in der eigenen Lebensplanung Einschränkungen zu erfahren. Die Kraft der Familiencharta legt somit ihre ethisch verbindliche Kraft und schafft auch für alle Familienmitglieder eine dauerhafte Orientierung.

Das Familienoberhaupt sollte die Leitlinien einer solchen Familiencharta bekannt geben, aber unbedingt mit Partnern und Kindern ausgiebig, auch unter Beiziehung von externen Beratern, diskutieren, um zu einer von allen Beteiligten akzeptierten Fassung der Familiencharta zu kommen. Dies dient nicht nur dem Familienfrieden, sondern hilft schon im Gestaltungszeitpunkt spätere Konflikte und belastende Auseinandersetzungen in Ansehung des Familienvermögens und möglicher Erbfolgen zu vermeiden.

Stiftung als Erbe

Viele Menschen tragen sich mit dem Gedanken, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Das ist erfreulich. Vielfach fehlt allerdings jede Vorstellung dazu, wie dies zu bewerkstelligen ist. Das ist nachvollziehbar, denn nicht alle potentiellen Stifter haben erfahrene Berater in ihrem Bekanntenkreis und in ihrem geschäftlichen Umfeld. Der eine sagt so, der andere so und meistens schaffen diese Gedanken und unterschiedliche Einstellungen Verwirrungen statt Klarheit. Dabei geht es in erster Linie darum, was Sie als potentieller Stifter wollen. Schreiben Sie daher die Ziele Ihres Vorhabens auf, beziehen Sie dabei Ihre Familie mit in die Überlegungen ein und besuchen Sie mich – so Sie wollen – mit Ihrem Zettel. Ich verstehe Sie und helfe Ihnen dann dabei, Ihr Vorhaben zu verwirklichen, angefangen davon, Ihre Vorstellungen in einem konkreten Vorhabenplan niederzuschreiben, die für das Vorhaben erforderliche Rechtsform zu finden, die Satzung zu erstellen, das Stiftungsgeschäft vorzubereiten und die Stiftung mit den potentiellen Stiftungsverantwortlichen, also Vorstand, Kuratoren etc., der Stiftungsverwaltung und den Finanzbehörden abzustimmen. Bei Treuhandstiftungen geht es zudem über die Organisation des Treuhänders und die dafür erforderlichen Abmachungen, die ins Leben gerufene Stiftung benötigt Expertise bei der Projektauswahl und deren Umsetzung, der langfristigen Strategien bei der Anlage des Kapitals und Mittelbeschaffung. Neben der langfristigen Projektpflege, die durch meine Betreuung bei der Nachfolgeregelung, der Überzeugungsarbeit gegenüber der Ehefrau, den Kindern, den Freunden, den Betriebsangehörigen und Beratern an.

Die Projektverwirklichung, die langfristige Anlage Ihres Vermögens unter Erhaltung der Liquidität ist dabei ein zentrales Anliegen. Stiftungen können schon heute nicht mehr uneingeschränkt wie ertragsbringendes Vermögenskapital geführt werden, sondern die zu erwirtschaftenden Erträge beruhen darauf, dass die Stiftung in der Lage ist, unternehmerische Grundsätze zu beherrschen, d. h. in Teilbetrieben wirtschaftlich zu sein, andererseits auch verwertbare Assets zu entwickeln und schließlich mit Hilfe von Darlehen einen Mehrwert zu schaffen. Weitere ergänzende Vorteile bringen Spenden, Fonds, insbesondere Sozialfonds und Engagement in Unternehmen, die ihrerseits wieder in der Lage sind, sozusagen im Austausch die seitens der Stiftung erbrachten Leistungen zurückzugewähren. Wichtig ist, geeignete Fachleute und Experten hinzuziehen, gleichwohl sollte alles in einer Hand bleiben mit aufeinander abgestimmten Kompetenzpläne.

Themen, die Stiftungen, potentielle Stifter und Verantwortungsträger in Stiftungen berühren, sind u. a.

  • Unternehmensstrategien von Stiftungen
  • „Ver“erben und dabei Gutes erfahren und tun
  • Anlagestrategien und Rücklagen
  • Liquidität von Stiftungen
  • Stiftungen, brauchen wir diese wirklich?
  • Ich habe eine Idee. Wie setze ich sie um?
  • Treuhand oder Anerkennung?
  • Zustiftung?
  • Hilfe, ich habe eine Stiftung geerbt!
  • Stiftungsalltag – Wie verwaltet sich die Stiftung?
  • Kleines Geld, was nun?
  • Großes Geld, was tun?
  • Und Steuern spare ich auch …
  • Meine Freunde und ich haben einen Plan!
  • Wie viel Stiftung braucht der Mensch?
  • Allen wohl und mir nicht übel. Wie Stiftung meiner Familie und mir helfen kann.
  • Wer, wenn nicht ich und wer macht mit?
  • Stiftung und ehrbarer Kaufmann
  • Mit Stiftungen Gutes tun und dabei wirtschaftlich denken
  • Ich werde Stifter. Wer kann mir helfen? Was soll ich tun?
  • Die Stiftung lebt nicht vom Geld allein, aber Stiftungen brauchen Geld, um zu arbeiten.
  • Wie hebe ich die Schätze meiner Stiftung?
  • Stiftungen und ihre vielen Vorteile. Menschlich, bürgerlich, familiär, finanziell und steuer­lich.
  • Ich will eine Stiftung. Wie sage ich es meiner Familie und/oder meinen Mitarbeitern?
  • Was Stiftungen den Kindern und der Jugend bringt?
  • Wie wirtschaftlich erfolgreich muss/darf eine Stiftung sein?
  • Die Stiftung, mein Reich zu handeln.
  • Was erwarte ich von meiner Bank in Bezug auf Anlage, Liquiditätsberatung und Sicherung meines Engagements?
  • Welche Unternehmensstrategien für mein gemeinnütziges Unternehmen unter Berücksichti­gung der Rechtsform, meines Projektverfolgungs- und Verwirklichungswil­lens und der Beratung und der Mittelakquise.

 Hans Eike von Oppeln-Bronikowski