Schlagwort-Archive: Menschenrechte

Erschöpfung

Es ist gerade viel los in der Menschenwelt. Putins Überfall auf die Ukraine, die Bedrohung Taiwans durch China, der Überfall der Hamas auf die Israelis, die Zerstörung des Gazastreifens durch die israelische Armee, vielfältige Menschenrechtsverletzungen im Zuge dieser Auseinandersetzungen und Kriege, aber auch Menschenrechtsverletzungen im Iran, Weißrussland, Nordvietnam und Myanmar.

Hinzukommt die Erderwärmung, das Abholzen des Regenwaldes, das Artensterben und viele sonstige Rechtsverletzungen mehr, ob in Aserbaidschan, Afghanistan, etlichen Staaten Afrikas, Asiens und des mittleren Ostens, um nur einige Staaten und Regionen zu benennen.

Was ist also los in dieser Welt?

Zudem stehen uns die Präsidentschaftswahlen in den USA bevor, Trump, Biden oder dieser Verschwörungsanhänger Robert Kennedy? Alles keine hoffnungsvollen Optionen angesichts der Verantwortung einer Weltmacht, die offenbar nicht mehr in der Lage ist, weltweit demokratische Maßstäbe zu setzen und auch nicht mehr als Ordnungsmacht gelten will. Überall ist Streit Programm. Es bestehen sogar in einem Großteil unserer deutschen Bevölkerung aufkeimende Gelüste, der AfD künftig Macht und Einfluss zu sichern. Wir schließen damit auf andere auf, auch auf europäische Staaten.

All dies bietet keinen wirklich schönen Ausblick auf die Welt, alle wirtschaftlichen Verwerfungen und Optionen, lieber Rüstung, anstatt Saatgut, Tod statt Leben, Verführung statt Bildung. Dieser an sich objektive schreckliche Zustand führt aber merkwürdigerweise noch zu keinem Aufruhr, keinem Bürgerkrieg, sondern wir scheinen erst einmal abwarten zu wollen, wie sich alles entwickelt. Zu vernehmen ist ein trotziges oder auch hilfloses „weiter so“ und wir erfahren, dass unsere Hilflosigkeit selbst angesichts des weltweiten Schreckensszenarios wie ein Beruhigungsmittel wirkt, und zwar eines der scheinbaren Gelassenheit. Möglicherweise ist das so zu verstehen, dass die auf uns einflutenden Bilder von Zerstörung, Hass und Gewalt, Stillstand, Unfähigkeit zu handeln, Betrug und Boshaftigkeit einerseits erschöpfend wirken, andererseits uns aber auch eine Gelegenheit bieten, Hilflosigkeit und Erschöpfung als eine Form der Resilienz zu begreifen. Wir finden uns so in der Unübersichtlichkeit zurecht, ohne daran zugrunde zu gehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gewährleistungspflichten

Welche Verpflichtungen haben wir gegenüber jedem anderen Bürger dieses Landes? Wer ist dabei ´wir` und weshalb bestehen diese Pflichten? Bei der Klärung dieser Frage dürfte zunächst die Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechte wichtig sein. Mit Unwillen nehme ich wahr, dass beides in der öffentlichen Diskussion oft vermengt wird. Menschenrechte benötigen zu ihrer Anerkennung keinen durch Abstimmung herbeigeführten expliziten Konsens in der Gesellschaft. Sie sind selbst dann verbindlich und gültig, wenn eine Mehrheit von Bürgern sich dafür aussprechen würde, diese nicht oder nur zu ihren Gunsten anzuwenden.

Anders verhält es sich allerdings mit allen sonstigen Rechte der Teilhabe. Diese beruhen auf einem Konsens, der Willensbildung, der Abstimmung und Verabredung, nicht nur zum gemeinsamen Handeln, sondern zur allgemeinen Akzeptanz des Ergebnisses.

Demokratische Verhältnisse bedingen dabei nicht die angestrebten Rechte, sondern den Prozess, in dem die Meinungsbildung stattfindet und der zur Umsetzung der Absprachen führen soll. Letztlich entscheidet dabei die Mehrheit, gewährt und garantiert die Verbindlichkeit der Entscheidung und schützt zudem die unterlegene Minderheit, die sich mit dem Ergebnis abfinden muss, wegen dieser Bereitschaft dies zu tun.

Aufklärung, Chancengewährung, Diskurs, Abstimmung und Kontrolle sind die wichtigsten Bestandteile einer organsierten und verbindlichen Teilhaberschaft. Nicht nur der Staat, die Politiker und alle Bürger haben im eigenen Interesse eine prozessuale Gewährleistungspflicht, um durch demokratische Prozesse Selbstermächtigungen Einzelner und Gruppen zu verhindern, wenn deren Anspruchsverhalten die Demokratie zu gefährden droht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Worte

Wir stehen unter erheblichem Lieferdruck. Zwei Mal in der Woche soll ein neuer Blogbeitrag erscheinen. So habe ich es mit Frau Klame verabredet. Gedanken und Gefühle, die auf Vorkommnisse reagieren. Darüber will ich schreiben, den Prozess und die Wirkung erläutern. Ich greife zum Diktiergerät und lege los. Ich weiß, es wird sich ein Wort zum anderen fügen und schließlich etwas entstehen, das ich selbst mit Verwunderung lesen werden. Das soll ich geschrieben haben?

Schon möglich, denn als aufmerksamer Mensch bleibt mir nicht alles verborgen, vieles wird mir erzählt und manches lese ich nach. Die eigenen Überlegungen mit einzuarbeiten, gelingt mir desto besser, je mehr ich mich gedanklich schon von dem Anstifter meiner Wahrnehmungen entfernt und befreit habe. Ich leugne nicht, dass es mir Spaß macht, nach einem Blatt Papier zu greifen, mich dann zu konzentrieren und Ideen zu Themen zu entwickeln, über die ich schreiben könnte. Wenn ich sie nicht aufschreibe, vergesse ich sie wieder, vertraue aber darauf, dass die Gedanken mich schon nachhaltig genug plagen würden, um irgendwann dann doch wieder zu erscheinen.

Jeder Blogbeitrag ist eine Minigeburt und diese Minischöpfung entsteht erst dadurch, dass meine Mitarbeiterin Frau Gerlach diese zu Papier bringt, geduldig die Korrekturprozesse begleitet, meine Handschrift zu entziffern vermag und schließlich auch noch meine Frau gegenliest, bevor Frau Klame übernimmt und in den Blog einpflegt. Auf einen Resonanzraum habe ich bewusst verzichtet.

Ist der Blog im Internet angekommen, ist er bei mir weg. Ich weiß über den Provider, dass sehr viele die Beiträge anklicken und oft erstaunlich lange verweilen. Aber, es sind nur Worte. Sie bewegen nichts, weil es offenbar nicht gelingt, die Medien so zu nutzen, dass sie als Transmitter für Respekt, Menschenrechte und Zuneigung dienen. Manche Menschen können auch durch Twittern verstören, aber durch Worte allein wird nichts bewegt, wenn der Resonanzraum zu klein ist. Ich muss nachdenken, ob es sinnvoll ist, Worte zu verbreiten, die Tausende zwar regelmäßig Woche für Woche lesen, aber deren Sinn offenbar allein darin besteht, nichts zu bewirken.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Verrechtlichung des Lebens

Es besteht ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Bürger erwartet vom Staat, insbesondere von den von ihm gewählten Vertretern im Parlament, dass sie Gesetze erlassen, die unser Leben für jeden einsehbar ordnen und gestalten. Formelle Gesetze sind den Volksvertretern vorbehalten. Zusätzlich wird das öffentliche und auch private Leben ergänzend gestaltet durch sogenannte materielle Gesetze, Rechtsverordnungen, Verfügungen und Erlasse, und zwar sowohl national als auch supranational zum Beispiel durch EU und UN. Das Korsett ist eng geschnürt und lässt unser Leben als in Gänze verrechtlicht erscheinen. Wichtig ist es daher zu wissen, ob und in welchem Umfang diese Verrechtlichung aufgebrochen werden kann. Ansatzpunkt ist Artikel 1 GG, für den im Gegensatz zu Artikel 2 GG die sogenannte Kerntheorie nicht gilt, d. h. Artikel 1 des Grundgesetzes kann nicht dahingehend abgeändert oder eingeschränkt werden, dass die Würde des Menschen nur noch im Kern erhalten bleibt. Ferner beinhaltet Artikel 1 GG nicht nur einen Abwehranspruch des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern ist Ausfluss des allgemeinen Menschenrechts, welches jeder andere, also auch der Staat zu respektieren hat. Zur Würde des Menschen gilt vordringlich die Freiheit, d. h. sein naturgegebenes Recht, sich umfassend zu bilden, sich zu mehren, Gefühle zu haben und seinen Verstand zu gebrauchen. Seine Freiheit kann nur dort eingeschränkt werden, wo dies aus vernünftigen Gründen zur Ordnung des gesamten Gemeinwesens erforderlich ist. Insbesondere besteht aber das Menschenrecht darin, über sich selbst zu verfügen, Verantwortung zu übernehmen, den Staat zu fordern und alles zu tun, um das eigene Leben zu gestalten und in Würde zu vollenden. In Erkenntnis dieses alles umfassenden Menschenrechtes müssen wir uns die Frage stellen, ob nicht ein Übermaß an Regelungen in die Freiheitsrechte des Menschen nach Artikel 1 des GG eingreifen und es ihm nicht selbst überlassen werden sollte, seine eigenen verantwortungsvollen Grundsätze zu beachten. Hierfür ein Beispiel:

Nicht Politik und Gesetzgeber haben die Kriterien für Good Governance und Corporate Social Responsibility entwickelt, sondern verantwortungsvolle Unternehmen und Menschen, die erreichen wollen, dass auch in wirtschaftlich organisierten Einrichtungen ein Wertekodex verankert wird. Wir kennen dies auch aus anderen Zusammenhängen, zum Beispiel die Grundsätze für „Gute Stiftungspraxis“ oder aufgestellte Nachhaltigkeitskriterien. Jetzt gibt es allerdings Bestrebungen, die Kodizes für CSR und Good Governance gesetzlich zu verankern. Das ist natürlich einerseits attraktiv, andererseits führt eine derartige Sichtweise zur Einschränkung einer sich dynamisch entwickelnden Diskussion zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Die Verrechtlichung erscheint dort kontraproduktiv und führt zur eher resignativen Haltung unter dem Gesichtspunkt des Müssens, statt des freiheitlichen Bejahens und Wollens. Es ist daher zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, einen dynamischen Entwicklungsprozess in unserer Gesellschaft zu fördern, indem wir auf die Aufstellung von immer mehr Rechtsregeln verzichten und sogar an der einen oder anderen Stelle zurückbauen, um dadurch das Verantwortungsgefühl des Bürgers als Souverän zu stärken und seine Freiheit zu erhalten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski