Schlagwort-Archive: Parteien

Teilhabe

Besonders anlässlich der Wahlen in Thüringen und Sachsen war bei Politikern und in den Me­dien von Menschen die Rede, die demokratieverdrossen, abgehängt und frustriert seien. Anders sei es auch nicht zu erklären, dass Parteien wie die AfD und das BSW gewählt wurden. Den ganzen Salat an Argumenten muss ich hier nicht wiedergeben, er ist uns allen sattsam bekannt. Wie mag es aber tatsächlich um die Menschen bestellt seien, ob diese im Osten oder Westen, im Süden oder Norden Deutschlands leben?

Ich weiß es nicht, jedenfalls nicht mit dieser Ein­deutigkeit, die Welterklärer bevorzugen. Nach meiner Einschätzung präsentieren sich alle Men­schen, also auch die Wähler, mit ihren Erwartungen, Sehnsüchten und Ansprüchen in einer Vielfältigkeit, die ihnen oft selbst Sorge bereitet, sie ängstlich und bange werden lässt. Es ist alles viel zu viel und zu unübersichtlich für sie, selbst der private Raum nicht mehr ganz sicher. Die gespürten Verletzungen werden vor allem medial geschaffen durch öffentlich geäußerte Erwar­tungen und Verpflichtungen und durch die Erschaffung einer digital verpflichtenden Welt, die Zumutung provoziert, Menschen zwingt, sich permanent auf Unwägbarkeiten einstellen zu müssen.

Die Erfahrung der früher gepflegten Einheit und Konformität, die die Menschen zwar einerseits langweilte, allerdings aber auch beruhigte, veranlassen sie heute, in jedes für sie bild­haft bereitgestelltes Fahrzeug zu steigen, wenn dies die ehemals vertraute Ruhe verspricht und sich Gleichgesinnte darin befinden. Allerdings, wenn sie sich umschauen, werden sie nach ei­niger Zeit mit Erstaunen entdecken, dass sich Menschen im Wagen befinden, die voneinander abwei­chende Meinungen und Erwartungen haben. Was werden sie dann tun? Etwa austeigen? Das Fahrzeug wechseln? Wer weiß? Wer sind nun diejenigen, die die Menschen, Bürger, Wähler abholen und zum Einstieg in ihre Kutschen und Wagons verleiten oder nötigen?

Um im Bild zu bleiben, natürlich die Parteien. Für diejenigen, die ursprünglich nur eine Fahrt ins Blaue buchten, haben sie einen Chauffeur bestellt, Reiseziele benannt und verkaufen – um im Bilde zu bleiben – statt Rheumadecken ihre Programme. Bei Fahrten ins Blaue ist dies traditionell immer so, an Bord gelten die Regeln des Veranstalters. Doch nicht vergessen, ein jeder Reisende hat die Fahrt selbst gebucht. Fühlt er sich in seinen Erwartungen etwa dann enttäuscht, wird es niemanden geben, der ihn dafür entschädigt. Es entspricht lediglich seinem Motivirrtum, wenn er meint, er habe geglaubt, auf der Fahrt ins Blaue interessante Sonderangebote zu bekommen, tatsächlich aber feststellt, dass alle Angebote veraltet und durchschnittlich sind. Per­manent habe ein Vertreter des Reiseveranstalters auf ihn eingeredet, zur Ruhe sei er nicht gekommen, so wird er klagen, aber bereits nach kurzer Zeit sind wohl die Erinnerungen an seine gemachten schlechten Erfahrungen wieder verblasst. Eine neue Fahrt ins Blaue ist schon angekündigt, das Fahrzeug steht bereit und warum sollte er nicht mitfahren? Vielleicht ist dieses Mal alles anders.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Punktgenau

Zuweilen wirken politische Entscheidungen, zumindest in Deutschland, wie aus der Zeit gefal­len. Beispielsweise soll hier das Namens- und Geschlechtergesetz erwähnt werden. Während in der Ukraine und im Nahen Osten sich die Kriegsgeschehen massiv weiten und auch die Me­dien über unsere fehlende Verteidigungsfähigkeit spekulieren, die Wirtschaft schwächelt und die Politik zu Sparzwängen angehalten ist, wird erstaunlicherweise die politische Diskussion fast trotzig von den politischen Einschätzungen zum Straßenverkehr, den Blütenstreifen auf Ackerflächen und vom Familiengeld geprägt.

Fraglos sind dies alles Themen, die einer politi­schen Bewertung zugänglich sind, ggf. im Bundestag verhandelt werden müssen, aber mit wel­cher Priorität sollte dies geschehen und zu welcher Zeit?

All dies ist offenbar in einer Agenda aufgeführt, die vor langer Zeit festgelegt wurde. Deren Inhalt ist aber rückbezüglich, stammt aus ehemaligen Parteiprogrammen, leitet sich ab von der DNA heutiger Amtsträger, wurde festgezurrt im Koalitionsvertrag und schließlich den einzelnen Ministerien bzw. deren Amts­trägerschaft zugeteilt. Die Ressortverteilung bestimmt jenseits der politischen Binnen- und Weltlage zudem den politischen Verhandlungsgegenstand. Da die Zuteilung einzelner Ressorts nach Präferenzen der Parteien erfolgt ist, liegt es in der Selbstermächtigung des jeweiligen Amtsinhabers, seine Agenda während seiner Amtszeit nach Gusto umzusetzen. Und, so soll es nach Ansicht der jeweiligen Amtsinhaber auch geschehen, dafür werden sie mit den finanziel­len Mitteln ausgestattet und können sich dabei selbstbewusst auf schriftlich festgelegte Abspra­chen berufen.

Nun aber erfährt unsere Gesellschaft das Weltgeschehen, also all unsere Zustände insgemein, eine ständige und sehr rasche Veränderung. Damit erscheint die genannte politische Agenda sehr oft wie aus der Zeit gefallen, unfähig, situativ auf zeitgegenwärtige Probleme an­gemessen zu reagieren und stattdessen das Drehbuch für Debatten zu liefern, die selbstverständ­lich auch behandelt werden sollten, aber nicht unbedingt jetzt. Wann ist es aber die richtige und wann die falsche Zeit dafür?

Eine Demokratie zeichnet sich nicht nur durch die Vielfältigkeit des politischen Verhandlungsgegenstandes, sondern auch dadurch aus, dass sie zäh dem Zeit­geist trotzt. Dennoch sollte sie in der Lage sein, flexibel mit ggf. notwendigen oder erforderli­chen Verschiebungen im Fokus einer Legislaturperiode dazu in der Lage sein, Prioritäten kon­zentriert zu verabreden und die öffentliche politische Debatte nicht mit Themen zu strapazieren, die als zeitgemäß empfunden werden. Trotz aller Verabredungen und Vorbefasstheiten hin­sichtlich der politischen Agenda, sollten deren Handlungsbevollmächtigten ihr Handeln punkt­genau auf aktuelle Anforderungen ausrichten können.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Streik

Fraglos ist ein Streik grundrechtlich geschützt. Streik, ob bei herstellenden Betrieben, Dienstleistern, bei der Bahn oder im Flugverkehr, stets werden durch Streik beabsichtigte Störungen von Betriebsabläufen herbeigeführt, um Interessen von Mitarbeitern durchzusetzen.

Natürlich darf dabei nicht unerwähnt bleiben, dass es auch Streikformen gibt, die allein darauf abzielen, andere Interessen, z. B. politische Vorstellungen zu realisieren. Durch ihre allerdings üblicherweise den Betrieb unterbrechenden Eigenschaften haben Streikmaßnahmen zunächst Einfluss auf die Arbeitsabläufe in den Unternehmen selbst, aber auch auf eine Vielzahl von unmittelbar und auch mittelbar sonstigen Betroffenen, die aufgrund der Streikmaßnahmen zum Beispiel am Fliegen oder Fahren gehindert werden, also ihrerseits als eigentlich Unbeteiligte erhebliche Nachteile erfahren.

In diesem Fall muss man wohl von einem „Streikreflex“ reden, für den sich die spannende Frage stellt, ob dies so gewollt und rechtens ist? Setzen Streikende darauf, dass durch den bei den sonstigen Beteiligten und Betroffenen einsetzenden Unmut aufgrund des Streikes ein zusätzlicher Vorteil für ihr eigenes Vorhaben zu erzielen ist? Ist es denn gerechtfertigt, sozusagen mit „Drittwirkung“ zu streiken?

Dazu ganz juristisch: Verträge mit Wirkung zu Lasten Dritter sind nach unserer Rechtsordnung unwirksam.

Ist denn ein Streik, der nicht nur unter den Parteien Wirkung entfaltet, mit diesem Rechtsverständnis in Übereinstimmung zu bringen?

Aus Kriegen kennen wir den Begriff der Kollateralschäden. Kann man diese Erfahrung nun auch auf den Streik übertragen, und zwar dergestalt, dass allgemein Kollateralschäden infolge des Streiks – weil sie diesem immanent sind – von jedem hinzunehmen seien?

Selbstverständlich besteht das Recht, nachdrücklich für die eigenen Interessen einzutreten und dies auch durch Aktionen zu bekräftigen. Muss aber nicht im Interesse der „sonstigen“ also unschuldig davon betroffenen Personen einer Schiedsrichter- und/oder Schlichtermaßnahme nicht immer der Vorrang eingeräumt werden, bevor andere Menschen direkt oder indirekt durch Streikmaßnahmen zu Schaden kommen? Es könnte also am Verhandlungstisch der Tarifvertragsparteien auch ein Dritter, z. B. ein Vertreter der vom Streik mittelbar betroffenen Menschen, mit am Tisch sitzen, um deren Interessen ebenfalls in den Prozess einer umgehenden Schlichtung des tariflichen Konflikts einzubringen.

Das würde möglicherweise bei der Abwägung der Frage der Unverhältnismäßigkeit einer Streikmaßnahme Einsichten verschaffen, die ein Gericht bei einer Abwägung nur der Interessen der Tarifparteien allein nicht haben kann, da es zwar die Verhältnismäßigkeit, nicht aber die schädliche und an sich rechtswidrige Drittwirkung bedenkt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Mehrheit

In diesem Jahr wird häufig gewählt, in Kürze auch wieder der Bundestag. Eine Mehrheit ist dann zu Wort gekommen, hat verschiedene Parteien gewählt, die ihrerseits eine Koalitionsmehrheit zum Zwecke des Regierens bilden werden. Mehrheiten üben einen großen Einfluss auf unser Leben aus, ob sie sich lautstark zu Wort melden oder schweigend abwarten. Was eine Mehrheit ist und bedeutet, hängt allerdings nicht von ihr ab, sondern von Umständen, die ihr Legitimation zumessen und Bedeutung verleihen. Selbstermächtigungen von Mehrheiten ohne entsprechende Anerkenntnisse sind vergeblich. In Zeiten wie diesen, wo ´sanfte´ autoritäre Regime oder gar Diktaturen sich ihre Mehrheiten beschaffen, definieren sie auch deren Vorhandensein.

Da es nicht erst seit dem letzten amerikanischen Präsidenten, Donald Trump, verschiedene Wirklichkeiten, d. h. Anschauungswirklichkeiten gibt, ist es auch möglich, Mehrheiten dadurch zu schaffen, dass man sie behauptet. Auch, wenn es zuweilen völlig unklar erscheint, welche Mehrheiten bestehen, scheinen Stabilitäten außerhalb von Mehrheiten nicht möglich zu sein.

Eine Mehrheit mag sich ggf. gegen die Zumutungen einer Auffassung, die ihr zugemessen wird, nicht wehren können, aber sie sorgt schweigend für ein bestimmendes Maß an Ordnung. Selbst unter Berücksichtigung der möglicherweise fatalen Folgen ihres historischen Handelns, sind Mehrheiten unverzichtbar für die Stabilität in allen Organisationen, Staaten und Gesellschaften.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Zwischenwelten

Wenn wir etwas von Zwischenwelten hören, denken wir fast zwangsläufig an Science-Fiction-Geschichten. ´Zwischenwelten´ ist ein nicht ganz fassbarer Ort, unkonkret, gefährlich und mächtig. Genau so aber verhält es sich mit Zwischenwelten, die wir kennen und von denen wir wissen, dass sie sich in unserem Alltag komfortabel eingerichtet haben. Die Rede ist von Organisationsformen, wie Gewerkschaften, Parteien und Glaubensgemeinschaften. Deren Einfluss auf unsere Gesellschaft ist unbestreitbar und wird täglich erlebt. Fraglich ist jedoch deren Legitimation.

Die genannten Institutionen sind Vereinen ähnlich, aber in ihrer Wirkung greifen sie weit über ihre eigene Mitgliederstruktur hinaus. Gewerkschaften engagieren sich nicht nur für Arbeitsbedingungen, Gehaltserhöhungen und die Freizeit ihrer Mitglieder, sondern vermögen auch Regelungen für diejenigen zu treffen, die weder Mitglieder sind, noch persönlich beabsichtigten, die Interessensvertretung zu legitimieren.

Meist mit, aber auch gegen den Willen Einzelner können Tarifverträge nicht nur ausgehandelt, sondern auch verbindlich mit Arbeitgebervertretern abgeschlossen werden. Gewerkschaften sind keine staatlichen, auch keine halbstaatlichen, individuellen oder kollektiv privaten Einrichtungen, sondern intermediäre Interessensvertretungen, die ihre Legitimation von grundrechtlich geschützten Interessen ableiten.

Ähnlich verhält es sich mit Parteien. Auch sie verpflichten nach Wahlen unsere Gesellschaft zu einem Verhalten, das nicht davon abhängt, ob wir Parteimitglieder sind oder nicht. Sind sie mehrheitlich gewählt, nehmen sie auch Minderheiten in die Haft für ihr Programm. Dies geschieht ohne Ansehung persönlicher Interessen oder staatlicher Verfasstheit. Parteien bedienen sich dieser Einrichtungen, allein aufgrund ihrer Legitimität.

Auch Kirchen und Glaubensgemeinschaften greifen in ihrer Wirkungsmacht stets weit über die Individualität des einzelnen Gläubigen und der durch sie verfassten Institution hinaus. Sie halten sich allgemein für Daseinsfragen und auch des Jenseits für zuständig und rechtfertigen sich weder durch Mitgliedschaften, noch Zustimmung. Auch sie sind intermediäre Einrichtungen, Teil einer Zwischenwelt, deren Legitimität nicht zur Überprüfung gestellt wird.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Staatsnepotismus

Vielleicht hätte ich mich auch im Feudalismus zurechtgefunden, jedoch hat sich das Volk inzwischen zur Demokratie entschlossen und die muss gelebt werden. Gelebte Demokratie bedeutet, dass wir uns dem Staat nicht verweigern, denn dieser gehört uns. Dem Volk. Wir müssen die Politiker ausbilden, denn diese sollen uns helfen, effektiv den Willen der Bürger umzusetzen. Das kann man in der Demokratie nicht den Parteien überlassen. Die Parteien sind und waren die Orientierungspunkte verschiedener Kräftefelder innerhalb der Gesellschaft, stellen aber kein Zukunftsmodell für eine pluralistische Gesellschaft dar. Vielleicht nicht der einzelne Politiker, aber die Parteien als solche glauben, dass sie sich des Staates bedienen dürfen, der Bürger für sie da sei. Tatsächlich verhält es sich aber so, dass der Staat für den Bürger da ist, ihm gegenüber Rechenschaft abzulegen hat. Um größere Transparenz und Selbstverständlichkeit im Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu entwickeln, ist es erforderlich, dass Politiker künftig außerhalb der Parteienstrukturen ausgebildet und mit ihren Aufgaben konfrontiert werden. Dies kann an Universitäten und sonstigen Einrichtungen unter Einbeziehung philanthropischer Institute und Stiftungen geschehen.

Wir brauchen keine zufällige, sondern eine ausgebildete politische Elite, die in der Lage ist, nicht nur medial, sondern auch inhaltlich zu wirken, bereit ist, Verantwortung außerhalb der Parteiverantwortung für das gesamte Gemeinwesen zu übernehmen, Zukunftsentwürfe zu fertigen und diese auch verständnisvoll umzusetzen. Parteien, Gewerkschaften und sonstige Verbände sollen dabei natürlich auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen, und zwar als Gruppierungen, die zum einen den Willen unterschiedlicher bürgerschaftlicher Kräfte bündeln und zum anderen den Dialog zwischen unterschiedlichen Ansätzen und Betrachtungsweisen fördern. Nur durch Politiker, die künftig häufiger dem Volk verpflichtet sind, ist es möglich, den Staat auch dort in die Schranken zu weisen, wo er glaubt, sich als Feudalherr aufspielen zu müssen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski