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Arbeit

Viertagewoche. Homeoffice. Teilzeit bei vollem Lohnausgleich. Work-Life-Balance. Burnout. Selbstverwirklichung. Ausbeutung. Vollbeschäftigung. Langzeitarbeitslosigkeit. Die Liste der Themen, die arbeitsorientiert diskutiert werden, ist lang.

Augenblicklich ist die Vier-Tage-Woche im Fokus der Aufmerksamkeit. Das bedeutet konzentrierte Arbeit an vier Tagen in der Woche, drei weitere Tage Selbstverwirklichung. Das genüge und würde Menschen mehr Zeit dafür lassen, ihre Anliegen, seien dies Familie, Yoga, Sport, Treffen mit Freunden oder andere Hobbies zu verwirklichen. Das kann alles so sein und klingt plausibel und doch löst es bei mir ein Störgefühl aus. Zwar möchte ich keinem Menschen seinen Weg zur persönlichen „Glückseligkeit“ streitig machen, frage mich allerdings, auf wessen Kosten dies geschieht?

Trotz aller Umweltbelastungen, familiärer Probleme, Arbeit und auch persönliche Herausforderungen, wir Menschen werden älter, verbrauchen mehr Ressourcen statt weniger, kurzum unsere Bedürfnisse wachsen enorm. Unsere auf längerfristigen Konsum angelegte Gesellschaft kann nach meinem Verständnis nur durch Arbeit im Gleichgewicht gehalten werden. Es ist schwer, mir eine Gesellschaft vorzustellen, in der sich bei immer weniger Arbeit ein stets mehrendes Wachstum einstellt.

Wer schafft denn dann die Rente, die finanzielle Kompensation für Krankheiten, Pflege und sonstigen Bedürfnisse einer arbeitsteiligen Gesellschaft? Wer schafft dann auch den Ausgleich für diejenigen, die sich nicht mehr helfen können?

Sicher sind einige Glücksritter wendig in der Lage, auf Kosten anderer zu leben, ohne dass dies zu verhindern wäre. Aber wollen wir dies als eine Form des Systems? Glauben wir, dass diejenigen, die auf Kosten anderer leben, glücklicher sind? Haben sie das Leben begriffen?

Ich glaube nicht. Ich bin davon überzeugt, dass wir da sind, um tätig zu sein, und zwar für andere und damit auch für uns selbst. Um prozessual davon zu profitieren, Leistungen entgegenzunehmen und ggf. auch im Alter auf eine verlässliche Lebensversorgung zurückgreifen zu können, geht das nicht ohne die lebzeitige Pflicht zu arbeiten. Diese Pflicht schafft Ordnung, ermöglicht vielfältige Begegnungen, bildet aus und befriedigt sogar, wenn nicht alle, so doch die meisten Menschen. Die Arbeit wird schlechtgeredet. Der Satz aber: „Ich habe meine Pflicht getan“, verschafft nicht nur eine persönliche Befriedigung, sondern auch ein verlässliches Gewissen, persönlich, in der Familie, Freundschaften und im gesellschaftlichen Kontext.

Wer bereit ist, für andere und sich selbst zu sorgen, kann fröhlich erklären: Mir wohl und keinem übel.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Gewährleistungspflichten

Welche Verpflichtungen haben wir gegenüber jedem anderen Bürger dieses Landes? Wer ist dabei ´wir` und weshalb bestehen diese Pflichten? Bei der Klärung dieser Frage dürfte zunächst die Unterscheidung zwischen Menschen- und Bürgerrechte wichtig sein. Mit Unwillen nehme ich wahr, dass beides in der öffentlichen Diskussion oft vermengt wird. Menschenrechte benötigen zu ihrer Anerkennung keinen durch Abstimmung herbeigeführten expliziten Konsens in der Gesellschaft. Sie sind selbst dann verbindlich und gültig, wenn eine Mehrheit von Bürgern sich dafür aussprechen würde, diese nicht oder nur zu ihren Gunsten anzuwenden.

Anders verhält es sich allerdings mit allen sonstigen Rechte der Teilhabe. Diese beruhen auf einem Konsens, der Willensbildung, der Abstimmung und Verabredung, nicht nur zum gemeinsamen Handeln, sondern zur allgemeinen Akzeptanz des Ergebnisses.

Demokratische Verhältnisse bedingen dabei nicht die angestrebten Rechte, sondern den Prozess, in dem die Meinungsbildung stattfindet und der zur Umsetzung der Absprachen führen soll. Letztlich entscheidet dabei die Mehrheit, gewährt und garantiert die Verbindlichkeit der Entscheidung und schützt zudem die unterlegene Minderheit, die sich mit dem Ergebnis abfinden muss, wegen dieser Bereitschaft dies zu tun.

Aufklärung, Chancengewährung, Diskurs, Abstimmung und Kontrolle sind die wichtigsten Bestandteile einer organsierten und verbindlichen Teilhaberschaft. Nicht nur der Staat, die Politiker und alle Bürger haben im eigenen Interesse eine prozessuale Gewährleistungspflicht, um durch demokratische Prozesse Selbstermächtigungen Einzelner und Gruppen zu verhindern, wenn deren Anspruchsverhalten die Demokratie zu gefährden droht.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski