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Zuwendung

Das Vermächtnis ist das Versprechen einer besonderen Zuwendung, die sehr oft in Testamenten abgegeben wird. Dann sind sie meist sehr direkt gehalten und begünstigen eine Person oder Einrichtung mit einem Anspruch, der nach dem Willen des verstorbenen Erblassers durch seine Erben erfüllt werden soll.

Vermächtnisse benötigen allerdings kein Testament, um wirken zu können, denn auch ein Schriftsteller oder Komponist kann das von ihm geschaffene Werk bestimmten oder allen Menschen überlassen, ohne jemals genau zu wissen, wem dieses Vermächtnis zugutekommt. Niemand muss ein Vermächtnis annehmen, wenn es aber geschieht, dann ist der Wille des Vermächtnisgebers für dessen Ausgestaltung und seiner Nutzung rechtlich verbindlich. Alle mit dem Vermächtnis verbundenen Auflagen und Regeln sind zu befolgen und somit auch die Bedingungen, unter denen es ggf. an einen Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben ist.

Ein mit Bedingungen und Auflagen versehenes Vermächtnis ist ein verpflichtendes Geschenk, dass dem Zuwendungsempfänger zwar zugutekommt, aber stets auch daran erinnert, von wem er seine Nutzungsrechte ableitet. Somit soll gewährleistet sein, dass dem Beschenkten stets der Wohltäter und sein Werk in Erinnerung bleiben und er das Zugewandte auch nicht in einer Selbstanmaßung nützt, die dem mutmaßlichen Willen des Vermächtnisgebers widersprochen hätte.

Zu bedenken ist allerdings, dass Zuwendungsempfänger in der Regel darauf setzen, dass Zuwendungsgeber nicht mehr in der Lage sind, darüber zu wachen, wie mit dem Vermächtnis umgegangen wird und in einer Art Selbstermächtigung die Ablösung vom Willen des Vermächtnisgebers betreiben. Nur dort, wo eine Dauervollstreckung des Willens des Vermächtnisgebers gewährleistet ist, kann einer solchen Entwicklung begegnet werden. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass infolge fehlender Anpassungsfähigkeit der im Vermächtnis zum Ausdruck gebrachte Willen nicht mehr zeitgemäß ist und so das Interesse des oder der Zuwendungsempfänger schwindet, die Zuwendung angemessen wirtschaftlich oder ideell zu honorieren.

Deshalb erscheint es mir sinnvoll, Vermächtnisse mit Gestaltungsklauseln zu versehen, die es zwar erlauben, dass die so Begünstigten ihren zeitweiligen Nutzen aus der Zuwendung ziehen, dies aber nur, wenn sie dem Zuwendenden etwas zurückgeben, zumindest wertschätzend.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Arbeit

Arbeit ist weder ein Menschenrecht, noch eine Menschenpflicht. Arbeit wird durch das Ver­sprechen aufgeladen, dafür eine Gegenleistung zu erlangen, die es dem Menschen ermöglicht zu leben. Arbeit, wie wir sie kennen, ist kein Naturgesetz und kein Lebensbegriff. Tiere arbeiten nicht, wenn wir sie nicht in Arbeit bringen und in der vorindustriellen Zeit haben die Menschen nicht auf die uns heute bekannte Art und Weise gearbeitet, sondern sich im Sinne ihrer Lebenserhaltung beschäftigt.

Der Tag der Arbeit ist auch kein Verpflichtungstag für den Arbeiter, sondern will an seinen Schutz erinnern. Sklaverei, Ausbeutung anderer Menschen zur Gewinnmaximierung Einzelner oder Gruppen hat es immer gegeben. Diese Form der Unterwerfung ist dem Machtbegriff und nicht der Arbeit zuzuordnen. Auch Ausbeutung und Selbstausbeutung sind keine notwendigen, das Leben zwingend begleitenden Verhaltensweisen.

Der Arbeit verwandt, aber nicht dasselbe, ist die Beschäftigung des Menschen. Die ganze Komplexität des menschlichen Verhaltens vom Denken angefangen, über Fühlen und Handeln, ist darauf gerichtet, sich zu beschäftigen. Die Beschäftigung des Menschen ist nicht an Arbeit gekoppelt, sondern betrifft die Familie genauso wie sportliche Betätigung, Gartenpflege oder das Lesen eines Buches. Der Mensch ist in eigener Verantwortung auf Arbeit nicht angewiesen.

Wenn stolz von Politikern oder Unternehmensinhabern verkündet wird, man habe wieder etliche Frauen, aber auch Männer in Arbeit gebracht, wird vergessen darauf hinzuweisen, dass dies nur geschieht, um durch diese einen Mehrwert zu erzielen. Dieser einzige Grund wird verschleiert durch die Behauptung, die Arbeit der Frau trüge emanzipatorischen Charakter und der Mensch müsse arbeiten, um sich und seine Familie zu unterhalten. Wenn aber Arbeit als gesellschaftliche Verabredung so unumgänglich sein sollte, wie es behauptet wird, was wird dann mit den Menschen geschehen, wenn es diese Arbeit nicht mehr gibt bzw. von Maschinen übernommen werden kann?

Die Propagandisten der Arbeit haben hierauf keine Antwort. Es gibt keine Beweise dafür, dass der Mensch arbeiten muss, um glücklich zu sein. Der Mensch erfährt seine Wertschätzung nicht durch Arbeit, sondern er erfährt sie durch Nachfrage nach seiner Person, die Anerkennung seines Verhaltens in der Familie, unter Freunden und in der Gesellschaft. Der nicht arbeitend beschäftigte Mensch erfährt die Möglichkeiten seines sinnstiftenden Handelns durch das Nichtstun, das Sehen und Erfahren und die Zeit als eine Möglichkeit der Ausdehnung seiner Kräfte und des sich Kümmern als eine neue sinnstiftende Beschäftigung.

Wenn es nicht abschätzig gemeint wäre, dürfte man diese Utopie, die einmal Wirklichkeit werden wird, als Schlaraffia bezeichnen. Ein Garant für das Funktionieren einer solchen Gesellschaft ist dann die Einsicht, das Geben und Fördern keine Last, sondern eine gesellschaftliche Bereicherung darstellt. Es ist wichtig, in einer freien Gesellschaft schon heute eine Umsteuerung vorzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass wir eine Zukunft ohne Arbeit als Bedrohung und nicht als verheißungsvolle Herausforderung begreifen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Was bleibt

Bei jeder mir bekannten Trauerfeier fällt irgendwann der Satz: Der Verstorbene wird ewig in unserem Gedächtnis bleiben, wir werden ihm ein dauerndes Andenken bewahren und seine Taten bleiben uns Vermächtnis. Das hört sich gut an, stimmt es aber auch?

Ich habe da meine Zweifel. Zwar mag ein Großteil der Menschen sich wünschen, ihre kleine Welt oder auch die große Welt möge sie im bleibenden Gedächtnis behalten, aber tatsächlich ist dies nur wenigen vorbehalten. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Persönlichkeiten aus der Kultur im weitesten Sinne, Wissenschaftler, namhaft, historisch, wichtige Politiker und Verbrecher. Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings das höchst persönliche Erinnern innerhalb der Familie, welches aber eine Generation meist auch nicht überdauert.

Wenn die postmortale Anerkennung fast umgehend erlischt und doch die Anerkennung anderer Menschen und in der Gesellschaft eines unserer wichtigsten Anliegen überhaupt ist, lohnt sich dann angesichts der Todesprognose überhaupt der Aufwand, mit großem Engagement für sich und auch für andere Menschen zu leben?

Ich meine, ja. Zwar ist jede Geburt zunächst und vor allem ein höchst persönliches familiäres Ereignis, aber auch ein gesellschaftliches. Jedem von uns, der in die Welt kommt, wird bereits mit der Geburt eine Aufgabe zugewiesen, die im Laufe des Lebens zu erfüllen sein wird. Die Rolle, die wir spielen, mag auf den ersten Blick nebensächlich wir­ken, sie ist es aber nicht. Eine Gesellschaft kann nur so funktionieren, dass alle an ihr teilhaben, jeder seinen Beitrag leistet und damit andere und sich selbst in den Lebensbildungsprozess mit einschließt. Ohne diese Leistung jedes Einzelnen von uns, kann das Menschenwerk nicht gelingen, wobei allerdings auch eine Vollendung niemals zur Debatte steht. Wir spielen un­sere Rolle und wenn es dann an der Zeit ist, übernimmt ein anderer. Die Übergänge sind nicht abrupt, sondern fließend.

Wissen und Erfahrung werden weitergegeben, prägen die genetische Matrix, um auch künftigen Generationen Gelegenheit zu geben, ein sinnerfülltes Leben zu führen. Aber, gerade weil die Bedeutung jedes einzelnen Menschen für unsere Gemeinschaft von so herausragender Bedeutung ist, dürfen wir nicht nachlassen, jedem Menschen bereits zu Lebzeiten ein solch hohes Maß an Anerkennung und Respekt zu erweisen, dass Nachrufe nur das Echo unserer Wertschätzung sind.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski