Archiv der Kategorie: Recht

Hier finden Sie meine Gedanken, Ideen und Anreize zu gegenwärtigen und vergangenen rechtswissenschaftlichen Themen, die mich und meine Umwelt bewegen.

Sprachkult

Der Marquis de Posa fordert bekanntlich in Schillers Don Karlos von Philipp II. „Sire geben sie Gedankenfreiheit!“ Ähnliches war von Martin Luther zu vernehmen, zumindest zunächst, als er von der Freiheit eines Christenmenschen sprach, um diese Freiheitsgewährung später allerdings wieder einzusammeln, zumindest soweit es die Bauern betraf. Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte manifestiert die Meinungsfreiheit für alle, wie sie auch Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bürger unseres Staates festschreibt.

Ist damit alles Denken und Sagen legitimiert? Wie verhält es sich dann mit dem umfassenden Denken, Meinen und auch Ausdrücken, sprachlich und in der Schrift? Habe ich ein Recht, alles zu sagen, was mir in den Sinn kommt?

Zumindest nach dem Grundgesetz wohl schon, soweit das, was ich ausdrücke nicht mit den strafrechtlich sanktionierten Abwehransprüchen des Staates, die auch im Interesse anderer Menschen durchgesetzt werden, kollidiert. Jenseits der Strafbarkeitsgrenze stellt sich mir die Frage, ob ich denn auch immer erfahren will, was andere meinen und sagen? Sollte Sprache in Wort und Schrift nicht vor allem empfängerorientiert sein? Kann ich es nicht als Zumutung empfinden, mir stets anhören zu müssen, was andere auch medial als ihre Meinung verbreiten? Wo ist der Schutz meiner Wahrnehmungsbereitschaft im Empfängerhorizont? Dazu finde ich weder in den allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, noch im Grundgesetz entscheidende Antworten, es sei denn, allgemeine Hinweise auf Strafgesetze, wobei diese nur im Einzelfall Relevanz aufweisen können.

Die Gedankenfreiheit ist keinem Menschen abzusprechen, auch Sprache, Bilder und alle sonstigen Medien als Verständigungsinstrumente sind willkommen, aber benötigen wir nicht den Schutz des Einzelnen vor der Meinungskakophonie? Also, jeder sollte denken, was er will und somit auch eine Meinung haben. Äußert er diese in seiner Blase, verstärkt sie sich sehr dynamisch in der Gruppe. Diffundiert sie dann aber auch durch die sie eingrenzende Hülle in andere Räume oder gerät gar in Abwehrscharmützel mit den sich dort ebenfalls bildenden Meinungen?

Meinungen sind unerbittlich wie auch unverbindlich, sie passen sich an oder zerstören, wenn man sie frei lässt. Wie jeder Organismus hat auch jede Gesellschaft die Möglichkeit, eine Kultur zu verabreden, die konstruktive Meinungen im Interesse der Entwicklung gesellschaftlicher Prozesse ermöglicht, aber unwillige Empfänger beliebiger Meinungen schützt.

Keiner muss sich alles bieten lassen, sondern die Möglichkeit haben, im Eigeninteresse Meinungsbeschallungen einzuschränken bzw. zu verhindern.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Dummheit

Der Begriff Dummheit beherrscht derzeit stark die öffentliche Diskussion. Kein Wunder. Es geschehen in dieser Welt Dinge, die die meisten Menschen sich nicht erklären können. Dies beginnt mit dem Krieg in der Ukraine, setzt sich fort an der lebensweiten Zerstörung unserer natürlichen Ressourcen und verdichtet sich in abstrusen Behauptungen, wie denjenigen der Weltverschwörung. „Wie können Menschen so dumm sein!“

Das scheint die natürliche Reaktion auf die unzähligen Zumutungen an unseren Verstand und unser Gemüt zu sein. Aber ist es Dummheit? Die Intelligenz eines Menschen wird u. a. nach Quotienten berechnet und es ist prüffähig, dass auch intelligente Menschen Rädelsführer in den oben beschriebenen Szenarien sind.

Ich habe während meiner juristischen Ausbildung am juristischen Institut den Hinweis erhalten, dass Menschen mit außerordentlich niedrigem IQ in der Lage sind, andere Menschen zu verführen und zu bestimmen. Diese werden im Psychologenjargon „Salonblödsinnige“ genannt.

Festzuhalten scheint mir, dass die Fähigkeit zur Intelligenz nur eine geringfügige Auswirkung auf Dummheit hat. Es ist sogar denkbar, dass Dummheit eine Konstruktion ist, die Intelligenz zu leiten vermag. Dummheit ist die Fähigkeit des Menschen, Einsicht in bestimmte Sachverhalte zu verhindern, zu erschweren oder so zu manipulieren, dass die behaupteten Sachverhalte der Wirklichkeit entgleiten.

Erkenntnisfähigkeit und Erkenntnisbereitschaft geben sich hier die Hand. Wird das eine nicht geschult, versagt auch das andere. Der Mensch ist und bleibt dumm, nutzt aber diesen Zustand, um ihn als allgemeinverbindlich zu erklären. Wenn keiner mehr genau hört, deutlich sieht, sich seines Verstandes und seines Gemütes nicht mehr erkenntnisbereit bedient, hat die Apathie der Dummen den Sieg davon getragen. Fini!?

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Sein

Sein oder nicht sein … das ist eine Menschheitsfrage, vor allem dann, wenn sie nicht theatralisch überhöht gestellt und persönlich ausformuliert wird. Das Sein als persönliche Erfahrung ist jedem Menschen allgegenwärtig.

Weniger geläufig ist jedem Menschen ein Sein, das ihm zugeordnet wird. Hierunter ist sowohl ein gesellschaftliches Sein, als auch ein rechtliches Sein zu sehen. Das gesellschaftliche Sein des Menschen, die Gemeinschaft mit anderen Menschen, aber auch mit Tieren, Pflanzen, Dingen sowie alle sonstigen stofflichen und nichtstofflichen Wahrnehmungen unterscheiden sich vom rechtlichen Sein des Menschen, welches von der Ordnung bestimmt wird.

Das rechtliche Sein des Menschen beginnt mit seiner Erzeugung und macht ihn vom ersten Tag der Befruchtung der Eizelle zu einem Wesen, welchen unter öffentlichem Schutz Rechte verliehen, aber im Prozess der Menschwerdung auch bereits Verbindlichkeiten auferlegt werden, die es mit seiner Geburt ohne eigene emotionale und kognitive Zustimmung bekräftigt.

Das rechtliche Sein des Menschen wird nicht von ihm selbst, sondern von anderen geschaffen. Es modelliert aber Rechte und Pflichten, die ursächlich im Sein liegen, aber keine Selbstbestimmung zulassen. Im Rechtssinne bestimmen weder Gott, noch die Natur das Sein des Menschen, sondern Regeln, die allerdings keine Allgemeinverbindlichkeit aufweisen müssen. So ist es erklärbar, dass das rechtliche Ich seine Ausprägung durch unterschiedliche Ordnungen erfährt, ob diese demokratisch legitimiert sind, auf Gesetzen und Verordnungen beruhen, ist dabei nebensächlich. Der rechtliche Status des Menschseins, natürlich unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedingungen, werden nur zugebilligt und kann vom Menschen selbst nicht geschaffen werden. Der Mensch kann sich selbst nicht als Seiender im Rechtssinne legitimieren.

Dort, wo der Mensch Teil einer Gemeinschaft ist, bestimmt allerdings nicht allein sein Rechtsstatus die Existenz, sondern das Sein berechtigt und verpflichtet den Menschen, auch dort, wo das rechtliche Sein weder hilft, noch schadet, eine Verabredung mit der Gesellschaft einzugehen. Auch, wenn das Recht zum Beispiel mit Artikel 1 des Grundgesetzes, der Würde des Menschen, eine die Rechtsgewährung übersteigende Bedeutung zumisst, kann nicht das Recht, sondern nur die Gesellschaft das dem Menschen Zustehende gewähren. In der Gemeinschaft mit anderen Menschen erfährt der Mensch die Legitimation seines Seins, die ihm weder die Natur, noch das Recht garantieren kann.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Verfassungskrise

Da das Grundlagengesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht Verfassung, sondern Grundgesetz genannt wird, wäre es unangemessen, die Krise des Grundgesetzes als eine Verfassungskrise zu beschreiben. Wieso das? Das Grundgesetz ist 1948 von fähigen Persönlichkeiten geschaffen worden, historische Erfahrungen wurden berücksichtigt und Perspektiven eröffnet, die im Zeitpunkt des Entstehens des Grundgesetzes noch kaum mit schneller Umsetzung rechnen durften. In diesem Sinne wurde das Grundgesetz als modern, komplex und integrativ bezeichnet. Und doch, da es Menschenwerk ist, haben dessen Auswirkungen auch dafür gesorgt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderdriften können.

Das zeigt sich meines Erachtens deutlich darin, dass mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz kurzerhand für die hinzugewonnenen Landesteile der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, ohne durch Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung zu überprüfen, ob dieses Grundgesetz auch den Willen der neuen Bundesbürger abbildet. Dem Unbehagen und der Kritik daran begegneten die Verantwortlichen stets mit dem Hinweis, dass alles schnell gehen musste und die künftigen Bundesbürger des Ostens dieses Grundgesetz wollten oder es ihnen egal war, Hauptsache, sie profitierten nun auch vom gemeinsamen Staat und würden entschädigt für die vielen Jahre, die sie davor von der Bundesrepublik abgehängt waren.

Es hätte eine Aufholjagd des Ostens werden können, aber diese „Missachtung“ des Gedankens der Schaffung eines einheitlichen Verfassungsstaates führte in der Konsequenz auch dazu, dass die Bürger und ihre Betriebe sowie Einrichtungen des Ostens so behandelt wurden, als seien sie Besitzstände der vorhandenen Bundesrepublik. Die Rolle der Treuhand ist bekannt. Ihre fehlerhafte Einrichtung und teils gewissenlose Nutzung durch bestimmte Akteure führten dazu, dass Betriebe abgewickelt, ausgeplündert und stillgelegt wurden, statt einen vertretbaren Entwicklungsprozess einzuleiten, der es erlaubt hätte, Versäumnisse aufzuholen und vorhandene Entwicklungskräfte freizusetzen. Eine zwar in weitem Sinne nicht gelebte, aber gleichwohl per Staatsdoktrin verkündete Teilhaberschaft der DDR-Bürger an ihren Betrieben, spiegelte sich auch in einer Teilhaberschaft im öffentlichen Leben wider, deren Bodenständigkeit kurzerhand durch das Demokratiemodell der Bundesrepublik Deutschland abgelöst wurde.

Demokratien beruhen nun aber auf Verabredungen von Menschen, ihr Zusammenleben auf eine abgestimmte Art und Weise so zu ordnen, dass jeder Bürger auf die Interessen und Belange anderer Bürger bei der Ausübung seiner freiheitlichen Rechte Rücksicht nimmt. Dieser Aushandlungsprozess erfolgt in einer Verfassung als eine Manifestation des „Contract Sociale“, aus dem sich festgeschriebene und verbindliche Garantien für eine soziale Teilhaberschaft der Bürger ableiten lässt.

Diese rechtlich verbürgte Teilhaberschaft ist in der neu gefügten Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet und führt in der Konsequenz zu einem Verhalten seiner Bürger, die darin eine Missachtung ihres fundamentalen Anspruchs auf Mitsprache sehen und Gelegenheit haben wollen, ihrem Gemeinschaftsverständnis nunmehr eine Stimme zu geben. Um die darin begründete Höhe des Grundgesetzes zu überwinden, wäre es erforderlich, das Versäumte nachzuholen, ein Verfassungskonvent zu berufen und über eine ausgehandelte Verfassung eine Abstimmung herbeizuführen. Geschieht dies nicht, droht eine Erosion unseres Staates.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Grund und Boden

Ob wir auf schwankendem Grund oder mit beiden Beinen auf festem Boden stehen, all dies ist eine Frage der Haltung und der Selbstwahrnehmung. Worauf stehen wir, worauf ist Verlass, gibt es die ersehnte Beständigkeit unserer Anschauung? Wir nutzen gern alltägliche Erfahrungen für unsere Metaphern, um Seinszustände und Fortschrittsperspektiven zu beschreiben. Also, was bedeutet uns Grund und Boden?

Konkret sicher etwas, auf dem wir stehen, gehen und bauen können, etwas, das uns zum Nutzen dient, zur Gewinnung von Lebensmitteln, zur Ausbeutung von Schätzen für unsere Daseinsvorsorge und Gewinnung von Energie. Boden ist zwar einerseits für alle da, Menschen, Tiere und Pflanzen, aber beträchtlich eingehegt und gesichert durch Zuweisung an Verfügungsberechtigte. Wem gehört der Boden, auch in seiner Tiefe, das Wasser in und die Luft über ihm? Etwa denjenigen, die die Fähigkeit besitzen, ihre vermeintlichen Ansprüche daran zu verteidigen?

Rechte sind flexibel, abhängig von den jeweils geschaffenen Rechtsordnungen von Staaten und Gemeinschaften. Rechte folgen systemischen Vorgaben und den Möglichkeiten ihrer machtvollen Durchsetzung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Bodenrechtsordnung der DDR eine völlig andere war, als die der Bundesrepublik Deutschland. Die Durchsetzungsmacht schafft Recht und wird abgesichert durch Festlegungen in Katastern, den dinglichen Rechten im Grundbuch, Eigentum und Besitz, vieles in Registern vermerkt, anderes durch Gewohnheit ersessen.

Aber wie das Recht am Grund und Boden den jeweiligen Anschaffungen folgt, bemerkt auch der jeweilige Nutzer klimatische und sogar interstellare Einwirkungen auf einer stetigen Veränderung von Bodenzuständen infolge der Jahreszeiten, Wetterbedingungen und Interaktionen zwischen menschlicher Beanspruchung und physikalischen, meteorologischen Einwirkungen. So verweigern der Grund und Boden uns jede Eindeutigkeit der Betrachtung und fordern uns zur Mäßigung bei seiner Beanspruchung auf. 

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Dünkirchen

In meinem Besitz befindet sich eine Kopie des Abschlussberichts über den Kampf „Ostwärts Dünkirchen und die Einnahme von Dünkirchen am 04.06.1940“, verfasst von dem Infanterieregiment 337 am 27.09.1940. Nach eingehender Beschreibung aller Kämpfe unter Verwendung von Vokabeln wie „das Säubern feindlicher Stellungen“ und dem Hinweis, dass sich der stürmenden Truppe, gemeint ist die deutsche Truppe, ein Bild des Grauens bieten würde, schließt der Bericht: „Die dem Regiment zugefallene Beute während des Kampfes und nach Abschluss der Übergabe war unübersehbar. Erst in wochenlanger anstrengender Arbeit konnte ein Überblick über die Beute gefunden werden. Die Beutezahlen sind laufend gemeldet worden. An Gefangenen brachte das Regiment allein 18.000 Offiziere und Mannschaften ein.“

Der Bericht gibt einen Einblick in eine personalisierte Sprache, die keine menschliche Erfahrung und kein Empfinden wie Schmerz, Wut und Trauer mehr zulässt. Das mag bei kriegerischen Auseinandersetzungen so gewollt sein, belegt aber vor allem, dass wir es offenbar gelernt haben, das Töten und Verletzen sprachlich so zu verpacken, dass wir in die Lage versetzt werden, auch noch die schlimmsten Eingriffe in Lebensordnungen unter strukturell sauber dargelegten Aspekten zu begreifen und sogar Verständnis für die angeblich zwecknotwendigen soldatischen Aufgaben zu entwickeln.

Entgegen der Erwartungen spiegelt der Abschlussbericht den Narzissmus jener Zeit nicht wider, sondern beschreibt unerbittlich die Zwangsläufigkeit soldatischen Handelns. Der Durchbruch gelingt, der Gegner kapituliert. Es wird Beute gemacht. Kein Mensch kann Beute seines eigenen oder eines fremden Staates sein. Auch nicht durch eine kollektive Verabredung kann Gewalt gerechtfertigt werden, so wenig, wie ein Mensch Gewalt, die ihm durch ein Kollektiv angedroht wird, erleiden darf.

Es gibt keine Rechtfertigung für Krieg, Folter, Hinrichtungen, Quälen und Auslöschen des Lebens, weder durch Deutschland, noch durch andere Staaten. Zudem, wie gewonnen, so zerronnen.

Deutschland hatte seinerzeit seinen Sieg fast an der selben Stelle aufgrund der Invasion der Alliierten wieder verloren. Alle Kriege sind nur eine Aneinanderreihung von Misserfolgen. Die Sprache dieses Textes ist so unerbittlich, wie das Geschehen selbst. So war es also gewesen und ist leider auch gegenwärtig an vielen Stellen dieser Welt.

Alle Schicksale, die nur militärisch erfasst werden, sind menschlich eine Zumutung.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Denken

„Querdenker“, ein wahrhaft süffiger Begriff, der allgemein verständliche Zuweisungen in den Personen jener Menschen erfuhr, die während der Corona-Pandemie einerseits ihr Recht einforderten, sich nicht impfen zu lassen, andererseits häufig ohnehin den Staat und sämtliche Politiker als korrupt, gekauft und inkompetent brandmarkten. Ihre Proteste gegen alle diejenigen, die etwas anderes meinten, als sie, versehen sie mit dem Hinweis, dass das richtige Denken bei ihnen aufgehoben sei. Ist dies nachvollziehbar?

Ich denke nicht. „Denken“ und „meinen“ schließen sich nicht aus, sind aber nicht dasselbe. Auch Emotionen und Denken teilen gleiche auslösende Momente. Dass aber „querdenkt“, wer etwas anderes denkt, als andere, erscheint mir nicht schlüssig. Ein kollektives Denken dürfte genauso aussichtslos sein, wie ein paralleles Denken. Wenn Denkende Informationen haben, werden sie diese verarbeiten, um dann die Ergebnisse ihres Denkens ggf. auf Übereinstimmung mit dem Denken anderer Menschen zu überprüfen. Das Ausgangspotential des Denkens ist ein umfassendes Angebot, denn auch diejenigen, die sich nicht als „Querdenker“ bezeichnen würden, haben die Möglichkeit über genau das Gleiche wie „Querdenker“ nachzudenken. Sie kommen nur möglicherweise zu anderen Schlüssen. Sind damit diejenigen, die bei gleicher Ausgangslage in einer anderen Richtung denken, „Querdenker“? Das leuchtet mir nicht ein.

„Querdenker“ könnte vielleicht derjenige sein, der denkend etwas so quer stellt, dass ein anderer Mensch in seinem Denkprozess zu einem ganz anderen Ergebnis kommt. Vielleicht könnte man Emanuel Kant als ein „Querdenker“ bezeichnen, der vielen geläufigen Denkerwartungen bei gleicher Ausgangslage und gleichen Denkinstrumenten zu abweichenden Ergebnissen verhalf.

Die sogenannten Querdenker stellen dagegen Behauptungen auf, die sie mit ihrem angeblichen Wissen rechtfertigen wollen, ohne zunächst eine stringente Ableitung a priori vom Tatsächlichen zwecks einer sicheren Möglichkeit der Überprüfung vorzunehmen. Die Meinung, dass sich etwas so verhält, wie sie es darstellen, ersetzt bei den sogenannten „Querdenkern“ ihre Schlüssigkeitsprüfung.

Sachverhalte sind aber keine Kopfgeburten, sondern schaffen Faktenlagen, die zwar verschieden ausgedeutet werden können, ohne deren Substanz in Frage zu stellen. Hier könnte „Quer-Denken“ ansetzen und eine Vielzahl von Möglichkeiten eröffnen. Wie heißt es bei Kant?: „Sapere aude“.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Strafrecht

Im Meinungswirrwarr des öffentlichen Diskurses wird zuweilen behauptet, dass erlaubt sei, was nicht verboten ist. Was nicht verboten ist, könnte ergo auch getan werden. Ist das aber so?

Verbote werden im Strafgesetzbuch abgehandelt, nicht aber, was geboten oder erlaubt ist. Das Strafrecht bildet allenfalls einen rechtlichen Rahmen, der den Menschen eine Orientierung für das eigene Verhalten und das erwartbare fremde Verhalten bietet. Es sieht aber keine gesellschaftliche Ausformung eines angemessenen Verhaltens in der Gemeinschaft mit anderen Menschen vor.

Eine wohlgeformte demokratische Staatsform erlaubt sich nicht nur ein verlässliches Strafrechtswesen, sondern erwartet ggf. auch einen gesellschaftlichen Widerspruch der Bürger, damit ein wechselseitig gedeihliches Zusammenleben überhaupt ermöglicht und gestärkt wird. Dafür wurden schon in der Vergangenheit Begrifflichkeiten wie vom „billig und gerecht denkenden“ Menschen gewählt oder die Sittenwidrigkeit eines bestimmten Verhaltens beschrieben. Es gibt also jenseits der strafrechtlichen Einschränkungen des Erlaubten gesellschaftlich verbindliche Verhaltenscodices. Um deren Einhaltung zu fördern, ist die Kenntnis ihres ungefähren Inhalts genauso wichtig, wie die kollektive Bereitschaft, die erzwungenen Regeln auch umzusetzen. Geschieht dies nicht, so steht zu befürchten, dass Orientierungslosigkeit das gemeinschaftliche Zusammenleben derart belastet bzw. sogar zerstört, dass nicht nur Einzelne sich, sondern wir uns alle voneinander abwenden, um uns irgendwie auf eigene Faust im wahrsten Sinne des Wortes „durchzuschlagen“.

Da dies im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder nicht sein darf, muss es also geboten sein, die Entwicklung von Selbstbezogenheit, Gleichgültigkeit und Rohheit im öffentlichen Raum gemeinschaftlich aufzuhalten und daran mitzuwirken, dass der Schaden einigermaßen überschaubar bleibt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski 

Streik

Fraglos ist ein Streik grundrechtlich geschützt. Streik, ob bei herstellenden Betrieben, Dienstleistern, bei der Bahn oder im Flugverkehr, stets werden durch Streik beabsichtigte Störungen von Betriebsabläufen herbeigeführt, um Interessen von Mitarbeitern durchzusetzen.

Natürlich darf dabei nicht unerwähnt bleiben, dass es auch Streikformen gibt, die allein darauf abzielen, andere Interessen, z. B. politische Vorstellungen zu realisieren. Durch ihre allerdings üblicherweise den Betrieb unterbrechenden Eigenschaften haben Streikmaßnahmen zunächst Einfluss auf die Arbeitsabläufe in den Unternehmen selbst, aber auch auf eine Vielzahl von unmittelbar und auch mittelbar sonstigen Betroffenen, die aufgrund der Streikmaßnahmen zum Beispiel am Fliegen oder Fahren gehindert werden, also ihrerseits als eigentlich Unbeteiligte erhebliche Nachteile erfahren.

In diesem Fall muss man wohl von einem „Streikreflex“ reden, für den sich die spannende Frage stellt, ob dies so gewollt und rechtens ist? Setzen Streikende darauf, dass durch den bei den sonstigen Beteiligten und Betroffenen einsetzenden Unmut aufgrund des Streikes ein zusätzlicher Vorteil für ihr eigenes Vorhaben zu erzielen ist? Ist es denn gerechtfertigt, sozusagen mit „Drittwirkung“ zu streiken?

Dazu ganz juristisch: Verträge mit Wirkung zu Lasten Dritter sind nach unserer Rechtsordnung unwirksam.

Ist denn ein Streik, der nicht nur unter den Parteien Wirkung entfaltet, mit diesem Rechtsverständnis in Übereinstimmung zu bringen?

Aus Kriegen kennen wir den Begriff der Kollateralschäden. Kann man diese Erfahrung nun auch auf den Streik übertragen, und zwar dergestalt, dass allgemein Kollateralschäden infolge des Streiks – weil sie diesem immanent sind – von jedem hinzunehmen seien?

Selbstverständlich besteht das Recht, nachdrücklich für die eigenen Interessen einzutreten und dies auch durch Aktionen zu bekräftigen. Muss aber nicht im Interesse der „sonstigen“ also unschuldig davon betroffenen Personen einer Schiedsrichter- und/oder Schlichtermaßnahme nicht immer der Vorrang eingeräumt werden, bevor andere Menschen direkt oder indirekt durch Streikmaßnahmen zu Schaden kommen? Es könnte also am Verhandlungstisch der Tarifvertragsparteien auch ein Dritter, z. B. ein Vertreter der vom Streik mittelbar betroffenen Menschen, mit am Tisch sitzen, um deren Interessen ebenfalls in den Prozess einer umgehenden Schlichtung des tariflichen Konflikts einzubringen.

Das würde möglicherweise bei der Abwägung der Frage der Unverhältnismäßigkeit einer Streikmaßnahme Einsichten verschaffen, die ein Gericht bei einer Abwägung nur der Interessen der Tarifparteien allein nicht haben kann, da es zwar die Verhältnismäßigkeit, nicht aber die schädliche und an sich rechtswidrige Drittwirkung bedenkt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Erschöpfung

Es ist gerade viel los in der Menschenwelt. Putins Überfall auf die Ukraine, die Bedrohung Taiwans durch China, der Überfall der Hamas auf die Israelis, die Zerstörung des Gazastreifens durch die israelische Armee, vielfältige Menschenrechtsverletzungen im Zuge dieser Auseinandersetzungen und Kriege, aber auch Menschenrechtsverletzungen im Iran, Weißrussland, Nordvietnam und Myanmar.

Hinzukommt die Erderwärmung, das Abholzen des Regenwaldes, das Artensterben und viele sonstige Rechtsverletzungen mehr, ob in Aserbaidschan, Afghanistan, etlichen Staaten Afrikas, Asiens und des mittleren Ostens, um nur einige Staaten und Regionen zu benennen.

Was ist also los in dieser Welt?

Zudem stehen uns die Präsidentschaftswahlen in den USA bevor, Trump, Biden oder dieser Verschwörungsanhänger Robert Kennedy? Alles keine hoffnungsvollen Optionen angesichts der Verantwortung einer Weltmacht, die offenbar nicht mehr in der Lage ist, weltweit demokratische Maßstäbe zu setzen und auch nicht mehr als Ordnungsmacht gelten will. Überall ist Streit Programm. Es bestehen sogar in einem Großteil unserer deutschen Bevölkerung aufkeimende Gelüste, der AfD künftig Macht und Einfluss zu sichern. Wir schließen damit auf andere auf, auch auf europäische Staaten.

All dies bietet keinen wirklich schönen Ausblick auf die Welt, alle wirtschaftlichen Verwerfungen und Optionen, lieber Rüstung, anstatt Saatgut, Tod statt Leben, Verführung statt Bildung. Dieser an sich objektive schreckliche Zustand führt aber merkwürdigerweise noch zu keinem Aufruhr, keinem Bürgerkrieg, sondern wir scheinen erst einmal abwarten zu wollen, wie sich alles entwickelt. Zu vernehmen ist ein trotziges oder auch hilfloses „weiter so“ und wir erfahren, dass unsere Hilflosigkeit selbst angesichts des weltweiten Schreckensszenarios wie ein Beruhigungsmittel wirkt, und zwar eines der scheinbaren Gelassenheit. Möglicherweise ist das so zu verstehen, dass die auf uns einflutenden Bilder von Zerstörung, Hass und Gewalt, Stillstand, Unfähigkeit zu handeln, Betrug und Boshaftigkeit einerseits erschöpfend wirken, andererseits uns aber auch eine Gelegenheit bieten, Hilflosigkeit und Erschöpfung als eine Form der Resilienz zu begreifen. Wir finden uns so in der Unübersichtlichkeit zurecht, ohne daran zugrunde zu gehen.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski