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Strafrecht

Im Meinungswirrwarr des öffentlichen Diskurses wird zuweilen behauptet, dass erlaubt sei, was nicht verboten ist. Was nicht verboten ist, könnte ergo auch getan werden. Ist das aber so?

Verbote werden im Strafgesetzbuch abgehandelt, nicht aber, was geboten oder erlaubt ist. Das Strafrecht bildet allenfalls einen rechtlichen Rahmen, der den Menschen eine Orientierung für das eigene Verhalten und das erwartbare fremde Verhalten bietet. Es sieht aber keine gesellschaftliche Ausformung eines angemessenen Verhaltens in der Gemeinschaft mit anderen Menschen vor.

Eine wohlgeformte demokratische Staatsform erlaubt sich nicht nur ein verlässliches Strafrechtswesen, sondern erwartet ggf. auch einen gesellschaftlichen Widerspruch der Bürger, damit ein wechselseitig gedeihliches Zusammenleben überhaupt ermöglicht und gestärkt wird. Dafür wurden schon in der Vergangenheit Begrifflichkeiten wie vom „billig und gerecht denkenden“ Menschen gewählt oder die Sittenwidrigkeit eines bestimmten Verhaltens beschrieben. Es gibt also jenseits der strafrechtlichen Einschränkungen des Erlaubten gesellschaftlich verbindliche Verhaltenscodices. Um deren Einhaltung zu fördern, ist die Kenntnis ihres ungefähren Inhalts genauso wichtig, wie die kollektive Bereitschaft, die erzwungenen Regeln auch umzusetzen. Geschieht dies nicht, so steht zu befürchten, dass Orientierungslosigkeit das gemeinschaftliche Zusammenleben derart belastet bzw. sogar zerstört, dass nicht nur Einzelne sich, sondern wir uns alle voneinander abwenden, um uns irgendwie auf eigene Faust im wahrsten Sinne des Wortes „durchzuschlagen“.

Da dies im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder nicht sein darf, muss es also geboten sein, die Entwicklung von Selbstbezogenheit, Gleichgültigkeit und Rohheit im öffentlichen Raum gemeinschaftlich aufzuhalten und daran mitzuwirken, dass der Schaden einigermaßen überschaubar bleibt.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski 

Eskalation (Teil 2)

…Daraufhin spreche ich nochmals explizit die ältere Frau an, die dann doch kurz den Blick hebt und mich wissen lässt, sie sei derart in ihr Buch vertieft und im Übrigen seien ihre Enkel nicht so. Diese würden so etwas nicht machen. Der Mann mittleren Alters schweigt weiter und die junge Frau steigt an der nächsten Station noch immer grinsend ohne Wortbeitrag aus.

Ich stelle fest, dass keiner der im Abteil Anwesenden mir beigestanden hat und meinen Appell an den Jungen unterstützte. Mein Eindruck ist, dass die Menschen bereit sind, alles hinzunehmen, zumindest solange, sie durch das Verhalten anderer nicht unmittelbar selbst betroffen werden. Und wie schätze ich mein eigenes Verhalten ein?

Ich fühlte mich jedenfalls hilflos, etwas wütend und auch traurig. Was vermag ich denn wirklich? Kurz hatte ich erwogen, den „Flegel“ zu fotografieren. Aber, was wäre das für ein Quatsch geworden! Sicher noch ein weiteres Zeichen meiner Hilfslosigkeit und dabei hätte ich noch riskiert, dass er mich entweder auslacht oder mich schlimmstenfalls auch angreift und ich in eine körperliche Auseinandersetzung mit ihm verwickelt werden würde.

Menschen, mit denen ich meine U-Bahn-Erfahrung dieses Tages teilte, rieten mir, künftig auf solche Ermahnungen zu verzichten, da sie eskalieren könnten. Hier halte ich, wie ich dies auch in meiner kurzen Ansprache an meine Mitreisenden im Abteil versucht hatte, damit dagegen, dass wir alle eine auch gesamtgesellschaftliche Verantwortung haben, derartige Vorkommnisse zu verhindern, da Gewalt, Rüpelhaftigkeit, Zerstörung, Missachtung der Werte anderer nicht zur Regel werden dürfen.

Ich führte auch an, dass wir alle ohnehin schon unter der rapiden Zunahme der Rücksichtslosigkeit leiden würden. Tatsächlich kann ich diese Gleichgültigkeit gegenüber dem durch den Jungen gezeigten Verhalten nicht hinnehmen. Sie sind vergleichbar mit den Pöbeleinen, die überall an der Tagesordnung sind, der Rücksichtslosigkeit gegenüber älteren Menschen und auch Behinderten. Dabei ist zu bedenken, was es für mich selbst und auch andere Menschen bedeuten würde, wenn ich meine Missachtung und die damit verbundene Abwehrhaltung aufgeben würde? Ich stelle mir dabei vor, was geschehen würde, wenn statt der von mir beschriebenen Anwesenden im Zug drei Rechtsradikale zugestiegen wären, den Jungen gesehen, diesen entweder angebrüllt oder gleich versucht hätten, ihn gewaltsam von der Bank zu ziehen. Dies zumal dann, wenn sie erkannt hätten, dass er einen Migrationshintergrund hat.

Was ich beschreibe, ist nicht nur vorstellbar, sondern es geschieht tatsächlich. Was würde ich tun? Ich würde versuchen, dem Jungen zu helfen und mich bemühen, die Radikalen von ihm abzuhalten. Das ist allerdings auch risikoreich und gefährlich. Hätte ich dann die Unterstützung der anderen Mitreisenden erhalten? Ich fürchte nein.

Es wäre bestimmt alles so verlaufen, wie ich es schon beschrieben habe. Wenn wir es allerdings nicht schaffen, als Gemeinschaft zu lernen, solidarisch zu handeln, für die von uns geschaffenen Regeln und Ordnungen einzutreten, für Deeskalation zu sorgen, dann droht uns eine Zunahme der Gewalt in jeglicher nur denkbaren Art und Weise. Das müssen wir im Interesse unserer Enkelkinder, Kinder, anderen Menschen und uns selbst verhindern.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski

Der Mensch, das unbekannte Wesen

Kennen wir uns? Ich habe da mein Zweifel. Es scheint mir, dass in uns etwas steckt, was wir selbst nicht erkennen bzw. nicht erkennen wollen. Hat sich nicht jeder Mensch schon einmal dabei ertappt, dass er nicht nur schlecht über andere gedacht hat, sondern Menschen auch beschädigen wollte?

Ja, natürlich gibt es die soziale Kontrolle, die das Schlimmste verhindert. Wie sieht es aber mit der persönlichen Kontrollmöglichkeit aus? Bin ich, wenn ich etwas Schlechtes denke, ein schlechter Mensch? Kann ich, wenn ich einem anderen Menschen, die Pest an den Hals wünsche, noch harmlose Lieder mit meinen Kindern singen. Die öffentliche Wahrnehmung entspricht nur eingeschränkt dem Sein. Dieser Erkenntnis muss ich mich stellen, aber vermeiden, daraus falsche Schlüsse auf andere Menschen zu ziehen.

Jeder Mensch, auf den wir uns einlassen, weist die selbe Ambivalenz wie wir selbst auf und ist gerade deshalb – wie wir – auch darauf angewiesen, dass wir ihm Vertrauen schenken, damit er uns vertrauen kann. Was den Menschen in seiner Unberechenbarkeit ausmacht, ist nicht nur seine Erscheinung, sein physiologisches System, sein Verstand und sein Gefühl. Jede Zelle, jede genetische Botschaft, jede chemische und mechanische Irritation bestimmt den ganzen Menschen und sein Verhalten.

Das Schlimme ist wie das Gute, nicht das Ergebnis eines Gedanken- oder Empfindungsprozesses, sondern ein Aggregatzustand, der von äußerst komplexen Vorgängen gesteuert wird. Das mag nicht entschuldigen, aber erklären, weshalb Menschen oft auf eine für uns völlig unvorstellbare Weise reagieren, vor allem, wenn sie grausam sind. Auch, wenn wir das nicht verhindern können, hilft die Erkenntnis, die nicht moralisch belastet ist, mit der Bedrohung umzugehen, die dieser Mensch für uns alle und für sich darstellt. Die Erkenntnis entschuldigt nichts, da sie auf Vernunft beruht. Sie schafft Handlungsoptionen, die uns nachhaltig vor den Tätern in und außer uns schützen sollten.

Hans Eike von Oppeln-Bronikowski